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Völkermord an den Armeniern

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Der Völkermord an den Armeniern (im Armenischen Aghet, Metz Jeghern, Jeghern, Darakrutiun, Aksor, Tschart, (Haya-)tseghaspanutiun) ereignete sich am Anfang des 20. Jahrhunderts, als im Zusammenhang mit dem armenischen Unabhängigkeitskampf und dem Ersten Weltkrieg eine große Zahl von Armeniern in dem damaligen Osmanischen Reich, aus dem die heutige Republik Türkei entstand, getötet wurden. Im engeren Sinn versteht man unter diesem Begriff die Morde in den Jahren von 1915 bis 1917. Am 29.8.1985 wurden die Ereignisse in einem Bericht über Völkermordverbrechen des Unterausschusses für die Verhütung von Diskriminierung und den Schutz von Minderheiten der UN-Menschenrechtskommission als Genozid erwähnt.[1]

Bei den größten Massakern und auf den Todesmärschen 1915–1917 sowie während des Türkischen Befreiungskrieges 1919-1921 kamen je nach Schätzung 300.000 bis zu 1,5 Millionen Armenier um. Die Angaben zu den Opferzahlen der Übergriffe in den beiden vorausgehenden Jahrzehnten schwanken zwischen Zehntausenden und Hundertausenden Armeniern.[2]

Die Aufarbeitung dieser Geschehnisse ist bis heute schwierig. Während viele Armenier den Massenmord als ungesühntes Unrecht empfinden und seit Jahrzehnten eine angemessene Erinnerung fordern, betrachtet die türkische Seite die Deportationen, bei denen - ihrer Ansicht nach - 300.000 Menschen ums Leben kamen, als „kriegsbedingte Sicherheitsmaßnahme [...], bei der es lediglich aufgrund der Umstände bei der Umsetzung und durch Übergriffe zu Todesfällen kam“,[3] und legt den Fokus auf armenische Übergriffe.

Vorgeschichte

Armenien (1914)

Bevölkerungszahlen und Gesellschaftsstruktur

Die Armenier bildeten nach den Griechen die zweitgrößte christliche Minderheit im Osmanischen Reich.[4] Die Bevölkerungsgruppen waren nach ihrer Religionszugörigkeit in Millets organisiert. [5] Die Armenier galten aus osmanischer Sicht traditionell als "loyale Nation" (Osmanisch: ملة صادق). Um 1800 lebten die christlichen Armenier mehrheitlich unter osmanischer Herrschaft. Im Osmanischen Reich siedelten die Armenier hauptsächlich

Die Zahl der anatolischen Armenier vor dem Ersten Weltkrieg lag bei 1.700.000 Personen. Das entsprach ungefähr 10 Prozent der Gesamtbevölkerung. In keiner der Provinzen übertraf ihre Zahl die der Muslime. Als Minderheit waren sie jedoch unübersehbar.[4]. Die türkische Regierung gab die Zahl mit 1.300.000 an.[7] Das armenische Patriarchat in Istanbul bezifferte nach einer Volkszählung, die es 1913/14 durchführen ließ, die armenische Bevölkerung dagegen auf knapp 2.000.000.[8]

Der aufkeimende Nationalismus

Im Osmanischen Reich wurde im 19. Jahrhundert, wie in vielen europäischen Ländern, der Nationalstaatsgedanke stärker. In diesem Zeitraum entstanden auch armenische Parteien, darunter 1885 die revolutionäre Armenakan-Partei in Van, 1887 die revolutionäre Hintschak-Partei und 1890 die Daschnak-Partei, die den Volkskrieg gegen die Osmanische Regierung propagierte.[9] Das im Niedergang befindliche, multiethnische Osmanische Reich, damals oft als „Kranker Mann am Bosporus“ bezeichnet, versuchte in der Tanzimat-Periode (1839–1879), den Staat durch Übernahme westlicher Konzepte zu reformieren und gleichzeitig äußere Einflüsse zurückzudrängen.[10] Zunehmend wurde die Notwendigkeit von Reformen auch von den europäischen Mächten, die dabei allerdings eigene Interessen verfolgten, angemahnt[11] und auf dem Berliner Kongress (1878) festgeschrieben. Insbesondere Russland versuchte im Rahmen seiner Expansionspolitik, die anatolischen Armenier für die Destabilisierung des Osmanischen Reiches einzusetzen.[4] Eine Gleichstellung von türkischen Muslimen und christlichen Minderheiten wurde jedoch bis zum Sturz des Sultans Abdülhamid II. (1908) nicht realisiert; die in Artikel 61 in Berlin für die Armenier vereinbarten Reformen wurden nicht umgesetzt, sondern führten zu einer Verschlimmerung der Lage der Armenier.[12] In der Folge der Reformbestrebungen entstand die jungtürkische Bewegung, die 1908 die Macht übernahm.

Die Massaker

Die Massaker von 1894 und 1896

Der wachsende Nationalismus führte zu Spannungen zwischen Armeniern und Kurden, die vielfach dieselben Gebiete bewohnten. Zunehmend wurden Armenier von Kurden verfolgt.[13] Die hohe Steuerlast lieferte Anlässe zu Aufruhr und verstärkte armenische Unabhängigkeitsbestrebungen.[14]

Im Jahre 1894 erhoben sich Armenier in Sasun (Vilayet Bitlis), in einer entlegenen Region südwestlich des Vansees. Dabei wurden sie angestiftet durch Aktivisten der revolutionären Huntschak-Bewegung.[4] Die Revolte erfasste 25 Dörfer. Lokale Truppen schlugen den Aufstand blutig nieder und töteten 900-4.000 Armenier.[2]

Im Jahre 1895 schlug ein Mob in Istanbul öffentliche, von der Huntschak-Partei organisierte Proteste nieder. Die Behörden schritten nicht ein.[4]

