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Bebauungsplan (Deutschland)

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Der Begriff Bebauungsplan hat in Deutschland und Österreich ähnliche, aber nicht deckungsgleiche Bedeutungen.

In Deutschland: Innerhalb der kommunalen Bauleitplanung ist der Bebauungsplan das Ergebnis der konkreten, kleinräumigen Planung, der in der Regel für ein kleines Teilgebiet, höchstens für einen Stadtteil aufgestellt wird, gelegentlich auch nur für ein einziges Grundstück. Der Bebauungsplan muss aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet, heraus entwickelt werden. Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan trifft der Bebauungsplan rechtsverbindliche Regelungen für die Bodennutzung (§ 10 Baugesetzbuch). Er wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung von Grundstücken wirken dadurch, dass sie beim Baugenehmigungsverfahren für einzelne Bauvorhaben zwingend zu beachten sind.

Innerhalb der Bebauungspläne wird noch einmal unterschieden zwischen so genannten qualifizierten (d.h. detaillierten) Bebauungsplänen , die mindestens Festsetzungen über 1) die Art und das Maß der baulichen Nutzung, 2) die überbaubaren Grundstücksflächen, 3) die örtlichen Verkehrsflächen und 4) die Bauweise (offen oder geschlossen) enthalten, und "einfachen" Bebauungsplänen, die nicht alle diese Gegenstände regeln. Im Bereich "einfacher" Bebauungspläne und in zusammenhängend bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan ist entscheidend für die Zulässigkeit eines Bauvorhabens, dass es sich den Gebietscharakter einfügt.

Die anhaltende Bürokratisierung bei der Vergabe von Gewerbeflächen wird inzwischen von Wirtschaftsexperten als ernstzunehmender Standortnachteil angesehen.

In Österreich: Verordnung der Gemeinde die festlegt, wie jedes Grundstück im Bauland, teilweise darüber hinaus, bebaut werden kann; legt insbesondere die zulässigen Bauweisen, Bauhöhen, Baulinien und Verlauf und Breite der Verkehrsflächen fest. Basiert auf dem Flächenwidmungsplan.

siehe auch