Hans Filbinger

Hans Karl Filbinger (* 15. September 1913 in Mannheim; † 1. April 2007 in Freiburg im Breisgau-Günterstal) war ein deutscher Jurist und Politiker.
Filbinger wurde 1966 zum Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg gewählt. Unter seinem Landesvorsitz gewann die CDU zwei Landtagswahlen mit absoluter Mehrheit. In seine Amtszeit fällt die Abschaffung der Konfessionsschule und eine Gemeinde- und Kreisreform.
Von 1973 bis 1974 war er Präsident des Bundesrates. Er war auch stellvertretender Bundesvorsitzender der CDU und bis zu seinem Tode Ehrenvorsitzender der CDU Baden-Württemberg.
Ausbildung, Beruf, Familie
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaft und Volkswirtschaft in Freiburg und München promovierte er 1939. Nach 1945 war Filbinger zunächst als Rechtsanwalt in Freiburg tätig. Hans Filbinger war mit Ingeborg Breuer verheiratet; aus der Ehe gingen vier Töchter und ein Sohn hervor.
Jugend, Ausbildung und Militärdienst
Filbinger gehörte dem katholischen Schüler- und Studentenbund Neudeutschland an. Die Vereinigung, die politisch dem Zentrum nahestand, widersetzte sich einer Eingliederung in die Hitler-Jugend und wurde 1939 als staatsfeindlich verboten. Hans Filbinger, der eine führende Rolle im Bezirk Nordbaden spielte, forderte seine Bundesbrüder im April 1933 auf, die Vereinstätigkeit im Rahmen der bisherigen Zielsetzungen fortzuführen und formulierte das Programm für die nächste Zukunft.[1] Ein Stipendium der "Studienstiftung des Deutschen Volkes" wurde Filbinger, dessen Vater arbeitslos war, abgelehnt, weil er "einen ausgesprochen religösen und konfessionellen Weltanschauungshorizont" habe.[2]
1934 bis 1937 war Filbinger Mitglied der SA und 1933 bis 1936 des Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbundes (NSDStB). 1935 veröffentlichte er in einer katholischen Studentenzeitschrift einen Aufsatz, der Elemente der nationalsozialistischen Volksgemeinschafts- und Rassenideologie übernahm.[3] Gleichwohl stellte Generalstaatsanwalt Emil Brettle im Januar 1937 dem Kandidaten Filbinger bei der Vorstellung zum ersten juristischen Staatsexamen eine Zulassung zum zweiten Examen erst dann in Aussicht, wenn die aktenkundigen politischen Beanstandungen ausgeräumt wären.[4] Filbinger trat im Frühjahr 1937 der NSDAP bei und begann damit die Referendarsausbildung. [5] 1940 wurde Filbinger zur Marine eingezogen und erreichte 1943 den Dienstgrad eines Oberfähnrichs zur See. Kurz vor der Beförderung zum Leutnant wurde er zur Militärjustiz abkommandiert - gegen seinen Willen, wie er selbst nachträglich darstellte. Er habe zweimal vergeblich versucht, dieser Abkommandierung durch Meldung zur U-Boot-Waffe zu entgehen.[6]. In Norwegen geriet Fiblinger in britische Kriegsgefangenschaft.
Karriere in der CDU
1951 begann Filbinger seine politische Karriere in der CDU: 1966 wurde er Vorsitzender des CDU-Landesverbandes Südbaden. Nach dem Zusammenschluss der Landesverbände Nordbaden, Südbaden, Nordwürttemberg und Württemberg-Hohenzollern zu einem Dachverband wurde er auf dem ersten Landesparteitag der CDU Baden-Württemberg am 15./16. Januar 1971 zum Landesvorsitzenden gewählt. Der Dachverband war mit damals 45.000 Mitgliedern der drittstärkste Landesverband der CDU. In den 1970er Jahren wurde Filbinger einer der stellvertretenden Bundesvorsitzenden der CDU und zählte mit Alfred Dregger zu den Parteirechten. Nach 1978 gab er im Zusammenhang mit der sog. "Marinerichter-Affäre" (siehe unten) alle Führungsämter ab. Die baden-württembergische CDU ernannte Filbinger 1979 gleichwohl zum Ehrenvorsitzenden. Mitglied des Bundesvorstandes blieb er bis 1981.
1979 gründete Filbinger zusammen mit Freunden das Studienzentrum Weikersheim, das er bis 1997 leitete und dessen Ehrenpräsident er bis zu seinem Tode war.