Nach monatelangen Kämpfen wurde im Februar 1896 der Armenieraufstand in Zeytun/Ulnia, dem heutigen Süleymanlı bei Maraş, durch Vermittlung der Großmächte beendet.[15]

Am 26. August 1896 besetzten armenische Revolutionäre der Daschnak-Partei gewaltsam die Ottomanische Bank in Istanbul, um Autonomie für die armenischen Provinzen unter der Aufsicht europäischer Mächte, Freilassung armenischer Gefangener und die Rückgabe beschlagnahmten Eigentums durchzusetzen. Ihre Forderungen wurden nicht erfüllt, sie konnten aber freien Abzug nach Marseille erreichen.[16] Als Reaktion auf diesen Zwischenfall gab es in Istanbul zahlreiche Unruhen zwischen der muslimischen und armenischen Bevölkerung mit Gewalt und Gegengewalt, bei der neben Zivilisten 120 Soldaten getötet worden sein sollen. Die Regierung nahm rund 300 Muslime fest und brachte die verantwortlichen Armenier und Muslime vor ein Sondergericht. [17]

Die Zeit von 1896 bis 1915

Die Lage blieb auch weiterhin angespannt. Es gab allerdings auch Beispiele gemeinsamen armenisch-türkischen Protests gegen die Steuerpolitik der Hohen Pforte.[4] Auch nach der Absetzung von Sultan Abdülhamid II. kehrten keine stabilen Verhältnisse ein. 1909 wurden während eines Aufstandes gegen die seit 1908 regierenden Jungtürken im kilikischen Adana und umliegenden Gebieten mehr als 25.000 Armenier von Aufständischen als angebliche Unterstützer der neuen Regierung ermordet. Die Istanbuler Regierung ließ zur Bestrafung der Schuldigen 127 Muslime und 7 Armenier hinrichten.[4]

Der Genozid von 1915

Im Ersten Weltkrieg (1914–1918) kämpfte das Osmanische Reich auf der Seite der Mittelmächte gegen die Entente, zu der auch Russland gehörte. Im russisch-türkischen Konflikt im Kaukasus unterstützte eine Minderheit der Armenier in der Hoffnung auf Unabhängigkeit die russische Seite; es gab auf russischer Seite armenische Freiwilligenbataillone.

Nach dem Scheitern der türkischen Offensive gegen Russland im Januar 1915 und dem Beginn von Operationen und Anwerbungen armenischer Kämpfer hinter den türkischen Linien machte die Staatsführung des Osmanischen Reiches die Armenier für die militärischen Probleme in Ostanatolien verantwortlich. Das jungtürkische „Komitee für Einheit und Fortschritt“ (İttihad ve Terakki Cemiyeti) beschloss die Vernichtung der Armenier und stellte dafür die Spezialeinheit Teşkilat-ı Mahsusa auf. Die armenischen Soldaten der türkischen Armeen wurden entwaffnet, dann teilweise getötet und teilweise in Arbeitsbataillonen zusammengefasst. Wenig später wurden mehrere dieser Bataillone hingerichtet.[18]

In April und Juni 1915 erfolgten Razzien gegen die armenische Elite in Istanbul. Die treibende Kraft dahinter war Innenminister Talat Pascha, der sich gegen den Widerstand von Kollegen, die internationale Verwicklungen befürchteten, für die Entfernung der Armenier aus der Hauptstadt einsetzte.[8] Nach offizieller Darstellung betrug die Zahl verhafteten 2345.[19]

Bereits vor dem eigentlichen Beginn der Deportationen befahl Enver Pascha der Armee, die armenischen Soldaten zu entwaffnen. Die ersten Deportation setzten bereits zwei Monate vor dem eigentlichen Deportationsdekret Talat Paschas vom 27. Mai 1915 ein, verfolgten aber zunächst noch nicht das Ziel der Vernichtung.[20]

Bis Juli des Jahres wurden die Armenier in ihren Hauptsiedlungsgebieten an sieben Orten konzentriert. Sie wurden entweder gleich dort von türkischen Polizisten und Soldaten oder kurdischen Hilfstruppen ermordet oder auf Befehl von Talat Pascha ab dem 27. Mai 1915 auf Todesmärsche über unwegsames Gebirge Richtung Aleppo geschickt. Dabei ging es nicht nur um eine Umsiedlung; Talat hatte am 16. September 1915 in einem Telegramm bestätigt, dass die Regierung beschlossen habe, „alle Armenier, die in der Türkei wohnen, gänzlich auszurotten“.[21][22]. Der später im Bayburt-Verfahren wegen seiner Beteiligung am Völkermord hingerichtete Landrat Nuri sagte später vor Gericht aus, er habe den geheimen Befehl erhalten, keinen Armenier am Leben zu lassen.[23] General Vehip Pascha, Oberkommandierender der 3. Armee erklärte nach dem Krieg vor der sogenannten Mazhar-Kommission: "Die Deportationen der Armenier wurden im völligen Widerspruch zur Menschlichkeit, Zivilisation und behördlichen Ehre durchgeführt. Die Massaker und die Ausrottung der Armenier, der Raub und die Plünderung ihres Eigentums waren das Resultat von Entscheidungen, die vom Zentralkomitee des Komitees für Einheit und Fortschritt ausgingen."[8]

