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Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Vorlage:Urheberrechtsfragen-Intro

CC-Lizenz-Anzeige in der Autorenliste

Hallo, ich habe gelesen, dass es viele Vorteile für die Nachnutzung gibt, wenn ein Benutzer seine Beiträge unter der GFDL und einer CC-Lizenz dopelt lizensiert. Deshalb haben ja auch viele Benutzer (wie auch ich) diesen Baustein auf ihrer Benutzerseite. Allerdings muss man dann erstmal auf der Benutzerseiten nachschauen, ob die betroffenen Autoren ihre Beiträge auch unter CC-Lizenz lizensieren, wenn man etwas unter der einfacheren CC-Lizenz weiterverwenden möchte. Könnte man es da nicht in der Software einbauen, dass man in seinen Einstellungen festlegen kann, dass man seine Beiträge doppelt lizensieren möchte, um das dan in der Autorenliste schon kenntlich zu machen? Gruß, --Mg 12:22, 5. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Man könnte soviel in die Software einbauen. Da gibt es wesentlich wichtigeres, das aber leider auch nicht erledigt wird. -- Timo Müller Diskussion 12:24, 5. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Hm, kann man das nicht trotzdem vielleicht auf so eine Art Warteliste setzen? Wenn es 10 Jahre oder länger dauert ist das immer noch besser als gar nicht. --Mg 12:31, 5. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Sicher. Das Bugzilla der Entwickler hat AFAIR auch eine Kategorie "Wünsche". --DaB. 20:29, 5. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Oh, das ist gut :) Aber weshalb ich es ja eigentlich auf UF gestellt hab: gibt es irgendwas urheberrechtstechnisch an der Idee auszusetzen? Wenn nicht, dann kann ich ja noch auf WP:VV oder WP:FR nachfragen. --Mg 20:33, 5. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ein solcher Vorschlag (+ Einwand) findet sich schon seit längerer Zeit hier.--Hannes2 Diskussion  16:52, 8. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Hm, gehe ich richtig in der Annahme, dass Vorschläge auf dieser Seite allgemein wenig Resonanz finden? --Mg 19:26, 8. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Gemeinfreie Textquelle aus urh. geschützem Druckwerk rastern

Ich würde gerne das Wiener Memorandum - eine bis dato in jegl. Form nur offline verfügbare multilat. Vereinb. in Zusammenhang mit dem österr. Staatsvertrag - in Textform (vorzugsweise bei Wikisource) online verfügbar machen. Aufgrund des Problems, dass die amtl. Veröffentlichung noch nicht allgemein verfügbar ist und eine Retrodigitaliserung derselben im Rahmen des ANNO-Projektes schon bzw. noch länger aussteht, dient mir nun ein entlehntes Standardwerk zum Thema als Textquelle, in dem das Memorandum im Anhang im Wortlaut abgedruckt ist. Um aber ein Korrekturlesen bei Wikisource zu ermöglichen, müsste ich auch Rastergrafiken ebendieses gemeinfreien Textes bereitstellen. Wäre es also zulässig, die betreffenden Seiten aus dem seines Zeichens urh. geschützten Werk online zu stellen? (Der Dokumententext enthält nur Anmerkungen bzw. Kommentare, die in der amtl. Veröffentlichung ebenfalls vorhanden waren, d.h. ich kann keine schöpferische Eigenleistung des Autors erkennen, und Formatierung/Layout scheint mir 0815 zu sein). Danke im Voraus --Contributor 18:09, 5. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Da ich auch auf Wikisource aktiv bin, hätte die Frage auch dort gestellt werden können. Man kann im übrigen in juristischen Bibliotheken durchaus anfragen, ob man eine Kopie der amtlichen Veröffentlichung kostenfrei erhält. Bevor keine Nachweise vorliegen, dass dies erfolglos versucht wurde, ist es absolut daneben, eine Publikation aus zweiter Hand vorzunehmen. Diese wäre urheberrechtlich unbedenklich, was sich leicht aus unseren Artikeln hier (z.B. Schutz wissenschaftlicher Ausgaben) ableiten ließe --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:51, 5. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ja, Schutz wissenschaftlicher Ausgaben hat mich überhaupt erst auf die Idee gebracht, ich wollte lediglich letzte Zweifel ausräumen. Dass eine Repro der Primärquelle besser wäre, versteht sich von selbst, das Anfertigen einer solchen vor Ort (ONB) ist aber zeitlich nicht drin, und ein schriftlicher Fernauftrag für ein Digitalisat erfordert klarerweise die Offenlegung meiner persönlichen Daten (was mir primär zuwiderläuft) und ist zudem nachweislich kostenpflichtig (was mir sekundär zuwiderläuft). Deshalb wollte ich nun auf die Sekundärquelle zurückgreifen, und in ein, zwei Jahren, wenn das gerasterte Dokument ohnehin via ANNO gratis und anonym online zugänglich sein wird, eine Aktualisierung vornehmen. Habe ich dich richtig verstanden, dass diese Vorgangsweise nicht gewollt ist, und der Text lieber in der Versenkung bleiben soll? ---Contributor 23:34, 5. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nein du hast mich nicht richtig verstanden. Die von ALEX digitalisierten Doklumente sind dutzendfach in österreichischen Rechtsbibliotheken vorhanden (darüber hinaus siher auch in ausländischen), nicht nur in der ÖNB, das sollte dir eigentlich klar sein. Gib auf Wikisource die genauen bibliographischen Daten und den Umfang des ORIGINAL-Dokuments an und ich schaue, was ich aufgrund persönlicher Kontakte machen kann. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 12:44, 6. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich kann mir zwar immer noch nicht vorstellen, dass das historische Amtsblatt der Wiener Zeitung, sofern noch nicht im Rahmen von ANNO digitalisiert (wie in diesem Fall), in welchem dieses Memorandum publiziert wurde, dutzendfach in österreichischen und ausländischen Rechtsbib. aufliegt (habe dazu auch einen Wiener Jus-Stud. befragt, dieser verneinte dies jedenfalls in Bezug auf die FB Rechtswissensch. der Uni Wien), aber wie dem auch sei, ich komme gerne auf dein großzügiges Angebot zurück. Du hörst von mir. lg --Contributor 22:00, 8. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

