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Diskussion:GmbH & Co. KG

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Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Dullnraamer in Abschnitt Nachtrag: zur Firma der GmbH & Co. KG

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Diverses

Ist eine GmbH & Co. KG eine Personen- oder Kapitalgesellschaft? Ist mir nicht ganz klar und wird hier auch nicht deutlich festgehalten.


Es ist in der Grundkonzeption eine Personengesellschaft, wobei Elemente einer Kapitalgesellschaft sichbar sind. 100% läßt sich das nicht festlegen, weil es ja im Gesellschaftsrecht keinen sogenannten Typenzwang gibt (anders als zB im Sachenrecht). --DDB 11:17, 19. Nov 2005 (CET)

Kann jemand erklären, was das & Co. bedeutet? Einleuchtend wäre es, wenn es heißen müßte: KG & Co. GmbH, also KG mit C/Komplementär (eine) GmbH

GmbH als Komplementär genannt und Co. für die Kommanditisten wobei ich nicht weiß es ob es von einer schreibweise Comandist oder Compagnon kommt, das wiktionary sagt Compagnon ...Sicherlich Post 09:56, 30. Mär 2006 (CEST)

Die KG ist (ob der Komplementär nun eine GmbH, Ltd., AG usw.) grundsätzlich eine Personengesellschaft. Der Verfasser dieser Artikels hat offenbar auch den Artikel über die Ltd. & Co. KG verfasst. Es finden sich hier die gleichen Fehler, die zum Teil sehr gravierend sind. Die Bemühungen sind sicherlich sehr löblich. Ich wage aber mal die Prognose, dass der Verfasser keine Ahnung vom Gesellschaftsrecht und vom Steuerrecht hat (hoffentlich habe ich ihm damit nicht weh getan).--Ramatan 22:01, 27. Sep 2006 (CEST)

Änderungen vom 2. bis 3. Oktober: Es wäre schön, wenn der Autor sich zu erkennen gäbe. Im Übrigen bitte ich, die Ergänzungen mit Sorfalt einzuarbeite. Mit Fehlern in der Darstellung ist niemandem geholfen:

Gründe für den Wandel: Der Beitritt der GmbH ist kein Wandel der KG. Struktur, zurückliegend hat schon jemand einen derartigen Abschnitt eingefügt, wenn auch unvollständig. Ein Teil der Darstellung findet sich bereits in anderen Abschnitten. Die Aussagen: Haftungsbeschränkung, Kapitalbeschaffung, Mittbestimmung sind zum Teil nicht zutreffend.--Ramatan 11:18, 3. Okt 2006 (CEST)

was bedeutet co

Das Co steht für Compagnie[1] .In dem Artikel steht dazu eigentlich alles drin. Man könnte den Hinweis darauf aber noch besser in den Artikel GmbH & Co. KG einfügen.

Co mit oder ohne Punkt

Schreibt man eigentlich "GmbH & Co KG" oder "GmbH & Co. KG"? Beides sieht man ja recht häufig.

Dachgesellschaft (Konzern)

Ist es eigentlich grundsätzlich möglich, einer bereits bestehenden GmbH mit einem eigenständigen Besitzunternehmen (Einzelgesellschaft)eine GmbH & Co.KG als Verwaltungsgesellschaft dieser beiden Unternehmen zu überstellen? Damit wäre die Personengesellschaft über diese Konzernbildung (gemeinsame Geschäftsführung und Rechnungsabschluss)den beiden anderen Unternehmen überstellt.

Über eine satzungsmäßige Gewinnüberschreibung könnte man damit ja die Gewerbesteuer-Freigrenze i.H.v. derzeit € 24.500,- für Personengesellschaften über die GmbH & CO.KG für die Konzerngewinne in Anspruch nehmen, die die bisherige GmbH ja nicht hat. Weiterhin wäre hier die Doppelbesteuerung ausgehebelt(Körperschaftssteuer und hälftige Einkommenssteuer bei Ausschüttung).

Versuch einer Antwort: Die Fragestellung ist leicht wirr. Der Begriff Besitzunternehmen gehört zum Begriff Betriebsunternehmen. Die Besitzgesellschaft besitzt das Utnernehmen, die Betriebsgesellschaft ist mit dem Unternehmen werbend am Markt tätig. Bei einer Einheitgesellschaft liegt eine GmbH %& Co. KG vor, bei der die KG sämtlich Geschäftsanteile an der Komplementär-GmbH hält. Die GmbH ist in diesem Fall als Komplementär an der KG beteiligt. Die KG ist als GmbH-Gesellschafter an der GmbH beteiligt.

