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Arbeitslosenhilfe

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Arbeitslosenhilfe bekommt in Deutschland, wer sich fristgerecht beim Arbeitsamt arbeitslos meldet und eine Anwartschaft auf Arbeitslosengeld nicht erfüllt, oder die volle Bezugszeit vom Arbeitslosengeld schon ausgeschöpft hat. Voraussetzung ist weiterhin das Vorliegen einer minimalen Beschäftigungsdauer von 150 Tagen, Arbeitslosengeld-Bezug in einem Zeitraum von einem Jahr vor Antragsstellung und eine nachweisliche Bedürftigkeit.

Das Geld wird für eine Dauer von einem Jahr gewährt und muss dann zwecks Überprüfung der Bedürftigkeit erneut beantragt werden. Der Leistungssatz beträgt 53 und 57 Prozent. Hat der Leistungsempfänger oder sein Ehegatte/Partner Kindern so bekommt er den erhöhten Leistungssatz von 57 Prozent. Arbeitslosenhilfe ist steuerfrei und man darf auch eine oder mehrere Nebenbeschäftigung(en) ausüben, solange man bei dieser Beschäftigung unter 15 bzw. bei Selbständigkeit unter 18 Stunden bleibt. Desweiteren gibt es einen monatlichen Freibetrag von 165€ oder 20% der Arbeitslosenhilfe. Wenn das Nebeneinkommen diesen Freibetrag übersteigt, werd der übersteigende Betrag von der mtl. Arbeitslosenhilfe abgezogen.

In der derzeitigen (Frühjahr 2003) politischen Diskussion in Deutschland wird angestrebt, die Arbeitslosenhilfe mit der von den Gemeinden zu bezahlenden, etwas niedrigeren Sozialhilfe unter dem Namen Arbeitslosengeld 2 zu vereinen:

Siehe auch: Arbeitslosengeld, Sozialrecht

Weblinks:

Informationen über die Arbeitslosenhilfe


Rechtliche Grundlagen: §190ff SGBIII Arbeitslosenhilfeverordnung