"quasi" zweidimensionales Bild

Das hier dürfte doch wohl frei verfügbar sein, auch wenn es nicht 100%ig zweidimensional ist... oder? (Sonst schneide ich gern die linke Seite ab...) Mir geht's nur um die Photographie, das Original von 1726 ist gemeinfrei, schon klar. Danke, Ibn Battuta 09:33, 7. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

So etwas betrachten wir immer als frei, aber aus ästhetischen Gründen mag es erwünscht sein, das Bild etwas zu beschneiden --Histo Wikisource braucht Hilfe! 12:55, 7. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Alles klar, danke. Im konkreten Fall überlege ich, ob der "Rand" nicht etwas interessanter wirkt als eine bloße Kopie... mal gucken. Ibn Battuta 14:48, 7. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nur um sicherzugehen: Das ist kein amtliches Werk, oder? -- Timo Müller Diskussion 13:25, 7. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

man könnte es erwägen, WENN die Karte in einem Amtsblatt amtlich publiziert worden wäre, aber das ist nicht dargelegt worden --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:26, 7. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Aufnahmen von Schulhöfen

Wie sieht es mit Aufnahmen von Schulhöfen aus? Ein Beispiel: Bild:Blick ueber innenhof.jpg. Das fällt ja eigentlich nicht unter die Panoramafreit, da es nicht vom öffentlichen Straßenraum aus einsehbar ist (oder doch?). Aber, eine staatliche Schule ist ja eine öffentliche Einrichtung. Und in diesem Zusammenhang wüsste ich auch gern, wie es mit Innenaufnahmen von Schulen aussieht (Bsp.: Bild:Picture 039.jpg). -- ChaDDy ?! +/- 16:20, 7. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Fällt beides nicht unter Panoramafreiheit, weil der Aufnahmestandort nicht öffentlicher Raum ist. Vergleiche auch Hundertwasserentscheidung --RalfR 16:24, 7. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ok, dann werde ich mal LA stellen. -- ChaDDy ?! +/- 16:32, 7. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Mal ein Seitenaspekt: der Fotograf der Fotos sollte informiert werden, das ist guter Stil.
Ferner kann dieser ja mal den Schulleiter um die Genehmigung bitten.
Zum einen sollten wir nämlich neue Mitarbeiter nicht gleich wieder vertreiben.
Zum anderen sind neue Fotos doch immer eine gute Sache. -- Simplicius 17:03, 7. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Völlig korrekt! Die Feinheiten der Bildrechte kennen die allerwenigsten. --RalfR 17:16, 7. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich habe den Benutzer auf seiner Disk-Seite angesprochen, hege aber keine Hoffnungen, dass er sich noch um die Bilder kümmert. Hier wollte er sowieso schon, dass alle seine Bilder aus ungenannten Gründen gelöscht werden. -- ChaDDy ?! +/- 17:30, 7. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Was soll auf Bild:Picture 039.jpg überhaupt geschützt sein? Die Bilder sind wahrscheinlich Beiwerk. Vom Gebäude siht man auch nur diesen Flur, von dem ich nicht glaube, dass er urheberrechtlich geschützt ist. -- Timo Müller Diskussion 20:53, 7. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Was ist mit den Bildern, die an der Wand hängen? -- ChaDDy ?! +/- 21:13, 7. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wie ich oben schon geschrieben habe: Die Bilder sind wahrscheinlich Beiwerk. Sie sind kaum zu sehen. -- Timo Müller Diskussion 21:14, 7. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Da bin ich ja regelrecht froh, dass Timo mal wieder als einziger gesunden Verstand bewiesen hat. Panoramafreiheit bezieht sich ausschließlich auf urheberrechtlich geschützte Werke. Ich seh da nix geschütztes, denn die Architektur ist offensichtlich so einfallslos, dass kein Werk der Baukunst vorliegt. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:31, 7. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ein Werk der Baukunst dürfte hier durchaus vorliegen.
Ferner ist es eindeutig erkennbar eine Innenaufnahme. Da greift auch Hausrecht. -- Simplicius 00:01, 8. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das Werk der Baukunst ist aus der Aufnahme nicht ersichtlich. Hausrecht ignorieren wir, siehe Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum --Histo Wikisource braucht Hilfe! 00:33, 8. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]


