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Generaldirektion der Europäischen Kommission

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Eine Generaldirektion (kurz GD oder auch DG für engl. directorate general) ist eine Verwaltungseinheit der Europäischen Kommission, die jeweils für einen bestimmten Politikbereich zuständig ist. Sie ist in weitere Direktionen untergliedert (Die GD Landwirtschaft besteht bspw. aus 12 Direktionen). Die Generaldirektionen selbst sind den Kommissaren zugeordnet. Im Jahr 1999 gab es eine weitreichende Strukturreform - seitdem gibt es insgesamt 36 Generaldirektionen, die zudem nicht mehr mit Nummern gekennzeichnet, sondern nach ihrer Zuständigkeit benannt werden. Jeder GD steht ein Generaldirektor vor.

Die rund 24.000 Mitarbeiter umfassende Verwaltung der Kommission hat ihren Hauptsitz in Brüssel und einen Nebensitz in Luxemburg.

Die Generaldirektionen

Hinweis: Die Abkürzungen leiten sich meist von den englischen oder französischen Benennungen ab.

Politikfelder:

  • Wirtschaft und Finanzen (ECFIN)
  • Unternehmen (ENTR)
  • Wettbewerb (COMP)
  • Arbeit und Soziales (EMPL)
  • Landwirtschaft (AGRI)
  • Verkehr und Energie (TREN)
  • Umwelt (ENV)
  • Forschung (RTD)
  • Gemeinsame Forschungsstelle (JRC)
  • Informationsgesellschaft und Medien (INFSO)
  • Fischerei (FISH)
  • Binnenmarkt (MARKT)
  • Regionalpolitik (REGIO)
  • Steuern und Zollunion (TAXUD)
  • Bildung und Kultur (EAC)
  • Gesundheit und Verbraucherschutz (SANCO)
  • Justiz, Freiheit und Sicherheit (JLS)
  • Haushalt (BUDG)
  • Finanzkontrolle (AUDIT)

Außenbeziehungen:

  • Außenbeziehungen (RELEX)
  • Handel (TRADE)
  • Entwicklung (DEV)
  • Erweiterung (ELARG)
  • Amt für Zusammenarbeit (EuropeAid bzw. AIDCO)
  • Amt für humanitäre Hilfe (ECHO)

Allgemeine Dienste:

Interne Dienste:

  • Juristischer Dienst (SJ)
  • Personal und Verwaltung (ADMIN)
  • Interner Auditdienst (IAS)
  • Generaldirektion Dolmetschen (Interpretation bzw. SCIC)
  • Generaldirektion Übersetzung (SdT)
  • Politischer Beraterstab (GOPA)

Siehe auch