Indigenat
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Das Indigenat war die Verleihung der Staatsbürgerschaft an einen ausländischen Adligen und zugleich die Anerkennung seiner Adelswürde samt Aufnahme in den einhemischen Adel. Zum Erwerb eines Landgutes in der neuen Heimat brauchte er noch eine besondere Genehmigung, das Incholat. Die Erteilung des Indigenats war in einigen Ländern Mitteleuropas, wie Preußen, ein Prärogativ des Souveräns, in anderen, wie Polen oder Ungarn, eine Angelegenheit des Reichstags.