Postregal
Das Postregal, auch Postrecht (jus postarum), war ein Hoheitsrecht (Regal) des Königs oder Landesherrn zur alleinigen Postbeförderung. Dazu gehörte u.a. das Einrichten von Posten und Bestellen von Postmeistern. In den meisten entwickelten Ländern wurde das Postregal zu einer landeshoheitlichen Aufgabe und war eng mit dem sog. Postzwang verbunden. Darunter verstand man die Pflicht eines Jeden, sich bei bestimmten Arten von Versendungen ausschließlich der Staatsposten zu bedienen.
Während im Laufe des 19. Jahrhunderts mit der Entwicklung von Eisenbahn und Dampfschiffahrt die Beförderung von Personen und Gütern aus dem Aufgabenbereich der Staatspostanstalten herausfiel, blieb das Postmonopol bei Briefen, Paketen und periodisch gedruckten Schriften erhalten.
Das Postregal wurde in den Ländern Europas, [[Asien|Asiens] und Amerikas unterschiedlich ausgeübt. Es gab sowohl die alleinige Postbeförderung durch die Staatspostanstalten als auch die staatliche Konzessionierung an Privatunternehmen.
Später wurde das Postregal auch auf das Telegraphenwesen ausgedehnt.
Bis in das späte 20. Jahrhundert wurde das Monopol im Post- und Fernmeldewesen (in den sozialistischen Ländern als alleiniges Recht der jeweiligen Staatspost bezeichnet) in den meisten Ländern beibehalten. Danach begann die Privatisierung des Post- und Fernmeldewesens. In Deutschland hat als "letzter Bestandteil" des Postregals die Lizenzvergabe für Briefe bis zu 1000 g durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post im 21. Jahrhundert überlebt. Es ist allerdings absehbar, daß auch diese Beschränkung fallen wird.