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Pathologisches Spielen

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Spielabhängigkeit, umgangssprachlich als Spielsucht bezeichnet, ist man die Abhängigkeit des Betroffenen von kommerziellen Glücksspielen oder Wetten. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass ein immer größeres Spielrisiko eingegangen wird und die Kontrolle über das Spielverhalten im Sinne einer süchtigen Entwicklung verloren geht. In Deutschland leben ca. 200.000 süchtige Spieler. Die sog. "Anonymen Spieler" haben sich in therapeutischen Selbsthilfegruppen zusammengeschlossen.

Im Strafverfahren kann das Vorliegen einer solchen Spielabhängigkeit - im Hinblick auf die Schuldfähigkeit - dann beachtlich sein, wenn die begangenen Straftaten der Fortsetzung des Spielens dienen (vgl. Bundesgerichtshof, NStZ 1994, 501, Bundesgerichtshof, JR 1989, 379 m. Anm. Kröber, Oberlandesgericht Hamm, NStZ-RR 1998, 241). Zur Klärung dieser Frage muss das erkennende Gericht in diesen Fällen einen Sachverständigen hinzuziehen.