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Hugo Berger (Jurist)

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Hugo Berger (* 24. September 1897 in Domslau (heute Domasław), Kreis Breslau, † 13. März 1990 in Wiesbaden) war Richter am Bundesarbeitsgericht, bis er aufgrund seiner Wahl durch den Bundesrat vom 8. Januar 1959 bis zum 11. August 1967 als Nachfolger des Richters Franz Wessel in den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts wechselte.

Berger befasste sich besonders mit Fragen, die auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts an die Verfassungsgerichtsbarkeit gestellt werden. Er war maßgeblich an der Entscheidung vom 17. Mai 1961 beteiligt, die die Privatisierung des Volkswagenwerks unter verfassungsrechtlichen Aspekten guthieß. 1941 wurde er Oberlandesgerichtsrat in Kattowitz. Aus seiner schlesischen Heimat vertrieben, war er 1946 Oberlandesgerichtsrat in Frankfurt/Main und dann 1949 Ministerialrat im hessischen Justizministerium. Im April 1954 wurde er zum Richter am Bundesarbeitsgericht berufen. 1959 trat er, vom Bundesrat für acht Jahre gewählt, das Amt des Verfassungsrichters an.

Sein Nachfolger wurde der spätere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Wolfgang Zeidler.


Quellen

  • Das BVerfG, 2. Aufl. 1971, S. 213
  • FAZ vom 19.3.1990.