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Verbot

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Begrifflich ist ein Verbot eine Untersagung eines bestimmten Verhaltens: Derjenige, an den sich das Verbot richtet, also der Adressat des Verbots, darf dasjenige nicht tun, was Gegenstand des Verbots ist. Das Verbot ist mithin eine Einschränkung der menschlichen Freiheit.

Absolutes Verbot

Diese Freiheitseinschränkung kann als absolutes Verbot gegen jedermann gerichtet sein.

Relatives Verbot

Urinieren verboten, Hinweis in französischer Sprache an einem Hauseingang

Es kann jedoch auch ein relativer Verbotssatz vorliegen, der ein Verhalten nur einer Einzelperson oder einer bestimmten Personengruppe untersagt, das nämliche Verhalten anderen aber gestattet ("quod licet Jovi non licet bovi", frei übersetzt: "Was Jupiter darf, darf nicht jedes Rindvieh").

Eine gewisse Brisanz haben relative Verbote deswegen, weil sie eben Handlungen verbieten, die anderen ohne weiteres erlaubt sind, mithin eine gewisse Ungleichheit und Ungleichberechtigung schaffen, welche nicht selten Widerspruch hervorruft.

Beispielsweise ist das Parken in einer Halteverbotszone grundsätzlich verboten. Der Polizei ist es jedoch erlaubt, um eine mobile Radarfalle aufzustellen (Vorlage:Zitat de § Abs. 1 StVO).

Herkunft des Verbots

Die Berechtigung oder Möglichkeit, ein Verbot auszusprechen, fußt entweder auf einer entsprechenden sozialen Übereinkunft, die ihrerseits wiederum politisch oder religiös motiviert sein kann, oder auf der bloßen Ausübung von Macht.

Verbot als Instrument staatlicher Regelungen

Besondere Relevanz haben Verbotsnormen ersichtlich dann, wenn sie der Regelung des Verhaltens innerhalb der staatlichen Gemeinschaft dienen, wenn der Staat also das Verhalten der Bürger durch Verbotsnormen reglementiert.

"Verbotene" Vorgehensweise

Im weiteren Sinne spricht man in der Wissenschaft von einem Verbot auch dann, wenn eine bestimmte ("verbotene") Vorgehensweise zwingend zu einem unrichtigen Ergebnis führen muss: So ist es mathematisch "verboten", aus einer Differenz oder Summe zu kürzen. Dieser Gebrauch des Wortes Verbot ist aber letztlich nicht korrekt, weil er die Kategorien des Erlaubten und des Richtigen zu Unrecht gleich behandelt.

Kritik zum "Verbot" als Mittel zum Zweck

Rauchverbotszeichen

Die strikte Untersagung bestimmten Verhaltens ist das Ziel des Verbotes, das in der Regel aufgrund bestimmter (befürchteter) Missstände erlassen wird. Jedoch ist man sich des öfteren uneinig, ob das Verbieten bestimmten Handelns wirklich seinen Zweck erfüllt, oder das Mittel, "das Verbot", zu arglos gewählt wurde oder sogar dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz widerspricht (z.B. Prohibition oder absolute Rauchverbote in Außenbereichen). Im Gegensatz zum Verbot steht ihr die "kontrollierte Akzeptanz" gegenüber. Es wird oft kritisiert, dass ein Verbot auch die Unkontrollierbarkeit mit sich bringt. Aktuelle Beispiele dazu sind:

Liste der Verbote

Wikiquote: Verbot – Zitate