Gremium MC
Der Gremium MC (MC für Motorcycle Club) ist der größte deutsche Motorradclub. Mit 74 Chaptern (Niederlassungen) in Deutschland und weiteren 24 Chaptern in Italien, Polen, den kanarischen Inseln, Slowenien, Bosnien-Herzegowina, Österreich und Luxembourg ist der Motorradclub gleichzeitig auch einer der größten in Europa. Der Gremium MC ist der letzte große Motorradclub deutschen Ursprungs, der sich keinem internationalen Club, wie z. B. den Hells Angels, Bandidos oder den Outlaws, angeschlossen hat.
Die Clubfarben sind schwarz und weiß, auf dem „Colour“ (Rückenabzeichen, im englischsprachigen Raum meist „Backpatch“ genannt) ist über dem Schriftzug „GREMIUM“ und dem jeweiligen Landesnamen eine Faust zu sehen, die durch die Wolken stößt. Oftmals werden auch die Begriffe „Black Seven“ und die Zahl 7 verwendet, da das Wort „Gremium“ aus sieben Buchstaben besteht und das „G“ der siebte Buchstabe im Alphabet ist.
Der Club finanziert sich, wie andere MCs auch, neben Mitgliedsbeiträgen durch Partys, szenetypische Großveranstaltungen und den Verkauf von Artikeln mit Clublogo oder Schriftzug an Mitglieder und Unterstützer, die so genannte „Supportware”. Im Bereich Motorsport ist der Club mit einem eigenen sog. „Top Fuel“-Motorrad bei internationalen Dragsterrennen aktiv.
Geschichte
Der Club wurde 1972 in Mannheim in der ersten Welle deutscher Rockerclubs gegründet. Bis Mitte der 90er Jahre spielte der Gremium MC nur im Südwesten Deutschlands eine wesentliche Rolle in der Clublandschaft, die damals allgemein eher regional geprägt war. Ab Ende der 90er, mit dem Eintreten anderer großer deutscher Clubs in die internationale Szene, begann unter allen großen Clubs eine aggressive Expansionspolitik in den gesamten bundesdeutschen Raum, bei der hauptsächlich mittelgroße Regionalclubs mit nur einem oder zwei Chaptern übernommen wurden. Durch strategische Erweiterungspolitik konnte der Gremium MC besonders in Ostdeutschland und darüber hinaus in Ost- und Südosteuropa Fuß fassen.
Vorwurf krimineller Aktivitäten
Der Verein als Ganzes wurde 1988 von Baden-Württemberg als kriminelle Vereinigung verboten[1]. Zu Zeiten der Auseinandersetzung mit der Mannheimer Justiz war die Satzung des Clubs eng der einer Studentenverbindung entlehnt, in der der damalige Präsident Michael „Mike“ Heyer, ehemals Jurastudent, Mitglied gewesen war. Die Staatsanwaltschaft, in Unkenntnis dieser Herkunft, begründete den Vorwurf der kriminellen Vereinigung unter anderem mit eben dieser Satzung. Im nachfolgenden Strafverfahren ordnete das Landgericht Mannheim die von der Staatsanwaltschaft genannten Straftaten jedoch ausdrücklich einzelnen Mitgliedern zu. Die Staatsanwaltschaft, deren clubinterner Kronzeuge sich vor Gericht als völlig unzuverlässig herausstellte, ließ den Vorwurf der kriminellen Vereinigung daraufhin fallen. 1991 wurde das Vereinsverbot schließlich aufgehoben. Trotz entsprechender Ermittlungbemühungen der Behörden[2] kam es seither nur zu Verurteilungen einzelner Mitglieder, nicht aber zu einer erneuten Anklage des Vereins.
Nach Urteilen neuerer Zeit finanzierten sich einzelne Mitglieder des Vereins neben legalen Geschäften durch eine Reihe illegaler Aktivitäten, wie Drogenhandel. Der Gremium MC wird, wie alle anderen großen MCs auch, regelmäßig in den Verfassungsschutzberichten der Länder aufgeführt.[3] Andererseits steht der Großteil der Clubmitglieder nicht mit dem Gesetz in Konflikt und ist in bürgerlichen Berufen oder unternehmerisch tätig.
Quellen
- ↑ Siehe hierzu den Entscheid der Anfechtungsklage vor dem VGH Mannheim: [1]
- ↑ Z.B. Verfassungsschutzbericht Bayern 2005[2], Seite 240f
- ↑ Siehe z. B.: Verfassungsschutzberichte Bayerns (2005, S. 240ff., 2006, S. 230ff.), sowie einzelne Artikel: Ostsee-Zeitung vom 27. Februar 2007, einen Beitrag im Street Bob Forum, Tagesspiegel: 08. Februar 2007, Berliner Zeitung: 04. November 2006