Barranquilla

Hallo, ich bin ein newb! ich hab da (Barranquilla) was entdeckt, und zwar, das die "einleitung" von der folgenden Seite kommt: http://www.colegioaleman.edu.co/paginas/deutsch/barranquilla.htm

ich weiss nicht was man da machen muss... Danke für eure Hilfe!Hallohalli 06:28, 8. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

...oder aber umgekehrt. --ST 07:24, 8. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Erweiterung einer Lizenz

Hallo, darf ich als Urheber eines Bildes, dass ich mit {{GFDL}} lizenziert habe nachträglich für eine einfache Nachnutzung auf die doppelte Lizenz {{self|GFDL|cc-by-2.5}} erweitern? Falls die Frage bereits gestellt wurde, bitte einen Link. Danke im voraus – Freundliche Grüße --Joachim Köhler 15:00, 8. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Erweitern ist kein Problem. Nur Zurücknehmen dürftest Du eine einmal abgegebene Lizenz nicht. --Noddy93 15:07, 8. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Vielen Dank. Wenn das so ist, sollte man das in den FAQs als eigenen Punkt unter dem Punkt „Kann ich eine Lizenz zurücknehmen?“ ergänzen? --Joachim Köhler 15:18, 8. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Liege ich falsch, wenn der gesamte Liedtext nicht verwendet werden darf? Diff-Link --RalfR 22:05, 8. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nein. -- Timo Müller Diskussion 22:19, 8. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wie verfahren wir jetzt? Erste Strophe drinlassen, dann Versionslöschung? --RalfR 22:22, 8. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Habe jetzt eine Versionslöschung gemacht und den Artikel erstmal wieder vollgesperrt. Irgendwie ein ziemlich hoher administrativer Aufwand für dieses mickrige Dingens... --Kantor Hæ? +/- 00:17, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Vorwürfe über Urheberrechtsverletzungen

Hallo,

auf meiner Diskussionsseite werden mir durch das Hochladen von Logos Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen, obwohl ich mir ziemlich sicher bin, dass die von mir hochgeladenen Logos nicht die nötige Schöpfungshöhe erreichen, um urheberrechtlich geschützt sein zu können. Er nimmt hier zB Bezug auf das Logo des Computer Spiels Contract JACK,

was meiner Meinung nach niemals die nötige Schöpfungshöhe erreicht. Zudem meint er, ich habe strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten. Wie soll ich mich verhalten? --Maimartpc 22:33, 8. Apr. 2007 (CEST)

Ein (TM) interessiert uns nicht und die Logos erreichen nicht die nötige Schöpfungshöhe, um geschützt zu sein. --RalfR 22:41, 8. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Aber mal völlig unabhängig davon, ob die Logos die nötige Schöpfungshöhe erreichen oder nicht: Wenn der Urheber der Meinung ist, sie tun dies, dann wird er doch, auch wenn er nicht gewinnen wird, erst einmal Strafanzeige gegen mich stellen, oder? Weil ich habe keine Lust auf Strafanzeigen, deshalb ist es vielleicht besser, ich lösche die Bilder wieder, denn auch wenn ich vor Gericht gewinnen würde, so beudtet das alles viel Zeit und Stress. Oder wie läuft das ab, wenn ein Urheber der Meinung ist, Wikipedia habe sein Werk zu unrecht unter public domain gestellt? Wen zeigt er dann an? Wikipedia oder mich direkt? Wird WIkipedia denn dann nicht von Klagen überhäuft, weil Unternehmen meinen, dass deren Logos doch die Schöpfungshöhe erreichen?--Maimartpc 23:33, 8. Apr. 2007 (CEST)
Schreib mir mal ne Mail, das lösen wir anders. --RalfR 23:35, 8. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
strafrechtliche - wenn überhaupt dann eher zivilrechtliche, kann mir nicht vorstellen, dass sich die Staatsanwaltschaft dafür interessiert
Wie es mit der Schöpfungshöhe genau aussieht kann hier niemand mit 100 prozentiger Sicherheit sagen letztlich ist das immer eine Gerichtsentscheidung die auf irgendwelchen Sachverständigengutachten beruht. Aber selbst das ist im Zweifelsfall nicht endgültig, da auch das revidiert werden könnte. Letztlich läuft das, wenn der Urheber die Möglichkeit sieht in dem Werk Schöpfungshöhe nachzuweisen zu können (und es sich für ihn rentabel ist) auf eine Schadensersatzklage hinaus. Dabei entscheidet halt dann ein Gericht wer recht hat - du mit deiner Einschätzung "mangelnde Schöpfungshöhe -> PD" oder der Urheber, der dann natürlich den entstandenen Schaden (= z.B. die Summe die er mit der Vermarktung seines Werkes verdienen hätte können) ersetzt haben möchte. Ist übrigends nicht nur in dem Fall so auch bei jeder falsch erteilten Lizenz (Urheberrechtsverletzung) ist das so! Gruß --Btr 23:46, 8. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

