Zum Inhalt springen

Bayerischer Ministerpräsident

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 25. September 2003 um 14:11 Uhr durch 217.231.232.111 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Der Bayerische Ministerpräsident wird gemäß §44 der Bayerischen Verfassung vom Landtag spätestens eine Woche nach der konstituierenden Sitzung für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

In das Amt gewählt werden kann jeder wahlberechtigte Bayern, sofern er das 40. Lebensjahr vollendet hat.

Der Ministerpräsident hat den Vorsitz der Staatsregierung inne und leitet ihre Geschäfte. Er beruft und entlässt mit Zustimmung des Landtags maximal 17 Staatsminister und Staatssekretäre, sowie aus deren Reihen seinen Stellvertreter.

Bei ihm liegt die politische Richtlinienkompetenz und vertritt Bayern nach außen. In seinem Handeln ist er gegenüber dem Landtag verantwortlich.

In Einzelfällen kann der Ministerpräsident von einem Begnadigungsrecht Gebrauch machen.

== Die Bayerischen Ministerpräsidenten seit 1945: