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Diskussion:Frauen im Alten Rom

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 13. April 2007 um 11:04 Uhr durch 212.186.100.35 (Diskussion) (bedenklich). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von 212.186.100.35 in Abschnitt bedenklich

Unterer Teil der Einführung und Kapitel "Alltag" sind größtenteils identisch; sie sollten zusammengefasst werden.

bedenklich

finde ich diese beiden Aussagen:

eine Frau brauchte mindestens drei Kinder, um ohne Vormund über ihr Vermögen verfügen zu können und

Meines Wissens gilt dies erst am Beginn der Kaiserzeit, unter Kaiser Augustus

und und galt rechtlich nicht als verwandt mit ihren eigenen Kindern

Das stimmt m.E. nicht so ganz. Nach einer Scheidung leben die Kinder zwar beim Vater und er hat dann die alleinigen "Elternrechte", die Mutter bleibt aber dennoch die Mutter über die Kinder.

Sollte ich nicht recht haben, lasse ich mich auch gerne belehren. -- 212.186.100.35 12:03, 13. Apr. 2007 (CEST)Beantworten