Die Deportation wiesen überall dasselbe Grundmuster auf. Maßnahmen zur Wiederansiedlung wurden nicht getroffen, alle Angebote anderer Staaten, den Deportierten während der Märsche oder am Zielort humanitäre Hilfe zu leisten, lehte Istanbul strikt ab. [20] Die Zentralregierung ergriff harte Maßnahmen gegen Gouverneure und Landräte sich den Deportationsbefehlen widersetzten. Die Gouverneure von Ankara, Kastamonu und Yozgat abgesetzt, [20] die Landräte von Lice, Midyat und Beşiri sowie die Gouverneure von Basra und Müntefak wurden aus diesem Grunde ermordet oder hingerichtet. [24] Militärische Erfordernisse für die Deportation scheiden aus, da der Verdacht auf Zusammenarbeit mit dem Feind sich nicht auf Frauen und Kinder und frontferne Armenier erstrecken konnte. Die Deportation betrafen aber nahezu die gesamte armenische Zivilbevölkerung Anatoliens. [20] Auch waren sie nicht die Folge eines Bürgerkrieges, da es keine zentral orchestrierte landesweite Rebellion der Armenier gab.[25] Allen Beteiligten und Verantwortlichen muss klar gewesen sein, dass die "Delokalisierung" (Osmanisch tehcîr oder teb'îd, تهجير oder تبعيد ) unter den Bedingungen von 1915/16 einem Todesurteil sehr nahe kommen musste. [4]

In den Lagern im heutigen Syrien starben die Armenier mangels Versorgung durch Auszehrung und Seuchen, sofern sie nicht unterwegs durch Angriffe kurdischer Stämme ums Leben kamen. Nach Darstellung des deutschen Offiziers im Dienste der osmanischen Armee und Augenzeugen der Ereignisse, Rafael de Nogales, wurden die Armenier in den Todeszügen mancherorts von Zivilisten beschützt und versteckt. An anderen Orten musste die Gendarmerie die Kolonne vor Angriffen der Bevölkerung schützen.[26] Augenzeugenberichte über die Geschehnisse bei den inhumanen Deportationen sind beispielsweise in deutschen diplomatischen Aktenstücken erfasst und von Lepsius 1919[27] und Gust 2005[28] veröffentlicht worden.

Vereinzelt gab es erbitterten armenischen Widerstand. So erhoben sich im April 1915 die Armenier in Van und ließen sich nach erfolgreichem Widerstand "zahlreiche Schandtaten gegen die wehrlose muslimische Bevölkerung zuschulden kommen". [25] Dieser Aufstand galt der Zentralregierung ebenso als Rechtfertigung für ihr Vorgehen wie die revolutionäre Gewalt der Huntschak-Aktivisten, die indes die Beseitigung aller jener armenischen und nichtarmenischen Repräsentanten praktizierte, die ihren Zielen im Wege standen, und damit staatliche Repressionen gegen die armenische Bevölkerung provozieren wollten, um insbesondere Russland zum Eingreifen zu bewegen. [25] [29]

In den folgenden zwei Jahren wurden nach und nach auch die in den westanatolischen Provinzen lebenden Armenier – mit Ausnahme von Konstantinopel und Smyrna, wo sich der deutsche General Liman von Sanders unter Androhung von militärischen Gegenmaßnahmen gegen die Deportationen und Massaker stellte [30] – deportiert oder ermordet.

Etwa 100.000 Armenier überlebten die Todesmärsche, etwa 500.000 gelang die Flucht. Je nach Schätzung kamen etwa 600.000 bis 1.500.000 Armenier um. Hunderttausende Armenier, die den Völkermord überlebten, mussten emigrieren.

Weiterer Verlauf während des Krieges

Bis Juni 1916 besetzten russische Truppen den größten Teil West-Armeniens. Armenische Verbände, die mit der russischen Armee 1917 in die Türkei einrückten, nahmen Rache für den Völkermord und ermordeten besonders Kurden.[31] Die Angaben über die Zahl der Toten in dieser Zeit schwanken zwischen einigen Zehntausend und 128.000.[32]

Nach dem Zusammenbruch der russischen Regierung im Kaukasusgebiet infolge der Oktoberrevolution marschierten dort türkische Truppen ein, um die Armenier auch dort zu vernichten und die Schaffung eines armenischen Staates zu verhindern.[33] Dabei wurden etwa 175.000 Armenier ermordet.[34] Der Vormarsch der Türken konnte durch die zahlenmäßig weit unterlegenen Truppen der 1918 gegründeten Armenischen Republik in der Schlacht bei Sardarapat aufgehalten werden. Die fortdauernde Bedrohung der jungen Republik wurde schließlich durch das Eingreifen der 11. Armee der Roten Arbeiter- und Bauernarmee gestoppt.[35]

Nachkriegszeit

1919-1921 fanden vor einem Militärgericht des Osmanischen Staates die Istanbuler Prozesse (Unionistenprozesse) statt. Erstmals in der Rechtsgeschichte wurde der Versuch unternommen, Staats- und Kriegsverbrechen auf Regierungsebene zu ahnden. Mit der Anklage von 31 Ministern der Kriegskabinette, die dem Komitee für Einheit und Fortschritt (Ittihat ve terakki cemiyeti), also den Jungtürken angehört hatten, und zahlreichen regionalen und lokalen Beamten, Offizieren und Funktionären wurde der Versuch unternommen, die Hauptverantwortlichen des Völkermordes zur Rechenschaft zu ziehen. Unter den Angeklagten befanden sich unter anderem Talaat Pascha (ehemaliger Großwesir), Enver Pascha (ehemaliger Kriegsminister) und Djemal Pascha (ehemaliger Marineminister). Diese entzogen sich dem Prozess und dem Urteil jedoch durch Flucht nach Deutschland und wurden in Abwesenheit zum Tode verurteilt.[20]

Der Großwesir Damad Ferid Pascha gestand am 11. Juni 1919 die Verbrechen öffentlich ein.[36] Spätere türkische Regierungen ließen den Begriff Völkermord nicht gelten und stellten die Ermordungen als Folgen von Kriegshandlungen dar, ohne sich davon zu distanzieren.[37] Während andere westeuropäische Staaten auf eine Verurteilung des Völkermordes drängten, unterstützte die deutsche Regierung lange Zeit die Position der türkischen Führung. Eine Dokumentation des deutschen Geistlichen und Orientkenners Johannes Lepsius zum Völkermord an den Armeniern wurde im August 1916 von der Reichsregierung verboten.[38] Lepsius konnte jedoch nach dem Krieg eine Sammlung von aussagekräftigen Aktenstücken des deutschen Auswärtigen Amtes publizieren,[39] die bis heute – auch in einer 2005 veröffentlichten Auswahl[40] – eine der Hauptquellen für die Vorgänge ist.