Staatsrat, Innenminister, Ministerpräsident
Hans Filbinger, seit 1953 Stadtrat in Freiburg, wurde 1958 erstmals von Ministerpräsident Gebhard Müller zum Mitglied der Landesregierung berufen und zwar in die Position eines Staatsrates, der vor allem die Interessen Südbadens innerhalb des jungen Bundeslandes Baden-Württemberg wahrzunehmen hatte.
1960 wurde Filbinger in den Landtag von Baden-Württemberg gewählt, dem er bis 1980 (zunächst für den Wahlkreis Freiburg-Stadt, ab 1976 für den Wahlkreis Freiburg I) angehörte. Gleichzeitig wurde er 1960 Innenminister von Baden-Württemberg. Als Kurt Georg Kiesinger am 1. Dezember 1966 als Bundeskanzler nach Bonn wechselte, wurde Filbinger dessen Nachfolger im Amt des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg. Dabei kam es zum Bruch mit der FDP, die eine sozialliberale Koalition anstrebte. 1967 schaffte Filbinger zusammen mit der SPD in Baden-Württemberg die Konfessionsschule und die konfessionelle Lehrerbildung ab. Nach dramatischen Koalitionsverhandlungen bildete Filbinger aus CDU und SPD eine Große Koalition nach Bonner Muster. Nach der Landtagswahl von 1968 wurde die Große Koalition weitergeführt, deren größte Leistung in den frühen 1970er Jahren eine Verwaltungsreform (Gemeinde- und Kreisreform) unter Federführung von Innenminister Walter Krause war. Dabei wurde die Zahl der Gemeinden und Landkreise stark reduziert, wobei die neuen Landkreise und Regierungsbezirke die historischen Grenzen der früheren Länder Baden und Württemberg übersprangen.
Bei der Wahl vom 23. April 1972 errang die CDU unter Führung von Filbinger erstmalig in der Geschichte des Landes die absolute Mehrheit (52,9 %). Filbingers wachsende Popularität wiederspiegelte sich im Ergebnis der Landtagswahl von 1976, als er unter dem Slogan „Freiheit oder Sozialismus“ mit 56,7 % den größten Wahlerfolg der CDU in der alten Bundesrepublik erzielte. Filbinger wurde mit 91,5 % zum Landesvorsitzenden wiedergewählt.[7]
Vom 1. November 1973 bis zum 31. Oktober 1974 war Filbinger Bundesratspräsident.
Ende der 1970er Jahre versuchte Filbinger erfolglos, den Bau des Kernkraftwerks Wyhl durchzusetzen. Im Zuge des Kampfes gegen Terrorismus und den damit verbundenen politischen Radikalismus schaffte die Landesregierung unter Filbinger im so gennannten Deutschen Herbst 1977 die Verfasste Studentenschaft ab.
Baden-Württemberg wurde in der Ära Filbinger zu einem Vorbild politischer und wirtschaftlicher Stabilität und zum „Musterländle“ der CDU. Filbinger galt als möglicher Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten.
Es folgte der politische Absturz: Am 7. August 1978 trat Filbinger aufgrund von Vorwürfen zurück, die gegen ihn wegen seiner Tätigkeit als Marinerichter in der letzten Phase des Zweiten Weltkrieges erhoben worden worden waren. Filbingers Nachfolger als Ministerpräsident wie auch als CDU-Landesvorsitzender wurde Lothar Späth, der sich innerparteilich gegen den damaligen Stuttgarter Oberbürgermeister Manfred Rommel durchsetzte. Ende März 1979 schied Filbinger auch als einer der sieben stellvertretenden Bundesvorsitzenden der CDU und als Landesvorsitzender aus.
Affäre Filbinger
1978 wurde durch eine Veröffentlichung des Schriftstellers Rolf Hochhuth in der Wochenzeitung Die Zeit Filbingers Mitwirkung an vier Todesurteilen bei NS-Kriegsgerichtsverfahren bekannt. Hochhuth prägte dabei mit Sicht auf Filbinger das geflügelte Wort von den „furchtbaren Juristen“.
