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VW-Korruptionsaffäre

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VW-Werk

Die VW-Korruptionsaffäre ist eine im Juli 2005 bekannt gewordene Bestechungsaffäre. Aus der Firmenleitung des Volkswagen-Konzerns heraus sind Mitglieder des Betriebsrates mit finanziellen Zuwendungen, Luxusreisen und Dienstleistungen von Prostituierten bestochen und in ihren Entscheidungen korrumpiert worden.

Bislang ist der frühere Personalvorstand Peter Hartz rechtskräftig verurteilt worden. Weitere Verfahren gegen Helmuth Schuster und den früheren VW-Betriebsratsvorsitzender Klaus Volkert stehen noch aus.

Helmuth Schuster

Die VW-Affäre war durch die fristlose Entlassung Helmuth Schusters als Personalvorstand der VW-Tochter Škoda ins Rollen gebracht worden, da er angeblich Teilhaber von Zulieferfirmen war, mit denen Volkswagen Verträge abschloss. Auch Klaus Volkert soll Teilhaber gewesen sein. Gegen Schuster ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Untreue und Betrug. Der Skoda-Mann galt als Vertrauter des damaligen VW-Personalchefs Peter Hartz.

Klaus Volkert

VW-Betriebsratsvorsitzender Klaus Volkert trat auf der Betriebsversammlung der VW AG Ende Juni 2005 zurück. Klaus Volkert wurde am 21. November 2006 verhaftet und saß wegen des Vorwurfs der Verdunkelung sowie Beeinflussung von Zeugen und Mitbeschuldigten bis zum 12. Dezember 2006 in Untersuchungshaft. Am 12. Dezember 2006 wurde der Haftbefehl gegen Volkert aufgehoben. Es bestehe keine weitere Verdunkelungsgefahr, da Volkert vor dem Ermittlungsrichter ein glaubwürdiges umfassendes Geständnis abgelegt habe.

Peter Hartz

Durch einen Magazin-Bericht geriet auch der damalige Personalvorstand Peter Hartz ins Visier, der als Urheber des Hartz-Konzepts bekannt ist. VW dementierte diesen Bericht jedoch umgehend, die Staatsanwaltschaft ermittele nicht gegen ihn.

Am 8. Juli 2005 bot Hartz seinen Rücktritt an, er sei selbst nicht in die Affäre verstrickt, jedoch stünden mehrere seiner ehemaligen Vertrauten wie der frühere Ministerpräsident Niedersachsens Sigmar Gabriel (SPD) im Verdacht, in die Affäre verwickelt zu sein. Am 13. Juli 2005 empfahl das vierköpfige Präsidium des VW-Aufsichtsrates einstimmig, das Rücktrittsangebot von Peter Hartz als Personalvorstand anzunehmen. Nach Verlautbarung des Konzerns verließ Hartz seinen Posten vorzeitig unter Verzicht auf eine vertraglich zustehende Abfindung, er ginge mit Ablauf des Kalenderjahres in Rente.

Seit Anfang September 2006 ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen ihn wegen des Verdachts der Untreue. Peter Hartz wurde am 25. Januar 2007 zu einer Strafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 576.000 Euro (entsprechend 360 Tagessätzen à 1.600 Euro) verurteilt. Volkert soll über Hartz von 1994 bis 2005 zusätzlich zu seinem Gehalt sogenannte Sonderbonuszahlungen von rund 1,95 Millionen Euro erhalten haben.

Klaus-Joachim Gebauer

Der entlassene VW-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer, der nach eigenen Aussagen von Peter Hartz als Verbindungsmann des Vorstands für die Betreuung der Mitglieder des Betriebsrates abgestellt war, versuchte sich im Prozess gegen seine Entlassung als Opfer der Affäre darzustellen. In Briefen an das Gericht, die bezeichnenderweise vorab in Medien auftauchten, erhob Gebauer schwere Vorwürfe vor allem gegen Klaus Volkert, aber auch gegen Peter Hartz. Er berichtete im Detail über seine besonderen Aufgaben und Freiheiten als Betreuer der Mitglieder des Betriebsrates. Diese Aussagen sind Gegenstand der Ermittlungen, die von ihm Beschuldigten haben widersprochen oder öffentliche Aussagen vermieden.

Andere Verdachtfälle

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Abgeordnete

Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft beantragte im Oktober 2005 die Aufhebung der Immunität des niedersächsischen SPD-Landtagsabgeordneten Günter Lenz und des SPD-Bundestagsabgeordneten Hans-Jürgen Uhl. Am 4. Januar 2007 wurde gegen Uhl Anklage wegen Beihilfe zur Untreue in zwei Fällen und Abgabe von fünf falschen eidesstattlichen Versicherungen erhoben.

Unterschied zwischen Arbeitnehmervertretungs-Affären: VW und Siemens

Die Siemens AG ist eine weiterer Konzern, bei dem die Sonderkommission „Amigo“ der Staatsanwaltschaft (Nürnberg-Fürth) im Zusammenhang mit einer Arbeitnehmervertretung ermittelt. Am 14. Februar 2007 wurde Wilhelm Schelsky, der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger (AUB) verhaftet. Schelsky erhielt als Unternehmensberater bis Ende 2006 von Siemens Zahlungen in einer Höhe von mindestens 14 Millionen Euro, zu denen keine Gegenleistungen erkennbar seien. Es ergab sich, dass Siemens mindestens 2,5 Millionen Euro über Schelsky an die AUB gezahlt hat. Im Unterschied zu VW wurden hier nicht nur individuelle Betriebsratsmitglieder bestochen, sondern es wird ermittelt, ob eine ganze Gegenorganisation gegen DGB-Gewerkschaften von Siemens mitfinanziert wurde. Peter Blomberg von Transparency International Deutschland hält die Siemens-Affäre für „noch fundamentaler“, als die VW-Korruptionsaffäre. In der Sendung „die tagesschau“[1] vom 13. März 2007 wollte er Siemens angesichts der noch laufenden Ermittlungen nicht vorverurteilen. Aber er wies darauf hin, dass zwischen dem Versuch, einerseits wie bei VW einen Betriebsrat wohlwollend zu stimmen und andererseits gleich „eine Gegenmacht zur Gewerkschaft“ finanzieren, ein Unterschied besteht. Hätte Siemens der AUB Zuwendungen gegeben, dann führe das „geltendes Recht ad absurdum, weil es das System der Mitbestimmung aus den Angeln“ hebe.

Quellen

  1. http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,,OID6510574_,00.html, 13. März 2007

Literatur

  • Hans-Joachim Selenz: Schwarzbuch VW : wie Manager, Politiker und Gewerkschafter den Konzern ausplündern. Eichborn, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3821856122