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Sozialistische Reichspartei

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Die Sozialistische Reichspartei Deutschlands (SRP) war eine nationalistische Partei in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Sozialistische Reichspartei Deutschlands entstand am 2. Oktober 1949 als Abspaltung des nationalsozialistischen Flügels der DKP-DRP um Otto Ernst Remer, einem ehemaligen Generalmajor der Wehrmacht, und den „völkischen Schriftsteller“ Fritz Dorls. Weitere der neun Mitbegründer waren Wolfgang Falck, August Finke, Dr. Bernhard Gericke, Gerhard Heinze, Helmut Hillebrecht, Dr. Gerhard Krüger und Wolf Graf von Westarp. Diese bildeten (außer Remer und von Westarp, die verzichteten) auch den ersten Parteivorstand.

Die SRP rekrutierte ihre Gefolgschaft vor allem unter ehemaligen NSDAP-Angehörigen. Sie zählte zeitweise annähernd 10.000 Mitglieder, von denen jeder zweite die NS-Diktatur als Jugendlicher erlebt hatte.

Das Parteiprogramm der SRP basierte in wesentlichen Teilen auf dem der NSDAP. Die SRP lehnte die Bundesrepublik als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ab und beanspruchten ein Widerstandsrecht zum Schutz des Reichs. Forderungen waren unter anderem: „Treue zum Reich“, „Schutz und Ehre des deutschen Soldaten“ und „Anspruch auf die Gesamtheit des Reichsraumes“, was auch die ehemaligen deutschen Ostgebiete mit einschloss. Durch eine offene Glorifizierung der NS-Ideologie isolierte sich die SRP schnell vom übrigen Parteienspektrum. Unklar ist, ob die Distanzierung vom Holocaust taktischen Gründen diente. Kritisiert wurde nicht die „Notwendigkeit“ einer "Lösung" der „Judenfrage“, sondern nur die Methode.

Der ehemalige SS-General Leo von Jena trat in der ersten Zeit dort als Redner auf und er unterstützte die Partei anfänglich mit Geldspenden in der Hoffnung, dort auch in den Vorstand aufzurücken. Als er aber dennoch nicht in den Vorstand gewählt wurde, zog er sich enttäuscht aus jeglicher politischer Tätigkeit zurück.

Regionale Hochburgen

Die Partei hatte ihr Hauptverbreitungsgebiet in Niedersachsen und errang bei den Landtagswahlen im Mai 1951 11,0 % der Stimmen. Ihren größten Erfolg erzielte sie mit 21,5 % der Stimmen im Gebiet des ehemaligen Regierungsbezirks Stade. Im Wahlkreis Verden lag sie mit 27,7% der Stimmen sogar noch um 6,2 % über dem Regierungsbezirksdurchschnitt. Nur sechs Jahre nach dem Ende des NS-Regimes war damit in zwei von drei Dorfgemeinden wieder eine rechtsradikale Partei stärkste politische Kraft geworden.

Das Verbot

Am 4. Mai 1951 verfügte die Bundesregierung ein Verbot der angegliederten Organisationen, wie der paramilitärischen Ordnergruppe Reichsfront und beschloss zugleich die Einleitung eines Verbotsverfahrens für die Partei selbst.

Am 19. November beantragte die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung der Verfassungswidrigkeit. Fünf rechtskräftige Urteile wurden bis Juni 1951 ausgesprochen, weitere 25 Redner der SRP waren zu diesem Zeitpunkt in strafrechtliche Verfahren verwickelt. Die SRP wurde am 23. Oktober 1952 schließlich wegen ihrer offenen Bezugnahme auf die NSDAP verboten (BVerfGE 2, 1)[1]. Mit diesem Urteil wurden gleichzeitig sämtliche Mandate ersatzlos gestrichen. Die Auflösung der Partei und Einziehung aller parteilichen Vermögen wurde angeordnet und gleichzeitig Ersatzorganisationen untersagt.

Im einzelnen stellte das Gericht fest:

  1. Die Sozialistische Reichspartei ist verfassungswidrig.
  2. Die Sozialistische Reichspartei wird aufgelöst.
  3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Sozialistische Reichspartei zu schaffen.

In Erwartung dieses Urteils hatte sich die Partei bereits am 12. September selbst aufgelöst, dieser Beschluss wurde vom Bundesverfassungsgericht jedoch nicht akzeptiert.

Mit diesem Urteil zog das Bundesverfassungsgericht am 23. Oktober 1952 einen Schlussstrich unter das knapp dreijährige Wirken der NSDAP-Nachfolgeorganisation SRP.

Einzelnachweise

  1. Das Urteil auf der Website des Instituts für öffentliches Recht an der Universität Bern

Literatur

Henning Hansen: Die Sozialistische Reichspartei (SRP). Aufstieg und Scheitern einer rechtsextremen Partei (Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien. Herausgegeben von der Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, Band 148), Droste Verlag, Düsseldorf 2007. ISBN 978-3-7700-5280-6 ISBN 3-7700-5280-3