Marinestabsrichter Filbinger im Zweiten Weltkrieg
Im Frühjahr 1943 wurde Filbinger als Stabsrichter zur Militärjustiz der Marine abkommandiert.[8] Filbinger war insgesamt an ca. 230 Marinestrafverfahren beteiligt. In sechs Fällen wurde dabei die Todesstrafe verhandelt. In zwei Fällen fungierte Filbinger als Vertreter der Anklage und in zwei Fällen als Vorsitzender Richter. Er war Ankläger in einem Verfahren gegen einen Plünderer, der 1943 zum Tode verurteilt wurde. Das Todesurteil wurde wegen der von Filbinger beigesteuerten entlastenden Dokumente nicht vollstreckt. Beim Fahnenfluchtverfahren gegen den 21-jährigen Matrosen Walter Gröger wurde Filbinger erst am Tag der Hauptverhandlung Ersatzmann des Anklagevertreters. In einem ersten Verfahren war Gröger zu einer Zuchthausstrafe verurteilt worden. Generaladmiral Otto Schniewind als Gerichtsherr wies allerdings die Anklagevertreter an, die Todesstrafe zu verlangen. Das Gericht verurteilte Gröger auf Antrag Filbingers zum Tode. Einen Begnadigungsantrag lehnte Admiral Dönitz ab und verfügte die Vollstreckung, die Filbinger für den 16. März 1945 ansetzte, wobei er als „Leitender Offizier“ das Exekutionskommando zusammenstellte und den Feuerbefehl gab.[9][10] Die Handlungsspielräume, die Filbinger in diesem Fall (wie auch in anderen) hatte, wurden später Gegenstand lebhafter Debatten. Seine Verteidiger führen den "Befehlsnotstand" des Marine-Juristen an, Gegner dagegen unterstellen ihm mangelnden Willen zu einer alternativen Handlungsoption.
In der öffentlichen Diskussion 1978 rechtfertigte Filbinger sich Journalisten gegenüber mit dem Kommentar: „Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein!“. Filbinger bezog diesen Ausspruch auf das Militärstrafrecht in seinem alten Bestand von 1872, das auch in der Zeit des Nationalsozialismus noch galt. Er bezeichnete die zwei von ihm als Richter unterzeichneten Todesurteile als „Phantomurteile“, da sie nach der Flucht der Angeklagten nach Schweden erfolgt und nicht zur Vollstreckung gedacht gewesen seien.
Mindestens das Urteil gegen Gröger wurde jedoch nachweislich vollstreckt. Filbinger hatte zudem am 1. Juni 1945, vier Wochen nach Kriegsende, einen Oberleutnant namens Petzold wegen Entfernens von der Truppe zu 13 Monaten Gefängnis verurteilt. In der Urteilsbegründung heißt es: „Er (der Angeklagte) sah voraus, dass nun das Unheil für uns alle unabwendbar geworden sei und versuchte, für seine Person möglichst günstig wegzukommen.“ Das Wort „Unheil“ wird von Kritikern Filbingers häufig auf das Kriegsende bezogen und als Beleg dafür angeführt, dass Filbinger dies als „Unheil für uns alle“ angesehen habe.
In dem Fall des zum Tode verurteilten Militärpfarrers Möbius mischte sich Filbinger in das anschließende Bestätigungsverfahren ein und erreichte im Frühjahr 1945 eine Wiederaufnahme des Verfahrens, welches mit einem Freispruch endete. Als Untersuchungsführer im Falle des Oberleutnants Forstmeier beeinflusste er die Zeugen zu Aussagen, die entlastend gewertet werden konnten, verzögerte die Hauptverhandlung um fünf Monate bis zum März 1945 und erreichte dadurch eine Degradierung und Gefängnisstrafe statt der drohenden Todesstrafe wegen Wehrkraftzersetzung.
Rücktritt und öffentliche Auseinandersetzung
Zunächst bestritt Filbinger, jemals an Todesurteilen beteiligt gewesen zu sein und fand dabei einmütige Unterstützung der führenden Gremien von CDU und CSU. Nach und nach wurden indes Todesurteile bekannt, die er zwischen 1943 und 1945 verhängt oder als Ankläger gefordert, jedoch in seinen öffentlichen Stellungnahmen nicht erwähnt hatte. Daraufhin nahm die innerparteiliche Kritik stark zu, an der sich auch führende Unionspolitiker wie Alfred Dregger, Norbert Blüm, Richard von Weizsäcker und Matthias Wissmann beteiligten.
