Klingelstreich
Klingelstreich ist die Bezeichnung für das Betätigen einer Türklingel, ohne die Absicht zu haben, die jeweilige Person zu besuchen. Es ist ein vorwiegend bei Kindern und Jugendlichen beliebter Streich. In der Freinacht werden teilweise Klingelstreiche ausgeführt.
Ablauf
Der Streich besteht darin, bei einem Ein- oder Mehrfamilienhaus, eine oder mehrere Türklingeln zu betätigen und durch wegrennen sich vor dem Ertappen zu schützen. Manchmal wird versucht, ein Dauerklingeln zu erzielen, beispielsweise indem der Klingeltaster verklemmt wird. Eine weitere Variante zur Verschärfung des Reizes besteht darin, nach dem Klingeln so lange vor der Tür stehen zu bleiben, bis ein Bewohner die Tür öffnet; dies ist teilweise unter dem Namen Rattenpingeln bekannt.
Der Reiz dieses Streiches besteht für sie darin, Erwachsene zu ärgern und deren Reaktionen aus sicherem Abstand zu beobachten. Ein zusätzlicher Nervenkitzel ist die Gefahr, entdeckt und bestraft zu werden.
Namensgebung
Im deutschsprachigen Raum ist der Streich unter folgenden Bezeichnungen bekannt:
- Glockenzieherles
- Glockenzug
- Glöckerlpartie
- Klingeljagd
- Klingelmännchen
- Klingelmäuschen
- Klingelpartie
- Klingelpost
- Klingelputz/-putze/-putzen
- Klingelrutscher
- Klingelsturm
- Klingeltürchen
- Mäusepingeln
- Schelleglocke
- Schellekloppe
- Schellemännchen
- Schellenbergerles
- Schellekes ziehen
Verbreitung
International gibt es Klingelstreiche praktisch überall wo Türklingeln vorhanden sind. Folgende Bezeichnungen sind bekannt:
- Spanisch: rin rin corre corre (etwa: klingeling, lauf, lauf)
- Englisch: ding-dong ditch, doorbell prank, knock-a-door-run, knock and run, knock-down ginger
Strafen
Insbesondere wenn der Streich häufig oder gar nachts ausgeführt wird, handelt es sich in Deutschland rechtlich um Ruhestörung.
Im Jahr 1872 wurde in Großbritannien der "Town Police Clauses Act" in Kraft gesetzt, der es u.a. verbietet ständig an den Türen anderer Leute zu klingeln.