@Ralf: Wie können wir das denn "lösen"? Wenn ich jetzt meine eMail-Adresse hinterlasse, werde ich da nur noch mehr mitreingezogen. Wie gesagt, das PRoblem ist, dass in Deutschland ja jeder das Recht hat, Strafanzeige zu stellen, wenn man aber einem bestimmten Beruf nachgehen möchte, dann darf gegen einen keine Strafanzeige vorliegen, oder Zivilanzeige, deswegen muss ich da irgendwie rauskommen. Gab es in der Wikipedia schon mal einen Fall, wo ein Urheber einen Wikipedia-Autor angezeigt hat? Wenn ja, wie hat er denn seine Daten herausgefunden, oder konnte er Wikipedia als Ganzes anklagen?--Maimartpc 23:51, 8. Apr. 2007 (CEST)

Wenn du auf meiner Benutzerseite links anklickst "Mail an diesen Benutzer" erhalte ich eine Mail von dir, nur ich. Das setzt voraus, daß du mir vertraust, da ich dann deine Mailadresse kenne, die du im Profil angegeben hast. Du kannst dir aber auch eine Wegwerfadresse zulegen und mir an ralf(ät)roletschek.de mailen. --RalfR 23:56, 8. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
PS:ich stimme dem zu, was Btr oben geschrieben hat. Vor Gericht bekommst du nicht Recht sondern ein Urteil, der Ausgang eines Prozesses ist nur äußerst selten sicher vorauszusagen. --RalfR 00:01, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
IP-Adresse + Zeit (z.B. Logdatei der Wikipedia Server) und jeder Provider kann theoretisch in seiner Logdatei nachsehen, von welchem Rechner ein Datenpacket stammt. Es hat nur nicht jeder die Möglichkeit/Berechtigung die Logdateien einzusehen. Und nach meinem Informationsstand werden die Logdateien zur Zeit noch relativ schnell wieder gelöscht - das soll sich aber angeblich zum Ziel der "hießigen" Terroristenverfolgung bald ändern (siehe auch Vorratsdatenspeicherung). Sieh dir außerdem den Artikel Anonymität im Internet an, da findest du entsprechende Informationen. Das sind Sachen die, wie ich meine jeder der das Internet nutzt wissen sollte, daher diese Antwort an prominenter Stelle. Viele Grüße --Btr 00:42, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
beide Bilder auf Wunsch des Uploaders gelöscht --RalfR 00:48, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Detail-Informationen

Ich würde gerne einen wirklich sehr ausführlichen Artikel über meine Heimatgemeinde Göttlesbrunn-(Arbesthal) schreiben.

Es gibt dazu eine Dorfchronik, welche wirklich sehr genau die Entwicklung des Ortes beschreibt.

In dieser Chronik stenen zum Beispiel auch Dinge wie die Anzahl der Häuser mit dem Jahr dazu, oder die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr.

Wie kann ich solche Informationen übernehmen, ohne dabei ein Plagiat zu riskieren? (Anm.: Diese Angeben werden in Rohform wiedergebenen, sind also nicht in Sätzen verbaut!) --Hannes0020 01:44, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Hallo Hannes, ich lege dir Wikipedia:Textplagiat & Wikipedia:Wie schreibe ich gute Artikel ans Herz. Manche Informationen (z.B. die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr sind nämlich nicht relevant). Gruß Isderion 01:50, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ok, vielleicht nicht die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr, sehr wohl aber eben zB die Liste mit der Anzahl der Häuser (wäre relevant für die Einwohnerentwicklung), und ich habe mir bereits deinen mir nahegelegten Link angesehen, ich war aber nicht in Lage, eine Antwort auf diese Frage zu finden.
--Hannes0020 02:04, 9. April 2007 (CEST)
Informationen an sich sind nicht durch das Urheberrecht geschützt. Niemand kann für sich ein Monopol auf die Tatsache beanspruchen, dass z. B. sein Dorf 47 Häuser hat und während des großen Feuerwehrfestes von 1923 komplett abbrannte. Wenn Du alles in eigenen Worten beschreibst, kann es keine Probleme geben. Du kannst aber besagte Dorfchronik natürlich als Quelle anführen, das ist sogar ausdrücklich erwünscht, siehe Wikipedia:Quellen. --Herby 12:20, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
So, jetzt ist meine Frage beantwortet, danke!
--Hannes0020 13:18, 9. April 2007 (CEST)

Bild aus offiziellem Untersuchungsbericht einer deutschen Bundesbehörde

--Kai Jurkschat 04:11, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Hallo,

Kann ich ein Bild eines Flugunfalls aus einem offiziellem Untersuchungsbericht der deutschen Flugunfall-Bundesbehörde (BFU) übernehmen? Ich lese immer wieder, dass soetwas in der englischen Wiki geht, wenn das Bild von einem amerikanischen Regierungsbeamten in Ausübung seiner Pflicht gemacht wurde. Kann ich in dem Fall ein Bild aus einem Untersuchungsbericht des NTSB (National Transportation Safety Board) übernehmen und in einem Artikel der deutschen Wiki einbinden??