Die Filbinger-Affäre fiel zeitlich mit dem Höhepunkt der Diskussion um die innere Sicherheit zusammen, insbesondere um den Radikalenerlass. Filbinger war entschiedener Befürworter dieses von Bundeskanzler Willy Brandt und den Regierungschefs der Länder gefassten Beschlusses, wonach Mitgliedern extremistischer Organisationen nicht Beamte sein durften und alle Bewerber für den Öffentlichen Dienst zu überprüfen waren. Kritiker bezeichneten Filbinger als „Nazirichter“ und „furchtbaren Juristen“ und sahen einen Widerspruch zwischen der Haltung Filbingers zu seiner Tätigkeit in der Marinejustiz einerseits und der Haltung der CDU zu Terroristen und so genannten Extremisten andererseits.
Unter starkem öffentlichen Druck, letztendlich jedoch erst unter dem Druck seiner eigenen Partei trat Filbinger am 7. August 1978 als Ministerpräsident zurück und gab später auch seine Parteiämter ab.
Durch die Affäre Filbinger wurde die Bundes-CDU auf ihrem Oppositionskurs Mitte der siebziger Jahre stark gebremst, in interne Diskussionen verstrickt und geriet in ein Zustimmungstief. Bei den folgenden Bundestagswahlen profitierten Sozial- und Freidemokraten davon.
Der Historiker Golo Mann sprach von einer „meisterhaft konzertierten Hetze gegen Filbinger“. [11] Dass, wie heute bekannt ist, im Hintergrund das Ministerium für Staatssicherheit der DDR an den Veröffentlichungen beteiligt war, legte Filbinger als Unschuldsbeweis aus. Er behauptete, „von den Verschwörern des 20. Juli 1944 für eine Verwendung nach geglücktem Attentat auf Adolf Hitler vorgesehen“ gewesen zu sein und „mehreren zu Unrecht zum Tode Verurteilten das Leben gerettet“ zu haben. Filbinger bezeichnete sich selbst als rehabilitiert; genauso sieht es der CDU-Landesverband Baden-Württemberg bis heute.
Die Affäre Filbinger löste eine jahrelange öffentliche Diskussion zu den Themen Wehrmachtsjustiz und Desertion aus, an der sich unter anderem auch die Evangelische Kirche in Deutschland maßgeblich beteiligte. 1991 bestimmte schließlich das Bundessozialgericht, dass den Hinterbliebenen der von der NS-Militärjustiz wegen Fahnenflucht, Befehlsverweigerung oder anderer antinazistischer Betätigungen hingerichteten deutschen Soldaten eine Opferentschädigung zustehe. 1995 stellte der Bundesgerichtshof fest, bei der NS-Militärjustiz habe es sich um „Terrorjustiz“ gehandelt. NS-Militärrichter, die ihre Laufbahn in der Bundesrepublik fortgesetzt hatten, bezeichnete er als „Blutrichter“, die sich eigentlich „wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Kapitalverbrechen hätten verantworten müssen“[12]. Schließlich wurde am 23. Juli 2002 das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege verabschiedet, in dem die NS-Unrechtsurteile gegen die Deserteure der Wehrmacht pauschal aufgehoben wurden.
Ereignisse der jüngeren Vergangenheit
Auch Jahrzehnte später haben die Ereignisse des Jahres 1978 noch ihre Auswirkungen. Am 16. September 2003, einen Tag nach seinem 90. Geburtstag, wurde Filbinger mit einem Empfang im Ludwigsburger Schloss geehrt. Zuvor war wegen anhaltender Proteste in der Stadt Freiburg, wo Filbinger seit langen Jahren lebte, ein Empfang abgesagt worden. Es kamen etwa 130 geladene Gäste, darunter fast das gesamte CDU/FDP-Kabinett, ebenso der damalige Ministerpräsident Erwin Teufel und sein Vorgänger Lothar Späth. Vor den Toren des Schlosses protestierten Demonstranten gegen den Politiker, der immer noch Ehrenvorsitzender der Landes-CDU war. Die Vorsitzenden von SPD und Grünen blieben der Veranstaltung fern.
Filbinger war insgesamt siebenmal (1959, 1969, 1974, 1979, 1994, 1999 und 2004) Wahlmann in der Bundesversammlung, davon viermal nach seinem Rücktritt. Am 31. März 2004 wurde Hans Filbinger anlässlich der Bundespräsidentenwahl 2004 von der Landtagsfraktion der CDU in Baden-Württemberg als Mitglied der Bundesversammlung vorgeschlagen und auf einer gemeinsamen Liste aller Fraktionen des Landtags einstimmig gewählt. Die umstrittene Vergangenheit Filbingers führte in diesem Zusammenhang in der Woche vor der Bundespräsidentenwahl zu kritischen Reaktionen seitens der SPD, PDS und der Grünen, wobei sich Bundes-SPD und -Grüne vom Stimmverhalten ihrer Landtagsfraktionen distanzierten. Kritik kam auch von der Schriftstellervereinigung P.E.N. Deutschland und dem Zentralrat der Juden.