Es gibt mehere Möglichkeiten das Unternehmen/ den Betrieb einer GmbH in Folge einer KG, GmbH & Co. KG oder sonstigen Personengesellschaft mit steuerlicher Wirkung "zuzuweisen": Gewinnabführung (im Konzern), Gewinngemeinschaft oder atypisch-stille Beteiligung am gesamten Betrieb der GmbH. Und in der Tat, für den ursprünglichen Betrieb der GmbH besteht nunmher die Möglichkeit, den gewerbesteuerlichen Freibetrag in Anspruch zu nehen (Freibetrag und keine Freigenze!!). Die Doppelbesteuerung entfällt auch. Ob dies günstiger ist, ist nicht einfach zu beantworten, da das dt. Steuerrecht sehr komplex ist. --Ramatan 19:06, 29. Sep 2006 (CEST)

Historisches - GmbH & Cie

"Das Cie. soll darauf hinweisen, dass es sich um ein „alteingesessenes“ Unternehmen handelt, also Seriosität und Vertrauen vermitteln."

Klingt prima, könnte vielleicht stimmen, ist aber leider weder belegt, noch anhand der mir vorliegenden Quellen (Tillmann / Binz / Sommer, siehe „Literatur“) verifizierbar. Daher handelt es sich wohl um „Theoriefindung“; falls also niemand was einzuwenden hat, werde ich das demnächst löschen und gegen eine etwas tiefschürfendere Abhandlung des Themas „Firma“ der GmbH & Co. KG (unter der dortigen Kapitelüberschrift) ersetzen. Eventuelle Gegenpositionen bitte belegen ... - Man liest sich  ;) --Dullnraamer 13:53, 1. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Nein, bitte gerne ;-) --Grüße, DINO2411FYI 15:21, 1. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Ergänzung: Der Baumbach/Hopt schweigt sich dazu ebenfalls aus, nennt das "Cie." allerdings ausdrücklich als zulässig neben dem "Co.". --Grüße, DINO2411FYI 15:39, 1. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Einheits-GmbH & Co KG

Schlage vor, dass wir das Kapitel umbenennen in „Ausprägungen der GmbH & Co. KG“ und darin die

  • Einheits-GmbH & Co. KG neben der
  • „Typischen“ (bzw. „identischen“) GmbH & Co. KG, der
  • Publikums-KG und der
  • „Doppelstöckigen“ GmbH & Co. KG

erörtern. Damit kommen wir auch der Empfehlung nach, dass Überschriften mit nur einem Satz Fließtext zu vermeiden seien. Meinungen? Man liest sich ... --Dullnraamer 10:50, 8. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Gefällt mir. Immer frisch ans Werk ;-) --Grüße, DINO2411FYI 11:07, 8. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Gesagt, getan. Wird noch ergänzt. So langsam nähern wir uns der Gliederung in der Fachliteratur (Zufälle gibt's ...;-)) --Gruß zurück Dullnraamer 15:38, 8. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Bekannte Unternehmen

Danke an Benutzer:DINO2411 für den Revert vom 12.12.06. Wir sollten mE sehr restriktiv darauf achten, dass es in diesem Kapitel nicht wieder zu Wildwuchs kommt, nur weil einige meinen, sie müssten den Namen ihres Arbeitgebers / ihres Schwagers mit seiner Handwerkerklitsche / Ihres Freundes / Ihren eigenen Firmennamen und so weiter hier lesen und den Artikel damit zur Spielwiese verkommen lassen ... --Dullnraamer 10:31, 13. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Heute schon das zweite mal. Wenn das noch öfter vorkommt, sollte man den Artikel vielleicht einmal schützen lassen. Frohes Fest --David Triendl 16:32, 24. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Ich denke, diese vier sind tatsächlich relativ bekannt, was aber nicht heißen soll, dass es sich um eine optimale Auswahl handelt. Verbesserungen sind also willkommen, die Feld, Wald & Wiesen GmbH & Co. KG Buxtehude ist allerdings in der Tat nicht erwünscht. --Grüße, DINO2411FYI 16:46, 24. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Miele & Cie. ist mir persönlich bekannter als Walbusch. Außerdem hätten wir damit ein Beispiel für die alternative Firma "& Cie.". Ich seh' mal nach, wer mehr Umsatz macht ... --Dullnraamer 08:19, 27. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Mit Miele hätte ich nicht die Spur eines Problems, aber ist da tatsächlich noch eine GmbH "in vorderster Front" dabei? Ich weiß es nicht, aber im Artikel (und auch auf deren Internetseite) steht Miele & Cie. KG, ohne GmbH; ich passe. --Grüße, DINO2411FYI 16:48, 27. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Aus dem Impressum von Miele: „Die Gesellschaft ist eine KG mit Sitz in Gütersloh, Reg.-Ger. Gütersloh, HRA 3268. Pers. haft. Gesellschafter sind: Miele Verwaltungs-GmbH, Gütersloh, Reg.-Ger. Gütersloh, HRB 1325, Zinkann Verwaltungs-GmbH, Gütersloh, Reg.-Ger. Gütersloh, HRB 1324 [...]“ Also zwei Vollhafterinnen; allerdings sind beide Komplementäre GmbHen, also auch keine „atypische“ GmbH & Co. KG. Wir können Miele aber auch außen vor lassen. Um evtl. Gerüchten vorzubeugen: ich habe keinerlei Beziehungen dorthin (außer unserer Waschmaschine ...)  ;-) Nachweihnachtliche Grüße --Dullnraamer 17:32, 27. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Wegen unserer Waschmaschine: Rein damit ;-). Vielleicht um diese Erläuterung ergänzt bzw. referenziert, weil es sich aus der Firma ja nicht direkt ergibt (und die zwei Vollhafter ja auch eher unüblich sind, also eine gesonderte Erwähnung durchaus verdienen). --Grüße, DINO2411FYI 17:56, 27. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Erledigt. Gutes Neues! --Dullnraamer 14:11, 4. Jan. 2007 (CET)Beantworten

