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Europäisches Parlament

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Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre in allgemeinen und direkten Wahlen gewählt. Es ist die demokratische Vertretung von 374 Millionen europäischen Bürgern, nach der Osterweiterung 2004 wird es 450 Millionen Menschen vertreten. Die in den Mitgliedstaaten bestehenden großen politischen Tendenzen spiegeln sich in den politischen Fraktionen auf Ebene des Europäischen Parlaments wider.

Das Parlament hat drei wesentliche Aufgaben:

  • Es teilt die Gesetzgebungsfunktion des Rates, also die Annahme europäischer Gesetze (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen). Durch diese Mitwirkung an der Gesetzgebung wird die demokratische Rechtmäßigkeit der angenommenen Texte gewährleistet.
  • Es teilt die Haushaltsfunktion des Rates und kann demnach Einfluss auf die Gemeinschaftsausgaben ausüben. Es nimmt den Gesamthaushalt in letzter Instanz an.
  • Es übt eine demokratische Kontrolle über die Kommission aus. Es stimmt der Benennung der Kommissionsmitglieder zu und kann einen Misstrauensantrag gegen sie einbringen. Außerdem übt es über sämtliche Institutionen eine politische Kontrolle aus.

Insgesamt hat das Parlament seit seiner Gründung im Jahr wesentliche Kompetenzen hinzu gewonnen, aber sie sind bei weitem nicht so weitreichend wie die der nationalen Parlamente. Deshalb sprechen Kritiker auch immer noch von einem Demokratiedefizit, wenngleich der Europäische Konvent in seinem Verfassungsentwurf weitergehende Rechte vorsieht.

Die Abgeordneten spiegeln außerdem nicht alle Wählerstimmen gleich wider, kleine Staaten haben überproportional viele Abgeordnete während große Staaten, insbesondere Deutschland, unterproportional berücksichtigt worden sind.

Verwandte Themen: Europäische Union, Rat der Europäischen Union