Filbinger hatte in dem jüdischen Rechtsgelehrten Professor Dr. Ernst Hirsch einen großen Fürsprecher. Hirsch sagte über Filbinger: „Es fehlt der Geist des Emile Zola, der das Unrecht, das man [Filbinger] angetan hat, auf die Gassen schreit.“[13]
Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) ordnete anlässlich des Todes von Filbinger Trauerbeflaggung für die öffentlichen Gebäude des Landes an.[14] Am 11. April 2007 fand ein Requiem mit anschließendem Staatsakt im Freiburger Münster statt. 700 Menschen nahmen Abschied von ihm, u.a. seinen Nachfolger Lothar Späth, Erwin Teufel und Günther Oettinger, sowie Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Unions-Fraktionschef Volker Kauder. Die aus diesem Anlass von Oettinger gehaltene Trauerrede, in der er behauptete: „Hans Filbinger war kein Nationalsozialist“, und weiter: „Es gibt kein Urteil von Hans Filbinger, durch das ein Mensch sein Leben verloren hätte.“[15], löste beim Zentralrat der Juden und anderen Kreisen der deutschen Gesellschaft heftige Diskussion aus.[16] [17] Oettinger stellte Filbinger als Gegner des NS-Regimes dar, der sich den Zwängen habe beugen müssen. "Er war ein Landesvater im besten Sinn dieses großen Wortes", sagte Ministerpräsident Oettinger an der Trauerfeier. Zur Kritik des Zentralrats der Juden an Oettingers Rede sagte Georg Brunnhuber, Vorsitzender der baden-württembergischen Landesgruppe im Bundestag: "Überbordende Kritik des Zentralrats führt eher dazu, dass die Leute sagen, Oettinger hat Recht."
Auszeichnungen

- Das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
- Das Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
- Großoffizier der Französischen Ehrenlegion
- Grand Prix France-Allemagne
- Verdienstorden der Republik Italien Großkreuz
- Großkreuz Isabel la Católica (Spanien)
- Großkreuz/Nationalorden Kreuz des Südens der föderativen Republik Brasilien
- Orden der Republik Ägypten I. Klasse
- Outstanding Civilian Service Award (USA)
Akademische Ehrungen
- Ehrendoktor der Universität Ulm,
- Ehrendoktor des privaten College Oglethorpe University in Atlanta, Bundesstaat Georgia (USA)
- Verleihung des Titels Professor durch das Land Baden-Württemberg.
Quellen
- ↑ siehe 10. Gaubrief, veröffentlicht auf der Homepage [1]
- ↑ Hugo Ott in: Hürten, Jäger, Ott (1980) S. 15f
- ↑ Wolfram Wette: Der Fall Filbinger, S. 5.
- ↑ Hugo Ott in: Hürten, Jäger, Ott (1980), S. 19 und 38
- ↑ Dazu Karl Jaspers: Zur Lage Deutschlands in den Jahren 1936/1937, Die Schuldfrage, Heidelberg 1946: „Die Zugehörigkeit zur Partei [...] war nicht mehr ein politischer Akt, sondern ein Gnadenakt des Staats, der den Betreffenden zuließ.“
- ↑ 'Die geschmähte Generation': S. 271
- ↑ Der Spiegel: Ministerpräsident, Marinerichter, Mitläufer 2. April 2007
- ↑ Günther Gillessen: Der Fall Filbinger, S. 68. pdf-Datei, 455 KB Gillessen betont, das sei gegen den Willen Filbingers geschehen, Filbinger habe überdies versucht, sich diesem Befehl durch Meldung zur U-Boot-Marine zu entziehen.
- ↑ Günther Gillessen: Der Fall Filbinger, S. 70 ff. pdf-Datei, 455 KB
- ↑ Handelsblatt (Online-Ausgabe): Oettinger muss sich Inkompetenz vorhalten lassen, 12. April 2007
- ↑ Welt am Sonntag, 26. Juli 1987
- ↑ Wolfram Wette (Hrsg.): Filbinger, eine deutsche Karriere. Klampen-Verlag, Springe 2006, ISBN 3-934920-74-8, S.161ff.