== Abkürzung "Comp." == Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 23:29, 23. Mär. 2007 (CET) Hallo, arbeite bei einer Stadtverwaltung und wir diskutieren gerade über die Bedeutung der Abkürzung Comp. in GmbH & Comp. Kann jemand helfen? Vielen Dank im Voraus :-)Beantworten

Ich würde sagen, das ist nur eine entweder ältere oder aber ungewöhliche Form der Abkürzung und mit "Co." gleichzusetzen. --AndreasPraefcke ¿! 11:00, 15. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Danke für die schnelle Antwort! Nun, wenn das so ist, wie kann es dann sein dass im HGB steht dass die Bezeichnung Kommanditgesellschaft oder KG im Firmennamen enthalten sein muss, oder irgendwie sonst am Namen die Rechtsform kenntlich gemacht werden muss und dann bezeichnen sich viele Firmen nur als GmbH & Co.? Wie kann man denn an dieser Bezeichnung die genaue Rechtsform erkennen? Schließlich gibt es ja nicht nur GmbH & Co. KG's, sondern z.B. auch GmbH & Co. oHG's...Also aus den Artikeln in der Wikipedia wird man leider nicht schlau, und dass selbst als langjähriger Gewerbesteuersachbearbeiter. Erscheint mir noch sehr überarbeitungswürdig!

Ja, „überarbeitungswürdig“, das hat sich der Gesetzgeber auch zum HGB gedacht, und von daher das dortige Firmenrecht „überarbeitet“. So gab es früher z.B. auch andere Regeln bzgl. der Firmierung bei Fortführen eines Geschäfts. Fakt ist, wenn Du heute (also nach aktuellem Recht) eine Kommanditgesellschaft übernimmst oder neu gründest, muss die Rechtsform oder eine gebräuchliche Abkürzung dafür in der Firma enthalten sein. Gleiches gilt für die Haftungsbeschränkung. (Hierzu äußert sich erschöpfend Baumbach/Hopt [dürfte auch in Eurer Verwaltungsbibliothek vorhanden sein]). Andernfalls wirst Du kein Registergericht finden, dass die Eintragung vornimmt. Alle Klarheiten beseitigt? ;-) --Dullnraamer 18:29, 16. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Ja, vielen Dank! Jetzt wissen wir Bescheid :-)

Den Eintrag der Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG, Pullach habe ich wieder entfernt; es handelt sich um eine Tochter der Sixt AG, die in der Unternehmenskommunikation nach außen hin tonangebend ist (vgl. hierzu http://ag.sixt.de/finanzen/konsolidierungskreis/konsolidierungskreis.php). Eine herausragende Rolle lässt sich m.E. nicht feststellen. Grüße, --Dullnraamer 17:02, 23. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Nachtrag: zur Firma der GmbH & Co. KG

Wg. der widersprüchlichen Informationen zur korrekten Firma der GmbH & Co. KG habe ich zur Abwechslung mal im 2006'er Baumbach/Hopt gewühlt; das HGB und der Kommentar sind da doch sehr eindeutig: der Firmenklarheit und -Wahrheit wird ausdrücklich Vorrang eingeräumt, auch vor dem Bestandschutz älterer Firmen! Die alleinige Bezeichnung „Name & Co.“ genügt demnach den gesetzlichen Anforderungen nicht, auch nicht bei einem Unternehmen, das z.B. seit 1912 in dieser Form firmiert! Das wirkt sich m.E. aber nur in zwei Richtungen aus: a) Handelsregistereintrag und b) Geschäftsbriefe. Lit. a) betrifft wohl doch mehr die Rechtspfleger unter uns. (Gibt's hier welche?) Wer allerdings bei lit. b) noch patzt, kann sich hier: [2] schlau machen, was der „Spaß“ kosten kann ...  ;-) --Dullnraamer 13:00, 22. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Und noch'n Nachtrag:
Rechtsquelle für die Kenntlichmachung der Haftungsbeschränkung sei auch die Rechtsprechung. Da § 19 II in der n.F. nur klarstelle, sei die bisher (zur a.F.) ergangene Rechtsprechung nach wie vor gültig. Somit seien u.a. zulässig: ‚Name & Co.‘, ‚Name GmbH & Comp.‘, ‚Name GmbH & Cie‘. Quelle: Baumbach / Hopt: HGB, 32. Aufl., München 2006, § 19, Rz. 28 (Kein Wunder, dass bald keiner mehr durchblickt, eben der ganz normale Wahnsinn der Gewaltenteilung ...)  ;-)
--Dullnraamer 10:48, 28. Mär. 2007 (CEST)Beantworten