Nach dem Vertrag von Sèvres von 1920 war die Gründung eines unabhängigen armenischen Staates vorgesehen, dessen Grenzen der US-amerikanische Präsident Woodrow Wilson im Auftrag der Signatarmächte des Vertrages festlegte.[41] Dem versuchte die türkische Regierung durch Vollendung des Völkermords an den Armeniern zuvorzukommen und eine Gründung des Staats in Ostanatolien zu verhindern.[42] Deshalb ließ sie noch einmal etwa 50.000 Armenier in Adana und 20.000 Armenier in Marasch ermorden.[43] Obwohl die Ententemächte den Armeniern vor dem Krieg Hilfe zugesichert hatten, schritten sie nicht ein.[44] Die USA, aus denen seit 1894 Millionen Dollar private Hilfsgelder für die Armenier geflossen waren, waren ebenso wenig bereit, ein Mandat für ein unabhängiges Armenien zu übernehmen.[45]

Am 24, April 1920 bezeichnete Mustafa Kemal, der spätere Atatürk, den Völkermord an den Armeniern bei seiner Rede zur Eröffnung des Parlaments in Ankara als „eine Schandtat der Vergangenheit“.[20] Zu den drei jungtürkischen Führern hatte er ein gespanntes Verhältnis.[46] Da diese als Hauptverantwortliche der Deportation galten, wollte er sie auch nicht in den Reihen der türkischen Nationalbewegung sehen.[47] Einem amerikanischen Diplomaten gegenüber ging Mustafa Kemal von 800.000 Toten aus und befürwortete eine harte Bestrafung der Täter.[48]

Am 15. März 1921 erschoss der armenische Student Soghomon Tehlirian im Berliner Exil den ehemaligen Innenminister Talaat Pascha, einen der Hauptverantwortlichen für den Genozid.[49] Aufgrund der Darlegung der Geschehnisse in Armenien durch Augenzeugen (z. T. Überlebende wie Bischof Krikor Balakian) wurde der Täter aber vor Gericht freigesprochen.[50] Wie sich später herausstellte, war Tehlirian Mitglied eines armenischen Geheimbundes namens Nemesis, der Beteiligte an dem Völkermord ermordete.[51] Er hatte zuvor bereits in İstanbul einen türkischen Politiker erschossen.[52]

Nach schweren Rückschlägen für die christlichen Bevölkerungsgruppen im türkisch-griechischen Krieg 1922 begannen in der Türkei im Rahmen der sogenannten Kleinasiatischen Katastrophe erneut Massaker an Christen in Smyrna (heute İzmir), bei denen etwa 25.000 bis 100.000 Christen ermordet wurden[53], vor allem Griechen, aber auch Armenier, darunter die gesamte armenische Gemeinde Smyrnas.[54]

Am 31. März 1923 erklärte die Regierung Mustafa Kemals eine allgemeine Amnestie für die im Zusammenhang mit dem Völkermord Angeklagten.[55]

Das umstrittene Hitler-Zitat

In einer Rede vom 22. August 1939 soll Hitler vor Offizieren der Wehrmacht über den noch zu erobernden „Lebensraum im Osten“ gesagt haben: „Wer redet heute noch von der Vernichtung der Armenier?“ [56] Die Echtheit dieses Dokumentes wurde jedoch schon während der Nürnberger Prozesse angezweifelt und nicht zur Anklage zugelassen, da sich der Urheber nicht mehr feststellen ließ. Moderne Nachforschungen bestätigten den Verdacht. [57] [58]

Neuere Entwicklungen

In den 1970er und 1980er Jahren brachten eine Vielzahl von Terroranschlägen der armenischen Terrorgruppe Asala auf türkische Einrichtungen weltweit die Situation der Armenier und auch die Geschichte des Völkermordes in Erinnerung. Dabei ermordeten sie 46 Menschen und verletzten 81 Menschen schwer.

Die türkische Regierung wehrt sich bis heute gegen eine Bewertung der damaligen Vorgänge als Völkermord und versucht mit wechselndem Erfolg durch politischen Druck und Ausschlüssen bei internationalen Auftragsvergaben anderslautende Entschließungen und Veröffentlichungen zu beeinflussen. Innertürkische Kritiker der offiziellen Sichtweise, wie Orhan Pamuk müssen mit Verhaftungen und Strafandrohungen leben.

Als beispielsweise die Französischen Nationalversammlung 2001 eine Resolution verabschiedete, welche die Leugnung des Völkermords unter Strafe sollte, kam es zu schweren diplomatischen Auseinandersetzungen und wirtschaftlichen Boykotten durch die Regierung in Ankara. Gleichwohl haben inzwischen viele Parlamente entsprechende Verlautbarungen abgegeben (u. a. Uruguay, Argentinien, Belgien, Griechenland, Italien, Niederlande, Russland, Schweden, Schweiz, die Slowakei, Zypern, und 2004 auch Kanada) sowie internationale Organisationen wie der Europarat.

