Bayerischer Ministerpräsident
Der Bayerische Ministerpräsident wird gemäß §44 der Bayerischen Verfassung vom Landtag spätestens eine Woche nach der konstituierenden Sitzung für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
In das Amt gewählt werden kann jeder wahlberechtigte Bayern, sofern er das 40. Lebensjahr vollendet hat.
Der Ministerpräsident hat den Vorsitz der Staatsregierung inne und leitet ihre Geschäfte. Er beruft und entlässt mit Zustimmung des Landtags maximal 17 Staatsminister und Staatssekretäre, sowie aus deren Reihen seinen Stellvertreter.
Bei ihm liegt die politische Richtlinienkompetenz und vertritt Bayern nach außen. In seinem Handeln ist er gegenüber dem Landtag verantwortlich.
In Einzelfällen kann der Ministerpräsident von einem Begnadigungsrecht Gebrauch machen.
== Die Bayerischen Ministerpräsidenten seit 1945:
- 28. Mai 1945 - 1945: Fritz Schäffer, CSU
- 28. September 1945 - 1946: Wilhelm Hoegner, SPD
- 21. Dezember 1946 - 1954: Hans Ehard, CSU
- 14. Dezember 1954 - 1957: Wilhelm Hoegner, SPD
- 16. Oktober 1957 - 1960: Hanns Seidel, CSU
- 26. Januar 1960 - 1962: Hans Ehard, CSU
- 11. Dezember 1962 - 1978: Alfons Goppel, CSU
- 7. November 1978 - 1988: Franz Josef Strauß, CSU
- 19. Oktober 1988 - 1993: Max Streibl, CSU
- seit 17. Juni 1993 Edmund Stoiber, CSU