Krankenkasse
Als Krankenkassen oder Krankenversicherer bezeichnet man Träger der Krankenversicherung. Sie sind Teil des Gesundheitssystems.
Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland sind gesetzliche Krankenkassen (d. h. solche, die eine Gesetzliche Krankenversicherung anbieten) Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.
Man unterscheidet zwischen folgenden Kassenarten:
- Allgemeine Ortskrankenkassen bestehen für abgegrenzte Regionen, die sich auf verschiedene Bundesländer erstrecken können.
- Betriebskrankenkassen können von Arbeitgebern mit mindestens 1000 Versicherungspflichtigen gegründet werden. Es kommt bisweilen vor, dass verschiedene Betriebskrankenkassen miteinander fusionieren.
- Innungskrankenkassen können von Handwerksinnungen mit mindestens 1000 Versicherungspflichtigen gegründet werden. Auch sie können fusionieren.
- See-Krankenkasse für Seeleute, siehe Seekasse
- Landwirtschaftliche Krankenkassen für Landwirte
- Bundesknappschaft
- Ersatzkassen
Die Differenzierung ist historisch bedingt und hat angesichts des in den 1990er Jahren eingeführten Krankenkassenwahlrechts mittlerweile kaum noch Bedeutung.
Für Krankenkassen gilt das Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.
Neben den gesetzlichen gibt es private Krankenversicherungen, d. h. solche, die die Private Krankenversicherung anbieten. Diese führen jedoch in der Regel die Bezeichnung Krankenversicherung.
Schweiz
In der Schweiz sind Krankenkassen juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts (Vereine, Stiftungen, Genossenschaften oder Aktiengesellschaften) und sind nicht gewinnorientiert. Ihre Hauptaufgabe ist die soziale Krankenversicherung, sie können aber auch bestimmte Zusatzversicherungen für Sterbegelder und Invaliditätsentschädigungen anbieten. Die Grundversicherung ist für alle, die in der Schweiz wohnen, obligatorisch und wird durch das Krankenversicherungsgesetz geregelt.
Wird ein Versicherer zahlungsunfähig, so werden dessen Verpflichtungen von der Gemeinsamen Einrichtung übernommen, die als Stiftung von allen Versicherern gemeinsam betrieben wird.
Insgesamt sind in der Schweiz rund 90 Versicherer zugelassen, die aber teilweise nur regional tätig sind.
Siehe auch: http://www.bag.admin.ch/kv/grundlag/d/index.htm (Bundesamt für Gesundheit)
Österreich
In Österreich sind die Träger der Krankenversicherungen die jeweils zuständige Krankenkasse: Es sind dies:
- Gebietskrankenkassen: In jedem Bundesland gibt es eine Gebietskrankenkassa, bei der jeweils alle unselbständig Beschäftigten in der Privatwirtschaft versichert sind. Die Zugehörigkeit ist nicht abhängig vom Wohnort des Versicherten sondern vom Betriebsstandort. So kann ein Niederösterreicher bei der Wiener Gebietskrankenkasse versichert sein, wenn sein Arbeitgeber seinen Standort in Wien hat. Außerdem sind die im öffentlich Bediensteten, die so genannte Vertragsbedienstete sind und keinen Beamtenstatus haben, in der Gebietskrankenkasse versichert.
- Gewerbliche Krankenkassa: In dieser sind alle selbständig Erwerbstätigen versichert.
- Bauernkrankenkassa: Hier sind alle in der Land- und Forstwirtschaft versichert.
- Krankenkassa der Eisenbahner:
- die Gemeinde Wien hat für ihre Bediensteten eine eigene Krankenkassa, die KFA (Krankenfürsorgeanstalt)
- die Bundeskrankenkassa: In dieser Kassa sind alle Bundesbeamten versichert.
Alle Krankenkassen sind im Hauptverband der Sozialversicherungsträger zusammengefasst.
siehe auch:
Gesundheitswesen, Sozialversicherung, Unfallversicherung, Krankenschein, Auslandskrankenschein