Wild
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Freilebende Tiere. In Deutschland unterscheidet man u.a. Rotwild (Hirsche), Damwild, Schwarzwild (Wildschweine). Zum Wild gehören ferner Wildenten, Fasane und andere Vögel. Bei der Jagd wird Wild gezielt getötet. In der deutschen Küche existieren viele Wildgerichte.
Nach gesetzlicher Definition gehören zum Wild alle herrenlosen, sich nicht in Obhut des Menschen befindliche Tiere, die im Jagdgesetz aufgeführt sind. Sie werden auch als jagdbare Tiere bezeichnet. "Wild" ist eine Legaldefintion des Jagdgesetzes.