Brandenburg setzte 2002 als erstes Bundesland den Völkermord an den Armeniern auf den Lehrplan im Fach Geschichte. Nach Interventionen des türkischen Generalkonsuls, wurde die entsprechende Stelle in den Richtlinien Anfang 2005 gestrichen, jedoch Ende Januar nach Protesten in der Öffentlichkeit in geänderter Form wieder aufgenommen.[59]

Der Deutsche Bundestag debattierte in seiner Sitzung vom 24. April 2005 erstmals eine von CDU/CSU vorgelegte Entschließung, die die Türkei aufforderte, sich zu ihrer historischen Verantwortung für die Massaker an armenischen Christen im Osmanischen Reich zu bekennen. Den Begriff Völkermord vermied die Entschließung. Mit Rücksicht auf den Besuch von Kanzler Schröder in der Türkei wurde ihre Verabschiedung auf die Zeit nach der Reise verschoben. Sie wurde am 16. Juli 2005 vom Deutschen Bundestag ohne Gegenstimme beschlossen.

In der zionistischen Bewegung war die Sicht auf den Völkermord von Anfang an sehr unterschiedlich: Während in Palästina unter osmanischer Herrschaft geborene Juden keine Kritik äußerten, betrachteten russische Juden die Ereignisse entsprechend russischer und gegen-osmanischer Sichtweise kritischer:

Wir, die Zionisten, empfinden aufrechtes Mitgefühl mit dem Schicksal des armenischen Volkes“.

Als im April 2000 Israels Erziehungsminister Yossi Sarid den armenischen Genozid in den Unterricht einzubringen versuchte, kam es zu einer Staatskrise mit der Türkei, da in einer Broschüre des israelischen Außenministeriums folgende Formulierung verwendet wurde:

Nach dem ersten Weltkrieg, mit der Aufnahme von Flüchtlingen vom Massaker in Anatolien, vor allem dem Massenmord von 1915, wuchs die armenische Gemeinde

Nach türkischer Intervention wurde diese geändert in:

Nach dem ersten Weltkrieg wuchs die armenische Gemeinde.

Um nicht dem türkischen Druck ausgesetzt zu sein, erkennt Israel das Leid der Armenier an, vermeidet jedoch eine Festlegung auf die historischen Umstände und die Schuldigen für das Geschehen. Jede Erwähnung von Völkermord und Genozid in Verbindung mit Türkei und Türken unterbleibt mit Rücksicht auf türkische Empfindlichkeiten. Die empörte armenische Reaktion darauf wird in einer offiziellen Stellungnahme beantwortet mit der Verlagerung in eine Historikerdebatte:

Die Erforschung der Ereignisse bei diesem delikaten Thema muss durch eine öffentliche Diskussion und durch Historiker geschehen, natürlich nur aufgrund von Dokumenten und Tatsachen.

Es gibt seitens des türkischen Staates auch heute noch Querschüsse. So ist das dem Minister Hüseyin Çelik unterstehende Erziehungsministerium noch im April 2003 mit Verleumdungsdekreten den EU-Kommissaren aber auch anderen Regierungen negativ aufgefallen. Çeliks Ministerium veranlasste am 14. April 2003 mit einem Rundschreiben die Schüler aller Primar- und Sekundarschulen dazu, an einem Aufsatzwettbewerb gegen die „haltlosen Völkermord-Behauptungen“ der Armenier, Pontosgriechen sowie Syrisch-Orthodoxen mitzuwirken. [60] Dem Runderlaß beigefügt waren eine Literaturliste und ein Leitfaden mit Erläuterungen zu den erwünschten Formulierungen. Gleichzeitig verpflichtete das Ministerium die türkische Lehrerschaft zur Teilnahme an dazu passenden Fortbildungsmaßnahmen und hat die Neuauflagen veralteter türkischer Schulbücher vorgenommen, in denen die christlichen Minderheiten als „Spione“, „Verräter“ sowie „Barbaren“ bezeichnet werden. Es fehlt auch nicht der Hinweis, dass deren Schulen, Kirchen sowie Synagogen „schädliche Gemeinden“ seien. Obwohl die Türkei inzwischen von der EU für diese Verfügungen gerügt worden ist, blieb der umstrittene Hüseyin Çelik im Amt. Gegen diese Art der Geschichtsfälschung und Indoktrinierung protestierte erstmals auch eine innertürkische Initiative „Geschichte für Frieden“. [61]

Auch viele in Deutschland lebenden Türken lehnen den Vorwurf des Völkermords ab. So fand am 18. März 2006 u.a. eine vom Verwaltungsgericht unter strengen Auflagen zugelassene Demonstration von rund 1.350 bis 1.700 türkischstämmiger Nationalisten (Polizeiangaben) in Berlin statt, die das Motto „Marsch auf Berlin" trug und welche ursprünglich den Völkermord an den Armeniern und assyrisch-aramäischen Christen 1915 bis 1918 leugnen wollten. Wie Medien und Politik (u.a. „Die Welt") meldeten, wurde durch Innensenator Ehrhart Körting gegen den maßgeblichen Veranstalter, den Vorsitzenden der türkischen Arbeiterpartei Doğu Perinçek, ein ausländerrechtliches Verfahren angestrebt, weil dieser trotz Verbot am Rande der Kundgebung den Massenmord an den Armeniern geleugnet hat. Die türkischstämmigen Nationalisten hatten unter anderem die Rücknahme eines Bundestagsbeschlusses vom Juni 2005 verlangt, in dem Deutschland zum ersten Mal die an Armeniern verübten Massaker als Völkermord einstuft. Zudem wird die Türkei zum offenen Gespräch über den Völkermord an den Armeniern aufgefordert.

