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Seligsprechung

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Seligsprechung oder Beatifikation (lat.: beatus „glücklich, selig“, facere „machen, tun“) nennt man nach dem Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche die feierliche Erklärung, dass ein verstorbener Christ von Gott in die Schar der Heiligen bzw. Seligen aufgenommen worden ist. Im Unterschied zur Heiligsprechung wird durch die Seligsprechung jedoch nur eine lokale öffentliche Verehrung dieser Personen gestattet. Diese Praxis der Seligsprechung wird bei Menschen angewandt, die ein besonders vorbildhaftes Leben geführt haben.

Begriff

Die Seligpreisungen sind Teil der Bergpredigt Jesu nach Matthäus 5 und Lukas 6. In ihnen preist Jesus Arme, Leidende und nach Gerechtigkeit Dürstende ebenso wie Barmherzige und Friedensstifter und Menschen mit reinem Herzen glücklich und verheißt ihnen das Reiches Gottes als vollkommene Lebenserfüllung, derer sie sich schon jetzt freuen können.

Im heutigen Sprachgebrauch sind Selige Personen, denen man zuschreibt, sie seien Menschen, die nach ihrem Tod in die selige Anschauung Gottes gelangt seien. Der Begriff hat in vielfältiger Weise Eingang in die Umgangssprache gefunden.

Seligsprechung

Eine Seligsprechung war ursprünglich ein diözesaner Heiligsprechungsprozess. Als verehrungswürdiger galten jedoch jene Verstorbenen, die in das Maryrologium Romanum, den römischen Heiligenkalender, aufgenommen worden waren. In späterer Zeit wurden auch die diözesanen Seligsprechungen von Rom übernommen.

Einer Seligsprechung geht der sogenannte Seligsprechungsprozess voraus. Hier geht es vor allem um die Prüfung der Lebensführung des selig zu Sprechenden und um die Untersuchung eines ihm zugeschriebenen Wunders. Der sogenannte Advocatus Diaboli hatte dabei bis 1983 die Aufgabe, Tatsachen und Ereignisse herauszufinden, die einer Seligsprechung entgegenstehen.

Ein Seligsprechungsprozess kann im Allgemeinen frühestens fünf Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eröffnet werden. Der Papst kann von dieser Regel aber dispensieren, wie dies z.B. bei Mutter Teresa von Kalkutta (bereits nach zwei Jahren) oder bei Johannes Paul II. (drei Monate) der Fall war. Die Seligsprechung ist nach heutigem Kirchenrecht die Vorstufe zu einer Heiligsprechung.

Papst Benedikt XVI. ist zur bis 1975 üblichen Praxis der Kirche zurückgekehrt, Seligsprechungen durch den Präfekten der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse oder auch einen anderen beauftragten Bischof in den jeweiligen Diözesen oder einem anderen geeigeneten Ort vorzunehmen. Dies kann als Schritt gewertet werden, die Seligsprechungen wieder mehr zu dezentralisieren. Sie hat den Vorteil, dass die Feier z.B. am Grab des Seligen stattfinden kann und die Teilnahme nicht einigen wenigen Rompilgern vorbehalten bleibt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch des jeweiligen Bischofs oder bei römischen Seligen findet künftig eine Seligsprechung in Rom statt. Die Proklamation erfolgt gewöhnlich im Rahmen einer Eucharistiefeier.

Sichtweise im Protestantismus

Der Protestantismus kennt weder Selig- noch Heiligsprechungsprozesse, und die katholische Praxis wird hier durchaus kritisch betrachtet. Die Kritik wendet sich insbesondere gegen die Betonung der persönlichen Tugenden (Gerechtmachung durch Werke statt durch Glauben), die Anrufung von Verstorbenen als Fürsprecher und ihre liturgische Verehrung.

Siehe auch