Kantor
Der Kantor (lat. cantare, singen) ist ein Vorsänger bzw. ein Chorleiter im Gottesdienst. Kantoren, insbesondere mit dieser Bezeichnung, gibt es in evangelischen (wie in Leipzig den Thomaskantor, in Dresden den Kreuzkantor), in katholischen sowie in jüdischen Gemeinden.
Als Kantor oder Kantorin wird auch der in einer Gemeinde für die Kirchenmusik Verantwortliche bezeichnet. Dieses Amt kann haupt-, neben- oder ehrenamtlich ausgeübt werden. Als Organist spielt der Kantor die Orgel und begleitet den Gemeindegesang aus dem Gesangbuch. In der römisch-katholischen Liturgie bekleidet der Kantor ein eigenständiges Amt als Vorsänger im Gottesdienst.
In Mitteldeutschland war das Amt des Kantors oft mit dem Amt des örtlichen Lehrers verbunden, so dass der Begriff "Kantor" (auch "Kanter" ausgesprochen) mit dem Begriff des Lehrers identisch war (z.B. in der Magdeburger Börde).
Viele Kantoren waren oder sind auch bekannte Komponisten. Zu den bekanntesten Beispielen zählt neben dem Leipziger Thomaskantor Johann Sebastian Bach auch Georg Philipp Telemann, der als Kantor am Johanneum und Musikdirektor der fünf Hauptkirchen in Hamburg wirkte.