thx

Sowohl bei Fotos in Untersuchungsberichten der NTSG als auch bei solchen der BFU kommt es auf das einzelne Foto an, da die ledigliche Veröffentlichung in einem offiziellen Untersuchungsbericht einer Behörde in der Regel das Urheberrecht nicht betrifft, da die Ausnahmen des § 5 Abs. 2 UrhG leider selten eingreifen. Jedoch gibt es in den USA die Regelung, dass Werke, die durch Bundesbedienstete in Ausübung ihres Amtes geschaffen werden, keinen Copyright-Schutz genießen. Das gilt aber nur bei Fotos, die selber von den Bundesbediensteten angefertigt worden sind, nicht bei bloßer Verwendung der Werke Dritter in ein Berarbeitung bzw. Zusammenstellung. Ich weiß aber nicht, ob diese Regelung auch für die NTSB gilt, da diese keine klassische Bundesbehörde ist. Wenn doch kannst Du aber sämtliche von Angehörigen der NTSB gemachten Aufnahmen auf die Commons hochladen und hier auf de.WP verwenden.sугсго.PEDIA-/+ 09:29, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

MediaWiki:Copyrightwarning (oder war es doch 2, ich werde das nie verstehen)

Sollten wir das nicht auch in Spezial:Upload von mir aus per MediaWiki:Uploadtext packen? Dadurch hätten wir bei den Dateien einen ähnlichen Zustand wie bei den Texten, dass wir nicht mehr bei Urheber = Uploader weiterfragen müssen, sondern dass der Uploader schon durch den Upload seine Zustimmung zur GFDL gegeben hat. // Forrester 07:13, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nein, weil wir auch andere Lizenzen außer GFDL akzeptieren. Außerdem ist in Bildern ohne Lizenzangaben miest auch der Urheber unbekannt oder zumindest unsicher, da viele gar nicht wissen, was Urheber bedeutet. -- Timo Müller Diskussion 10:14, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Das stimmt. Aber im Großen und Ganzen wird es sehr oft deutlich, dass Urheber = Uploader ist - zumindest für uns und eine solche Zusicherung beim Upload zu einer Lizenz (muss ja gar nicht GFDL sein) wäre da schon sehr hilfreich. Das Argument, dass Uploader in einigen Fällen ungleich Urheber ist, zieht nicht. Das ist auch bei normalen Seiten manchmal der Fall. // Forrester 10:32, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Das wurde doch schon vor Monaten mal irgendwo diskutiert und überwiegend abgelehnt. Gefunden: [1] --BLueFiSH  (Langeweile?) 13:51, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Da kommen dann so tolle Geschichten wie z.B. Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder/8. April 2007#Bilder von Benutzer:Christian.walther, Benutzer Diskussion:Christian.walther#Bilder dürfen nicht bearbeitet werden bei raus. Das Thema Lizenzen ist nun einmal so umfangreich, dass es nicht ohne Studium entsprechender Hilfeseiten geht. Zumal der größte Teil der Benutzer schlicht so gut wie keine Ahnung vom Thema hat - warum will man das nicht begreifen und setzt immer wieder nach um durch derartige Änderungen formal "schön gestaltete" Bildbeschreibungsseiten zu erhalten. Es reicht nicht da irgendeine Lizenz stehen zu haben, die Willenserklärung des Urhebers muß "wasserdicht" sein und dazu ist Aufklärung nötig damit derjenige weiß was er tut! --Btr 14:29, 9. Apr. 2007 (CEST) PS: ein weiterer Fall Benutzer Diskussion:Maimartpc#eingestellte Logos und Bilder, WP:UF#Vorwürfe über Urheberrechtsverletzungen - Bapperl mangelnde Schöpfungshöhe reinklatschen kann jeder, aber sobald der Benutzer Bescheid weiß wie die Realität aussieht kriegt er kalte Füße und das Gejammer geht los -> klärt die Leute von anfang an auf, damit sie wissen auf was sie sich einlassen, alles andere ist unseriös und fällt auf das Projekt zurück[Beantworten]
Ich will jetzt diese Idee nicht unbedingt durchbringen und auch keine Default-Lizenzierung durchsetzen, aber wenn wir einen Link auf die GFDL setzen und ggf. noch in kurzen Worten zusammenfassen sollte das reichen, oder? Besser kann ich es hinterher in BLU-User auch nicht machen... // Forrester 14:58, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ob das vor Monaten schonmal abgelehnt wurde ist eher unerheblich (vor allem, da das, was da besprochen wurde sich odch von dem, was ich vorschlage unterscheidet). Ich sage ja auch garnicht, dass MediaWiki:Nolicense umgeändert werden soll. Aber ich sehe nicht ganz den Unterschied zu den Texten, sobald ich etwas hier abspeicher' ist es gem. "und willige ein, ihn unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation zu veröffentlichen." GFDL. Das geht natürlich nicht bei fremden Texten - aber bei den Bildern ist da doch kein großer Unterschied. Ich frage mich nur, warum wir MediaWiki:Copyrightwarning haben, wenn das doch so schrechkich ist? // Forrester 14:38, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Was ist mit Bildern, bei denen man nicht der Urheber ist, also gar nichts einwilligen kann? Mit Freigabe kann man sie ja trotzdem hochladen. Und was ist mit den unterschiedlichen Lizenzen? Dein Vorschlag lässt sich wohl nur mit einer speziellen Lizenz umsetzten, wir akzeptieren aber viele verschiedene. -- ChaDDy ?! +/- 14:57, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Hallo, ich war vor ein paar Wochen bei obigem Museum, dabei Stand auf der Eintrittskarte, keine gewerblichen Bilder. Wir haben aber diverse Bilder hier in der Wikipedia z.B.:Bild:Vogtsbauernhof 1999.jpg. Ich habe selbst einige Duzend Bilder geschossen, die ich gerne uploaden würde. Wie verfahren wir mit solchen Verboten? Gruß --Martin

Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum. Wegwerfaccount zulegen, hochladen.--Wiggum 12:34, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Das steht auf Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum glücklicherweise anders. Wenn man den Artikel zu ende liest. Es ist auch für den Ruf der Wikipedia besser, dass Wiggums Rat nicht allgemeine Meinung hier ist. --84.163.217.240 18:05, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nun, welche Schlussfolgerungen man aus der Themensammlung zu Bildern von fremdem Eigentum zieht bleibt jedem selbst überlassen - verantwortlich ist der Uploader für seine Handlungen selbst. Da es aber nunmal kein Recht am Bild der eigenen Sache gibt (vgl. auch OLG Köln, Wayanfiguren) halte ich meine Auffassung für plausibel. Ich wüsste auch nicht, dass solche Bilder hier beanstandet würden.--Wiggum 18:47, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich möchte zu dem stehen was ich tue. Ich werde daher meine Bilder hier nicht veröffentlichen, sondern im Stadtwiki Karlsruhe, dafür habe ich mir das OK von der Pressestelle geholt. Gruß --Martin 18:15, 10. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Sprachproben

Moin. Meine Frage hat folgenden Hintergrund: Der Artikel Altgriechische Sprache enthält eine Sprachprobe mit Lautschrift und Interlinearübersetzung. Das finde ich eine Gute Idee, die ich gerne auch in anderen Sprachartikeln implementieren würde. Bei lebenden Sprachen wären logischerweise möglich authentische und aktuelle Sprachproben (z. B. Zeitungstexte) wünschenswert. Hier stellt sich nun das Problem, das zeitgenössische Texte im Gegensatz zu Platons Werken urheberrechtlich geschützt sind. Gibt es hier eine Handhabe im Rahmen des Zitatrechts o. Ä., die es ermöglicht, einen solchen Text als Sprachprobe (in Auszügen) zu zitieren und übersetzen? --BishkekRocks 13:07, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Frage zu Lizenz für div. Bilder "Konrad Honold"

Hallo! Bei dem Künstler K. Honold handelt es sich um meinen Vater. Er ist 88 Jahre alt und in einem Pflegeheim, somit nicht in der Lage eine Erlaubnis per EMail zu erteilen. Schreiben Sie mir bitte, was für mich der richtige Weg ist um die Bilder in dem Artikel "Konrad Honold" zu erhalten. Mit bestem Dank - Ingeborg Zuderell-Honold --Iz48 16:08, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Siehe auch Benutzer Diskussion:Noddy93#Bilder von Konrad Honold. --Noddy93 16:14, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bildlizensierung

Schaut mal jemand kurz bei Bild:Ap logo big.gif vorbei, ich füge den Baustein {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} immer hinzu und bin mir gar nicht sicher, ob ich den in diesem Fall eigentlich setzen muss... Die Lizenz ist ansonsten ok, der Uploader ist zugleich der Urheber, wir hatten bereits für den Artikeltext eine ORTS-Freigabe. --Nutzer 2206 20:25, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

So wie´s jetzt ist passt´s doch. Und ja, bei Lofos, die keine Schö haben musst du immer PD-Schö setzen. -- ChaDDy ?! +/- 20:34, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ist es bei diesem Bild erlaubt, es so zu lizensieren oder muss man spezielle Lizensen beachten (Falls ja, dann bitte auch auf Commons direkt verändern.)? --Bangin ¤ ρø$τ Bewertung 20:33, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Logo von Inu Yasha

Ich wüsste gerne, ob dieses Logo die Schöpfungshöhe erreicht oder nicht. Gruß --Donchan 21:01, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

--Donchan 21:01, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bedingungen der GNU Lizenz

--84.57.132.228 22:01, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Hallo

Was sind die Bedingungen der Gnu Lizenz ? Könnte sie mir jemand aufzählen wenn möglich?

Vielen Dank im voraus

siehe Wikipedia:GNU Free Documentation License --Btr 22:06, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das mit der GNU Lizenz hab ich nicht so ganz verstanden. Heißt das das ich die Bilder nicht verändern darf? --84.57.132.228 22:11, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

unter GNU-Lizenz für freie Dokumentation steht zu lesen: "Wenn ein Urheber bzw. Copyrightinhaber (Lizenzgeber) ein Werk unter [GFDL] stellt, bietet er damit jedermann sehr weitgehende Nutzungsrechte an diesem Werk an: Die Lizenz gestattet die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung des Werkes, auch zu kommerziellen Zwecken. Im Gegenzug verpflichtet sich der Lizenznehmer zur Einhaltung der Lizenzbedingungen. Diese sehen unter anderem die Pflicht zur Nennung des Autors bzw. der Autoren vor und verpflichten den Lizenznehmer dazu, abgeleitete Werke unter dieselbe Lizenz zu stellen."
da sollten keine derartigen fragen mehr im raum stehen. --JD {æ} 23:33, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Texte von Liedern in der Wikipedia?