Der Völkermord an den Armeniern ist in den letzten dreißig Jahren von einer Vielzahl von international renommierten Wissenschaftlern auf der Grundlage der diplomatischen Archive des (kriegsverbündeten) Deutschen Reichs (vgl. Johannes Lepsius, der schon 1919 eine umfangreiche Sammlung von Dokumenten veröffentlicht hat) sowie Österreich-Ungarns, zahlreicher Augenzeugenberichte von US-amerikanischen Konsuln, des Weiteren Augenzeugenberichten von im Land tätigen Missionaren aus einer Vielzahl von Ländern (u. a. Dänemark, Schweiz, Holland) sowie der Zeugnisse von Überlebenden (einige Hundert wurden z. B. auf Video festgehalten) historisch erforscht und in seinen Grundzügen detailliert dargestellt worden. Die einschlägigen Vereinigungen international anerkannter Genozid-Forscher (z. B. die Association of Genocide Scholars) sowie führende Erforscher des jüdischen Holocaust wie Elie Wiesel, Yehuda Bauer, Israel Charny und Stephen Feinstein haben entsprechende Resolutionen abgegeben und die Vorgänge eindeutig als Genozid bezeichnet. Teilaspekte des Geschehens sind jedoch aufgrund der Unauffindbarkeit eines Teils der osmanischen Archive und weiterer wichtiger (vor allem armenischer und russischer) Quellen nicht restlos aufgeklärt. Eine differenzierte Bewertung wird durch die offizielle Leugnungspolitik der Türkei erschwert, die die Vorgänge jahrzehntelang totzuschweigen und jede Spur der jahrtausende alten armenischen Präsenz auf ihrem Territorium zu tilgen versucht hat. Aus der Erfahrung der totalen Vernichtung ihrer Kultur in Westarmenien einerseits und der oftmals zynischen Haltung der Türkei ihrem Leid gegenüber hat sich auf armenischer Seite eine ebenso kompromisslose Haltung verfestigt, die auch international durch entsprechendes Lobbying Druck auf die Türkei auszuüben versucht. Der amtierende türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan schlägt vor, die Geschehnisse im Rahmen einer sowohl von Armeniern als auch von Türken und internationalen Wissenschaftlern besetzten Historikerkommission zu untersuchen. Angesichts der seit über 80 Jahren fortdauernden massiven Leugnung seitens der Türkei und der Tatsache, dass die internationale Forschergemeinschaft die Vorgänge in ihrer überwältigenden Mehrheit als Völkermord klassifiziert, wird diese Forderung von armenischer Seite eher als Ablenkungsmanöver gesehen.

20 Länder der Erde haben seit 1965 die Vernichtung der Armenier durch den türkischen Staat in Resolutionen, Beschlüssen oder Gesetzen als Genozid entsprechend der UN-Völkermordkonvention von 1948 bewertet. Das Europäische Parlament hat mit den Beschlüssen vom 18. Juni 1987 und 15. November 2001 die Anerkennung des Völkermordes durch den türkischen Staat zu einer Voraussetzung des EU-Beitritts der Türkei erklärt und am 28. Februar 2002 in einer weiteren Beschlussfassung die Türkei zur Einhaltung dieser Vorgabe gemahnt. Die Türkei wirft Ländern wie Frankreich und Russland vor, Parlamentsbeschlüsse zu erlassen, ohne auf die eigene grausame Vergangenheit mit vielen Völkermorden zu blicken (tu quoque).

Jüngste politische Entwicklungen

Während die Europäische Kommission im Unterschied zum Europaparlament eine Anerkennung des Völkermordes an den Armenier durch die Türkei auch weiterhin nicht explizit als Voraussetzung für den Beitritt zur Eurpäische Union fordert, kam es im letzten Quartal 2006 zu ernsthaften diplomatischen Krisen zwischen der Türkei und den EU-Mitgliedsländern Frankreich und Niederlande.

In den Niederlanden wurden bisher drei türkischstämmige Politiker aus ihren Partein ausgeschlossen, weil sie den Völkermord nicht anerkennen wollten. Sowohl die Christlich-Demokratische Partei als auch die sozialdemokratische Partei der Arbeit reagierten damit auf Beschwerden armenischer Interessensgruppen.

In Frankreich wurde am 12. Oktober 2006 von der französischen Nationalversammlung ein von der Sozialistischen Partei (PS) eingebrachter Gesetzentwurf mit großer Mehrheit angenommen. Sollte dieser Gesetzentwurf auch den Senat passieren, so wird die Leugnung des Völkermordes an den Armeniern analog zur Holocaustleugnung in Frankreich in Zukunft mit einer Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr und einer Geldstrafe bis zu 45.000 Euro bestraft. Kritik an diesem Gesetzentwurf wurde sowohl innerhalb Frankreichs als auch von anderer Seite geäußert; dagegen sprach sich u. a. der finnische EU-Erweiterungskommissar Olli Rehn aus.

Einzelne internationale Stimmen, die die Einordnung als Völkermord ablehnen

Es gibt auch einige Wissenschaftler und Intellektuelle außerhalb der Türkei, die sich dagegen ausgesprochen haben, die Geschehnisse als Völkermord zu bezeichnen. So vertritt Bernard Lewis, ein jüdisch-britischer Historiker und Islamwissenschaftler an der Princeton University, die These, dass der Tod Hunderttausender von Armeniern im Osmanischen Reich kein staatlich geplanter Völkermord, sondern eine Nebenwirkung des Kriegsgeschehens gewesen sei. Nach Veröffentlichung dieser Aussage 1994 in der französischen Zeitung Le Monde wurde der Historiker von einem Pariser Gericht zu einer symbolischen Geldstrafe wegen Verunglimpfung des Andenkens der Opfer des armenischen Genozids verurteilt. Der Geschichtsprofessor und Islamwissenschaftler Gilles Veinstein bekräftigte 1995 im Zusammenhang mit der Affäre Lewis, er könne die Geschehnisse aus seiner Sicht nicht als Genozid bezeichnen (wiewohl eine Einordnung nicht unmittelbar in sein Fachgebiet falle). Seine Wahl ins Collège de France, die kurz nach Erscheinen des betreffenden Artikels in der Zeitschrift L'Histoire anstand, wurde daraufhin zum Politikum. Eine breite Front von Wissenschaftlern (u. a. Israel Charny, Leiter des Instituts zur Erforschung des Holocaust und des Genozids in Jerusalem) sprach sich dagegen aus und bezichtigte Veinstein des Negationismus. Unter gewaltigem Druck und sogar Todesdrohungen verzichtete Veinstein auf weitere Aussagen.