- ↑ Hans Filbinger: Website: Hans Filbinger
- ↑ Focus: Trauerfeier für Filbinger am 11. April 5. April 2007
- ↑ SWR, Hans Filbinger war kein Nationalsozialist: Die umstrittene Passage aus Oettingers Trauerrede im Wortlaut, abgerufen 13. April 2007, 13:30 Uhr
- ↑ Kölner Rundschau: Empörung über Filbinger-Rede
- ↑ FAZ: Kritik an Filbinger-Rede
Literatur
- Hans Filbinger: Die geschmähte Generation. Politische Erinnerungen. Die Wahrheit aus den Stasi-Akten. Universitas-Verlag, München 1987, ISBN 3-8004-1154-7. (Autobiografie)
- Hans Filbinger: Die geschmähte Generation. Politische Erinnerungen. Die Wahrheit aus den Stasi-Akten. 3., erg. u. überarb. Aufl., Bechtle-Verlag, Esslingen u. a. 1994, ISBN 3-762805-23-7. (Autobiografie)
- Fred Ludwig Sepaintner (Hrsg.): Hans Filbinger – aus neun Jahrzehnten. Von: Hans Filbinger, Fred Ludwig Sepaitner; Erstausg., DRW-Verlag/G. Braun Buchverlag, Leinfelden-Echterdingen/Karlsruhe 2003, ISBN 3-87181-536-5. (Festschrift zum 90. Geburtstag)
- Heinz Hürten, Wolfgang Jäger, Hugo Ott, Hrsg. von Bruno Heck: Hans Filbinger – Der Fall und die Fakten: eine historische und politologische Analyse. 1. Aufl., Verlag v. Hase & Koehler, Mainz 1980, ISBN 3-7758-1002-1. (Aufsatzsammlung; Veröffentlichung der Konrad-Adenauer-Stiftung)
- Franz Neubauer: Das öffentliche Fehlurteil – Der Fall Filbinger als ein Fall der Meinungsmacher. 1. Aufl., S. Roderer Verlag, Regensburg 1990, ISBN 3-89073-487-1. (Verlags-Schriftenreihe: Theorie und Forschung/Zeitgeschichte 2/122)
- Helmut Kramer u. Wolfram Wette (Hrsg.): Recht ist, was den Waffen nützt: Justiz und Pazifismus im 20. Jahrhundert. 1. Aufl., mit einem Geleitwort v. Hans-Jochen Vogel, Aufbau-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-351-02578-5. (Aufsatzsammlung; Seite 43: Hans Filbinger)
- Wolfram Wette (Hrsg.): Filbinger, eine deutsche Karriere. 1. Aufl., zu Klampen-Verlag, Springe 2006, ISBN 3-934920-74-8. (Aufsatzsammlung; Rezension in: Frankfurter Rundschau v. 21. Februar 2007, S. 27: Was niemals Recht war)
Weblinks
- Vorlage:PND
- hans-filbinger.de (Domaininhaber: Studienzentrum Weikersheim)
- Günther Gillessen: Der Fall Filbinger. Ein Rückblick auf die Kampagne und die historischen Fakten, in: Die Politische Meinung, Monatszeitschrift zu Fragen der Zeit, 408, November 2003, S. 67-74. pdf-Datei, 455 KB
- Wolfram Wette: [Vortrag] zu der Veranstaltung „Was Unrecht war, kann nicht Recht sein!“ am Sonntag, 14. September 2003, 19 Uhr, im Saal des Historischen Kaufhauses in Freiburg i. Br., (Stand: 11.9.03, Kurzfassung, 14.9.03) pdf-Datei, ca. 44 KB
- Nachruf auf Hans Filbinger (Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg)
- John Philipp Thurn "Sauberer Richter, saubere Wehrmacht?" u-asta-info (Uni Freiburg) 2. Dezember 2004
- Trauerrede von Günther Oettinger, 11. April 2007
- Severin Weiland "Oettingers blinder Fleck" SPIEGEL ONLINE 12. April 2007
- Rainer Blasius "Hans Filbingers Tätigkeit als Marinerichter im Zweiten Weltkrieg" FAZ 13. April 2007 Seite 2
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NAME | Filbinger, Hans Karl |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Politiker (CDU) |
GEBURTSDATUM | 15. September 1913 |
GEBURTSORT | Mannheim |
STERBEDATUM | 1. April 2007 |
STERBEORT | Freiburg im Breisgau-Günterstal |