Unter welchen Voraussetzungen können Texte von Liedern in der Wikipedia Platz finden? Wie sieht es eigentlich mit Übersetzungen aus?

Beispiel: Mir gefallen die Texte einer Band gut. Diese sind jedoch, sagen wir mal, Italienisch. Wäre es möglich, die Texte in der italienischen Wikipedia hinzuzufügen? Könnten diese dann entsprechend für einen deutschen Eintrag übersetzt werden?

Welche Schritte müssten dafür gemacht werden, welche Erlaubnisse wären dafür relevant und können diese realistischerweise eingeholt werden?

Könnte es analog zur Wikisource z. B. ein WikiSongBook geben?


Sorry für die vielen Fragen, habe möglicherweise nicht ausgiebig genug in bestehenden FAQs usw. gesucht, aber auch nicht wirklich Hinweise gefunden. Besten Dank für Information!


--88.73.103.140 09:49, 10. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Die Antwort steht nicht in den FAQ, sondern unterhalb des Bearbeitungsfensters:
Das Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke ist verboten!
Songtexte dürfen nicht in die Wikipedia, nicht in Wikisource und auch nicht sonst irgendwo reproduziert werden. Dafür wäre eine Lizenzierung unter GFDL erforderlich. Mir ist kein Fall bekannt, in dem eine Band ihre Texte unter GFDL freigegeben hätte. --Fb78 10:04, 10. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]


Besten Dank für die schnelle Antwort ;-) Wenn eine Band dazu ihre Zustimmung geben würde, wäre das also ausreichend für eine Veröffentlichung auf WikiPedia? Anders formuliert: ausser der Band, respektive dem Lied-Text-Autor, müsste niemand gefragt werden?

--88.73.103.140 10:21, 10. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wenn die Band bzw. der Autor die Einverständniserklärung gem. WP:TV zurücksendet, sollte das m. E. reichen. Man sollte davon ausgehen können, dass der Autor im Zweifel weiß, was er mit dem Musikverlag o. ä. vertraglich vereinbart hat. --Svencb 10:35, 10. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Rondon-Bilder -- portugiesische {{EB}}-Lizenz

--schmechi 14:53, 10. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Es geht um das Bild Candido_Rondon und Marechal_Rondon, die dazugehörige Diskussion von Astma's Benutzerdiskussion:

Beide Bilder habe ich vom portugiesischen Wiki, die Lizenzangabe habe ich ja kopiert. (Esta imagem é de autoria do Exército Brasileiro e por ele gentilmente cedida. Todas as fotos retiradas da página do EB estão liberadas para uso desde que citada a fonte.) Demnach stammen die Fotos von einer Seite der brasilianischen Armee, auf dieser Seite wird erklärt, dass sie gemeinfrei wären. Somit wären sie Vorlage:Bild-PD-nur PD. Bild:Cândido Rondon.jpg ist zudem Vorlage:Bild-PD-alt-100. Ich bin aber kein Urheberrechtsspezialist, wenn du also so nett wärst und das noch einmal überprüfen könntest. --schmechi 23:23, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Die Dateien bräuchten einfach nur die Angaben, die in Vorlage:Information verlangt werden. Wenn du dazu genauere Fragen hast, frag mal auf WP:UF nach. Guck auch nochmal auf Hilfe:FAQ_zu_Bildern#Rechtliches nach. --Asthma 23:31, 9. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Bis auf das Datum der Erstveröffentlichung (das ich nicht weiß), sind doch eh' alle verlangten Daten (und vor allem der Hinweis auf die Genehmigung durch die brasilianische Armee) vorhanden. --schmechi 13:10, 10. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Sehe ich nicht so. "porugiesisches Wiki" ist keine nachprüfbare Quellenangabe. Bitte den genauen Ursprungsort des Bildes angeben. Zur Sache mit der brasilianischen Armee fehlt dementsprechend auch ein genauer Hinweis. --Asthma 13:17, 10. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Könnte das bitte jemand klären? Reicht diese Lizenz? Die Original-Fotos sind hier: [2] und [3] --schmechi 14:53, 10. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Also was bei Deinen Bildern fehlt, ist ein Link zu den Originalbildern; was soll man mit "Quelle = porugiesisches Wiki" anfangen?
Deine Quelle ist mehr als dürftig lizensiert. Woher die Bilder kommen, ist nirgends angegeben. Du könntest ja mal suchen, ob Du die Bilder auf einer Seite der brasilianischen Armee oder einer sonstigen verlässlichen Quelle findest oder den Hochlader im portugiesischen WP fragen, woher er sie hat, aber in diesem Zustand können die Bilder mMn nicht bleiben. Ob die EB-Lizenz auch bei uns die Gemeinfreiheit der Bilder rechtfertigt, kann ich nicht beurteilen. --Noddy93 15:19, 10. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Sagen wir es einmal so: Da es im portugiesischen Wiki sogar eine eigene Vorlage für diese Art von Lizenzierung gibt und ich dem lusophonen Teil der Welt nicht für weniger gesetzestreu als den deutschen halte, ging (und gehe) ich davon aus, dass diese Bilder gemeinfrei sind. Kontrollinstanzen in Urheberrechtsfragen gibt es ja auch dort. Desweiteren ist meine Frage, ob das Bild Bild:Cândido Rondon.jpg nicht ohnedies unter Vorlage:Bild-PD-alt-100 fällt.
Und da ich das Bild eben von dort heruntergeladen habe, ist "Quelle = porugiesisches Wiki" (auch wenn das t fehlt) ;) ja meine Quelle... Und dort wird auf Gemeinfreiheit hingewiesen --schmechi 17:09, 10. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Daß bei den pt-Bildern Angaben zu Urheber, Quelle und Grund für die gewählte Lizenz fehlen, spricht nicht für deren Kontrollinstanzen...
Wie soll Deine Quelle überprüfbar sein, wenn Du sie nicht angibst? Soll man da dann selbst im pt-WP nach den Bildern suchen? --Noddy93 17:35, 10. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Die Links zu den Bildern habe ich ja weiter oben angegeben. Bevor die Rechtslage nicht geklärt ist, will ich jetzt bei den Bildern direkt nichts ändern, denn fall sich herausstellt, dass die Bilder ohnedies gelöscht werden müssen, wäre das ja unnötige Arbeit. --schmechi 17:43, 10. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Kartenausschnitt Lizenz??