Quellen

  1. Annette Schaefgen: Schwieriges Erinnern. Der Völkermord an den Armeniern. Berlin 2006, S. 84
  2. a b Stefanos Yerasimos: Azgelişmişlik Sürecinde Türkiye. Istanbul 1977, S. 554f.
  3. Zentrum für Türkeistudien (Hrsg.): Das Ethnische und religiöse Mosaik der Türkei und seine Reflexionen auf Deutschland. Münster 1998, S. 58
  4. a b c d e f g h Kreiser und Neumann: Kleine Geschichte der Türkei. Stuttgart 2003, S. 371
  5. Vgl. dazu die Dissertation von Karl Binswanger: Untersuchungen zum Status der Nichtmuslime im Osmanischen Reich des 16. Jh. Mit einer Neudefinition des Begriffs Dhimma. München 1977
  6. Quelle fehlt
  7. Wilhelm Baum: Die Türkei und ihre christlichen Minderheiten: Geschichte - Völkermord - Gegenwart. Klagenfurt-Wien 2005, S. 76
  8. a b c Raymond Kévorkian: Le Génocide des Arméniens. Paris 2006
  9. Yves Ternon: Tabu Armenien: Geschichte eines Völkermordes. Frankfurt a. M., Berlin 1988, S. 61ff.
  10. Quelle fehlt
  11. Quelle fehlt
  12. Quelle fehlt
  13. Quelle fehlt
  14. Quelle fehlt
  15. Quelle fehlt
  16. Quelle fehlt
  17. Kamuran Gürün: Ermeni Dosyasi, TTK Verlag, Ankara, 1983, S. 163-166
  18. Yves Ternon: Bericht über den Völkermord an den Armeniernim Osmanischen Reich. In: Tessa Hofmann (Hrsg.): Das Verbrechen des Schweigens. Göttingen und Wien 2000, S. 57
  19. Esat Uras: Tarihte Ermeni Meselesi. Istanbul 1987
  20. a b c d e f Taner Akçam: Armenien und der Völkermord. Die Istanbuler Prozesse und die türkische Nationalbewegung. Hamburg 2004
  21. zitiert nach http://www.dw-world.de/dw/article/0,1564,1560190,00.html
  22. Israel W. Charny (Hrsg.): Encyclopedia of Genocide. Volume I, A-H, Jerusalem 1999, S. 96
  23. Tercüman-ı Hakikat vom 5. August 1920, zitiert nach Taner Akçam
  24. Abidin Nesimi: Yılların İçinden. Istanbul o.J.,S. 39 f.
  25. a b c Klaus Kieser: Der Völkermord an den Armeniern 1915/16: neueste Publikationen
  26. Rafael de Nogales: Vier Jahre unter dem Halbmond. Berlin 1925
  27. Johannes Lepsius (Hrsg.): Deutschland und Armenien 1914-1918. Sammlung diplomatischer Aktenstücke. Potsdam 1919
  28. Wolfgang Gust (Hrsg.): Der Völkermord an den Armeniern 1915/16. Dokumente aus dem Politischen Archiv des deutschen Auswärtigen Amtes, Klampern verlag Springe 2005
  29. Fischer Weltgeschichte: Der Islam II. Die islamischen Reiche nach dem Fall von Konstantinopel. Frankfurt am Main 1974, S. 135
  30. Wolfgang Gust (Hrsg.): Der Völkermord an den Armeniern 1915/16. Dokumente aus dem Politischen Archiv des deutschen Auswärtigen Amtes, Klampen Verlag Springe 2005, S. 531-537
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  56. FES Netzquelle: Angebliche Mitschrift einer Ansprache Hitlers vor Offizieren der Wehrmacht, 22. August 1939
  57. Hans-Lukas Kieser: Der Völkermord an den Armeniern 1915/16: neueste Publikationen
  58. Richard Albrecht: „Wer redet denn heute noch von der Vernichtung der Armenier ?“ Adolf Hitlers zweite Rede vor den Oberkommandierenden auf dem Obersalzberg am 22. August 1939 - Eine wissenschaftliche Skizze
  59. FAZ 24.01.2005, Hamburger Abendblatt 27.01.2005
  60. Eingabe an die Bundesversammlung des Schweizer Parlaments, 16. Juni 2003
  61. Webarchiv des Bundestages

