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Todesstrafe

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Todesstrafe (Hinrichtung) ist die durch das Gesetz legalisierte Tötung eines Menschen aufgrund eines durch ihn begangenen oder zu verantwortenden Vergehens.

Die Todesstrafe wurde in allen europäischen Ländern, seit kurzem auch bei dem EU-Beitrittskandidaten Türkei, abgeschafft und wird dort gesellschaftlich nicht mehr akzeptiert. In anderen Ländern wie dem Irak, dem Iran, Nordkorea und den USA wird sie immer noch angewendet und befürwortet.

Gegenwärtig ist nach Angaben von Amnesty International die Todesstrafe in 111 Ländern de jure oder de facto abgeschafft - in 75 ist sie per Gesetz verboten, in 16 Ländern ist sie mit Ausnahmen (z. B. bei Kriegsverbrechen) ausgesetzt, in 20 Ländern wurde seit 10 Jahren kein Todesurteil mehr vollstreckt. Anwendung findet die Todesstrafe noch in 84 Ländern. Dies sind in alphabetischer Reihenfolge (und noch sehr lückenhaft): China, Gambia, Irak, Iran, Nordkorea, Papua-Neuguinea, Philippinen, Saudi Arabien, Thailand, USA.

Die größte Anzahl von Hinrichtungen, weltweit etwa 3.000 Hinrichtungen pro Jahr, enfällt auf China mit über 2.000 Hinrichtungen, gefolgt von Iran (ca. 150), Saudi-Arabien (ca. 80) und den USA (ca. 60). Die Daten entsprechen etwa dem Stand von 2001.

Obwohl die Todesstrafe in Deutschland (ehemalige BRD) mit Einführung des Grundgesetzes (Art. 102) im Jahre 1949 abgeschafft wurde, ist sie in der hessischen Landesverfassung von 1946 noch immer verankert. Ein Passus untersagt aber deren Anwendung, da das Bundesrecht über dem Landesrecht steht.

In den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland wurde seit 1949 die Todesstrafe nicht mehr verhängt. Die letzten Todesstrafen in diesem Gebiet wurden zwischen 1946 und 1949 im Rahmen der Nürnberger Prozesse gegen ehemalige Nazi-Größen wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vollstreckt (Holocaust). In West-Berlin, das erst nach 1949 offizielles Bundesland der BRD wurde, wurde vom 11. auf den 12. Mai 1949 als Letzter der 24jährige Raubmörder Berthold Wehmeyer hingerichtet. Am 20. Januar 1951 trat in West-Berlin das Gesetz über die Abschaffung der Todesstrafe in Kraft, bestehende Todesurteile wurden schon vorher in lebenslange Haftstrafen umgewandelt.

In der ehemaligen DDR kam die Todesstrafe bis 1987 als legetimierte |Vollstreckungsart zum Einsatz. Sie wurde bei Mördern, ehemaligen Kriegsverbrechern, aber auch bei Spionage, Sabotage und anderen Staatsverbrechen sowie 'konterrevolutionären Verbrechen' eingesetzt. Hierbei fand das sowjetische Strafrecht Anwendung. Die Anzahl der Vollstreckungen wird auf mehrere Hundert Hinrichtungen geschätzt.

Berühmte Kritiker der Todesstrafe

Albert Camus in Fragen der Zeit (bei rororo)


Hinrichtungsarten

Zur Hinrichtung wurden und werden folgende Hinrichtungsarten verwendet:

Im Mittelalter wurden auch Arten der Folter angewandt, die schließlich zum Tode führten (z. B. während der Hexenverfolgung).


Siehe auch: Verbrechen, Strafgesetzbuch, Menschenrechte