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Verwertungsgesellschaft Wort

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Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) wurde 1958 gegründet und kassiert die Tantiemen aus Zweitnutzungsrechten von Sprachwerken auch in Funk und Fernsehen ein. Berechtigte sind Autoren, Übersetzer und Verleger von schöngeistigen und dramatischen, journalistischen und wissenschaftlichen Texten, die der Urheber der VG Wort per Meldekarten angezeigt hat.

Damit Fotokopien, Audio- und Videocassetten jeweils Wort, Musik und Bild kopiert werden können, legen die beteiligten Verwertungsgesellschaften untereinander einen Verteilschlüssel für die daraus durch Pauschalabgaben (zum Beispiel der Bibliothekstantieme) erzielten Einnahmen fest, dem empirische Teststudien des kopierbaren und vermieteten Materials zu Grunde gelegt werden.

Seit der Reform des Urheberrechts von 1972 steht den Autoren und Verlagen auch für die Ausleihe ihrer Werke in öffentlichen Bibliotheken eine Vergütung zu. Weitere Einnahmen kommen aus Lesezirkelvergütungen für das Ausleihen und Vermieten von Werken, Vergütungen für die Nutzung von Artikeln in Pressespiegeln und für Nachdrucke in Schulbüchern. Die Gebühren werden nach einem komplexen Verteilungssschlüssel einmal jährlich an die Autorinnen ausschüttet. Ein Teil der Einnahmen geht in die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialeinrichtungen.

Mehr als 220.000 Autoren und 5.500 Verlage haben Wahrnehmungsverträge mit der VG Wort abgeschlossen. Im Jahr 2000 lagen ihre Einnahmen bei rund 127 Millionen Mark, von denen nach Abzug der Verwaltungskosten 94 Millionen ausgeschüttet wurden.

Im musikalische Bereich nimmt die GEMA die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte der Komponisten, Musiker und Verleger wahr.

Literatur

  • Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2000, VG Wort 2001.