Siehe auch

Filme

Musik

Literatur

Fachliteratur

  • Taner Akçam: Armenien und der Völkermord. Die Istanbuler Prozesse und die türkische Nationalbewegung, Hamburg : Hamburger Ed., 2004. ISBN 3-930908-99-9
  • Wilhelm Baum: „Die Türkei und ihre christlichen Minderheiten: Geschichte - Völkermord - Gegenwart", Kitab Verlag, Klagenfurt-Wien 2005, ISBN 3-902005-56-4
  • Peter Balakian: Die Hunde vom Ararat. Eine armenische Kindheit in Amerika, Zsolnay Verlag, Wien 2000, ISBN 3552049517 (halbdokumentarisch)
  • Peter Balakian: The Burning Tigris. The Armenian Genocide and America's Response, Harper-Collins, New York 2003, ISBN 0-06-019840-0
  • Hans Barth: Türke, wehre Dich!, Leipzig, Renger 1898
  • Viscount James Bryce: The Treatment of Armenians in the Ottoman Empire 1915-1916 Taderon Press, ISBN 1-903-65651-6,, elektronische Fassung des Originals aus dem Jahr 1916 [1]
  • Mihran Dabag: Jungtürkische Visionen und der Völkermord an den Armeniern, in: Dabag / Platt: Genozid und Moderne (Band 1), Opladen 1998. ISBN 3-8100-1822-8
  • Helmut Donat (Hg.): Armenien, die Türkei und die Pflichten Europas, Donat Verlag, Bremen 2005
  • Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik (GEP) (Hg.): Der Völkermord an den Armeniern und syrischen Christen, Frankfurt/Main 2005
  • Gesellschaft für bedrohte Völker (Hg.): Das Verbrechen des Schweigens: Die Verhandlungen des türkischen Völkermordes an den Armeniern vor dem Ständigen Tribunal der Völker (Paris, 13.-16.4.1984), Göttingen 1985
  • Wolfgang Gust: Der Völkermord an den Armeniern 1915/16. Dokumente aus dem Politischen Archiv des deutschen Auswärtigen Amts, Verlag zu Klampen, 2005, ISBN 3-934920-59-4
  • Tessa Hofmann (Hg.): Armenier in Berlin - Berlin und Armenien, Der Beauftragter des Senats für Integration und Migration, Berliner Landesbehörde, Berlin 2005
  • Tessa Hofmann: Verfolgung, Vertreibung und Vernichtung der Christen im Osmanischen Reich 1912–1922, Münster, London, Berlin: LIT Verlag, 2004, ISBN 3-8258-7823-6
  • Tessa Hofmann: Annäherung an Armenien – Geschichte und Gegenwart, 2., aktualisierte Aufl., C.H. Beck, München 2006, ISBN 3406420230
  • Rolf Hosfeld: Operation Nemesis: Die Türkei, Deutschland und der Völkermord an den Armeniern. Köln 2005, ISBN 3462034685
  • Hans-Lukas Kieser, Schaller, Dominik J. (Hg.): „Der Völkermord an den Armeniern und die Shoah – The Armenian Genocide and the Shoa", Chronos Verlag Zürich, ISBN 3-0340-0561-X
  • Hans-Lukas Kieser (Hg.): „Die armenische Frage und die Schweiz (1896-1923) - La question armenienne et la Suisse (1896-1923)", Chronos Verlag, Zürich 1999, ISBN 3-905313-05-7
  • Hans-Lukas Kieser: „Der verpasste Friede - Mission, Ethnie und Staat in den Ostprovinzen der Türkei, 1839-1938", Chronos Verlag, Zürich 2000, ISBN 3-905313-49-9
  • Jörg Berlin; Adrian Klenner: „Völkermord oder Umsiedlung? Das Schicksal der Armenier im Osmanischen Reich - Darstellung und Dokumente", PapyRossa Verlagsgesellschaft 2006, ISBN 3894383461
  • Jakob Künzler: Im Lande des Blutes und der Tränen. Erlebnisse in Mesopotamien während des Weltkrieges Potsdam, 1921 (Neuaufl. Chronos-Verlag, Zürich 2. Neuauflage 2004 ISBN 3905313065)
  • Therese Lehmann-Haupt: Erlebnisse eines zwölfjährigen Knaben während der armenischen Deportationen: Aufgezeichnet nach dem mündlichen Bericht des Knaben. Donat und Temmen, Bremen 1985, ISBN 3-924444-05-6
  • Johannes Lepsius: Armenien und Europa, 4. u. 5. Aufl., Westend, Berlin 1897
  • Johannes Lepsius: Bericht über die Lage des armenischen Volkes in der Türkei. Tempel-Verlag, Potsdam 1916
  • Johannes Lepsius: Der Todesgang des armenischen Volkes in der Türkei während des Weltkrieges. Tempel-Verlag, Potsdam 1927
  • Johannes Lepsius (Hg.): Deutschland und Armenien 1914-1918: Sammlung diplomatischer Aktenstücke, Potsdam, 1919 (Neuausgabe: Verlag Donat & Temmen, Bremen 1986), Hamburg-Bergedorf 1930 (Neuausg. Bremen, 1985)
  • Bernard Lewis: Stern, Kreuz und Halbmond, München, Zürich 1997
  • Guenter Lewy: The Armenian Massacres in Ottoman Turkey. A Disputed Genocide. The University of Utah Press, Salt Lake City 2005. ISBN 0874808499, Siehe auch [2]
  • Justin McCarthy: Death and Exile - The Ethnic Cleansing of Ottoman Muslims 1821–1922. Princeton 1995, 5. Auflage 2004, ISBN 0878500944
  • Cem Özgönül: Der Mythos eines Völkermordes- eine kritische Betrachtung der Lepsiusdokumente sowie der deutschen Rolle in Geschichte und Gegenwart der armenischen Frage, Önel- Verlag, Köln 2006
  • Donald Quataert: The Ottoman Empire 1700-1922, Cambridge University Press, Cambridge/New York 2000
  • Annette Schaefgen: „Schwieriges Erinnern – Der Völkermord an den Armeniern", Metropol Verlag, Berlin 2006, ISBN 393869016X
  • Heinrich Vierbücher: Armenien 1915: Was die kaiserliche Regierung den deutschen Untertanen verschwiegen hat: Die Abschlachtung eines Kulturvolkes durch die Türken, Fackelreiter Verlag (Nachdruck: 4. Auflage. Bremen: Donat, 2004. ISBN 3-934836-73-9.)
  • Huberta von Voss (Hg.): Porträt einer Hoffnung. Die Armenier,Verlag Hans Schiler, Berlin 2005, ISBN 3-89930-087-4 (darin u.a. die Texte von Tessa Hofmann, Vahakn N. Dadrian, Taner Akçam und Wolfgang Gust im Kapitel 1. Einführung
  • Christopher J. Walker: Armenia : the Survival of a Nation, London, 1980, zweite Auflage 1990, elektronische Version: [3]
  • Zentrum f. Türkeistudien (Hrsg.): Das Ethnische und religiöse Mosaik der Türkei und seine Reflexionen auf Deutschland. Münster 1998

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