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Volkseigentum

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Volkseigentum war, ausgehend von der Ideologie, dass der Staat seinen Bürgern gehört, die Bezeichnung für Staatseigentum. Der Begriff war vor allem in sozialistischen Staaten, wie der DDR, üblich.

Die Bezeichnung bezieht sich auf alle Güter, Einrichtungen, Immobilien und vor allem auch Produktionsmittel, die sich im Besitz des Staates befanden.

Siehe auch :

  • VEB (Volkseigener Betrieb)
  • VEK (Volkseigenes Kombinat)
  • VEG (Volkseigenes Gut)