Warum müßte ich eine Lizenz von einem winzigen Kartenausschnitt beantragen, wenn dies nicht mehr nachzuvollziehen ist: 1. von welchem Hersteller die (Topo-)Karte war, 2. die "Quell-person" (welche mir den Ausschnitt <aus USA> zumailte) nicht mehr auffindbar ist (emailwechsel, verzogen, etc.)? 3. Deutsche Karten überhaupt nicht von dieser Auflösung und mit dieser Beschriftung existieren?--StromBer 18:57, 10. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wenn die Quellen nicht mehr auffindbar sind, sieht es ohnehin schlecht aus mit der Erteilung einer freien Lizenz. Wenn man sie wüßte, könnte man vielleicht entscheiden, ob es sich dabei um in Deutschland frei lizenzierbares Material handelt. Ich kann auch nicht irgendein Foto, das ich im Internet gefunden habe, und dessen Fotograf nicht mehr zu eruieren ist, hier einfach unter freier Lizenz einstellen (nichteinmal wenn es schon über 90 Jahre alt ist, wie etliche kürzlich gelöschte Fotos von 1914 beweisen). mfg--Regiomontanus (Diskussion) 19:05, 10. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]


Der Abschnitt wurde komplett von der DVD übernommen. Wie geht man nun damit um?--Τιλλα 2501 00:30, 11. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Umformulieren (falls wörtlich übernommen) und eine Quellenangabe dazusetzen. --Fb78 11:15, 11. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Danke.--Τιλλα 2501 14:52, 11. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Atomium

Warum darf das Bild "Atomium1.JPG" im Artikel Atomium bleiben, obwohl die Veröffentlichung von Atomium-Bildern unter freier Lizenz gegen belgisches Urheberrecht verstößt? --88.76.226.185 09:49, 11. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Weil wir hier nach DACH-Recht urteilen - ansonsten müßten ja alle unter Panoramafreiheit fallenden Fotos gelöscht werden, da der entsprechende Urheber in Belgien klagen könnte. --RalfR 10:57, 11. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Unsicher bzgl. Lizenz von weiterverarbeitetem Bild

Ich habe das Bild [4] für die Seite Halle (Westfalen) bearbeitet. Das ist dabei herausgekommen: [5]. Nun weiß ich nicht, ob ich die richtige Lizenz gewählt habe. Die Vorlage war nämlich ohne Lizenzangabe. Allerdings war das analoge Bild zu Detmold [6] auch als gemeinfrei lizensiert, deswegen dachte ich, das sei schon ok. Bevor ich aber jetzt die entsprechenden Graphiken für die anderen Städte des Kreises Gütersloh hochlade, wollte ich doch noch meine Zweifel ausräumen. Wer kann mir weiterhelfen? --Guisquil 14:38, 11. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Dieses Bild ist unter der GNU Free Documentation License Lizensiert. Jedoch möchte der Uhrheber für die Verwendung außerhalb der Wikipedia Verwendungsnachweise bzw. bei Printwerken ein Belegexemplar. Ist das Lizenzrechtlich in Ordnung.--84.60.108.224 17:08, 11. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Er bittet um Links bzw. Belegexemplare. Eine solche Bitte ist okay, es ist aber eine vollkommen unverbindliche Bitte.sугсго.PEDIA-/+ 17:14, 11. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Mir hat man zumindest bislang erklärt, in solchem lizenzrechtlichen Kontext wäre das Wörtchen "bitte" als "nicht geschrieben" anzusehen. Also in diesem Fall kein Ausdruck für eine "Kann-Bestimmung", somit keine Abschwächung der folgenden Bestimmung. Zumindest haben wir an anderer Stelle (von externen Quellen, Beispiel) mehrfach Bilder als "unfrei" abgelehnt, wenn dort "Zur freien Verwendung, jedoch Namensnennung. Bitte Belegexemplar zusenden an" stand. --jha 17:39, 11. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]