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Laserschutzbeauftragter

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Bei Benutzung eines Lasers der Klasse 3 und 4, vor allen bei Events und in der Industrie, muß ein Laserschutzbeauftragter und ein Stellvertreter ernannt werden. Diese müssen eine gesondere Schulung gemäß BGV B2 mit anschließender Fachprüfung absolviert haben.

Der Laserschutzbeauftragte muss die Laserschutzbereiche eindeutig kennzeichnen und muss regelmäßig die Notausschaltung auf Ihre Funktion hin testen. In den meisten Fällen ist der Laserschutzbeauftragte auch zuständig, für die Anzeige der Laser bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde und koordiniert die Abnahme seitens eines staatlichen Sachverständigen.