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Gremium MC

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Der Gremium MC (MC für Motorcycle Club) ist der größte deutsche Motorradclub und wurde 1972 in Mannheim gegründet. Mit 74 Chaptern (Niederlassungen) in Deutschland und weiteren 24 Chaptern in Italien, Polen, den kanarischen Inseln, Slowenien, Bosnien-Herzegowina, Österreich und Luxembourg ist der Motorradclub gleichzeitig auch einer der größten in Europa und blickte im Jahr 2002 bereits auf eine 30-jährige Tradition zurück.

Der Gremium MC ist der letzte große Motorradclub deutschen Ursprungs, der sich keinem internationalen Club (M/C), wie z. B. den Hells Angels, Bandidos oder den Outlaws, angeschlossen hat.

Bis Mitte der 90er Jahre spielte der Gremium MC nur im Südwesten Deutschlands eine wesentliche Rolle in der Clublandschaft, die damals allgemein eher regional geprägt war. Ab Ende der 90er, mit dem Eintreten anderer großer deutscher Clubs in die internationale Szene, begann unter allen großen Clubs eine aggressive Expansionspolitik in den gesamten bundesdeutschen Raum, bei der hauptsächlich mittelgroße Regionalclubs mit nur einem oder zwei Chaptern übernommen wurden. Durch strategische Erweiterungspolitik konnte der Gremium MC besonders in Ostdeutschland und darüber hinaus in Ost- und Südosteuropa Fuß fassen.

Einzelne Mitglieder des Vereins, darunter auch solche in hohen Clubämtern wie Chapterpräsidenten, finanzierten sich nachweislich neben legalen Geschäften auch durch eine Reihe illegaler Aktivitäten, welche der organisierten Kriminalität zugeordnet werden können. Dazu gehören Drogen- und Waffenhandel, Schutzgelderpressung, illegale Prostitution und Menschenhandel. Der Gremium MC wird, wie alle anderen großen MCs auch, regelmäßig in den Verfassungsschutzberichten der Länder aufgeführt.[1]

Der Verein als Ganzes wurde 1988 von Baden-Württemberg als kriminelle Vereinigung verboten[2]. Im nachfolgenden Strafverfahren ordnete das Landgericht Mannheim die von der Staatsanwaltschaft genannten Straftaten jedoch ausdrücklich einzelnen Mitgliedern zu. Die Staatsanwaltschaft, deren clubinterner Kronzeuge sich vor Gericht als völlig unzuverlässig herausstellte, ließ den Vorwurf der kriminellen Vereinigung darauf hin fallen. 1991 wurde das Vereinsverbot schließlich aufgehoben. Trotz entsprechender Ermittlungbemühungen der Behörden[3] kam es seither nur zu Verurteilungen einzelner Mitglieder, nicht aber zu einer erneuten Anklage des Vereins.

Farben

Die Clubfarben sind schwarz und weiß, auf dem „Colour“ (Rückenabzeichen, im englischsprachigen Raum meist „Backpatch“ genannt) ist über dem Schriftzug „GREMIUM“ und dem jeweiligen Landesnamen eine Faust zu sehen, die durch die Wolken stößt.

Oftmals werden auch die Begriffe „Black Seven” und die Zahl 7 verwendet, da das Wort „Gremium“ aus sieben Buchstaben besteht und das „G“ der siebte Buchstabe im Alphabet ist.

Quellen

  1. Siehe z. B.: Verfassungsschutzberichte Bayerns (2005, S. 240ff., 2006, S. 230ff.), sowie einzelne Artikel: Ostsee-Zeitung vom 27. Februar 2007, einen Beitrag im Street Bob Forum, Tagesspiegel: 08. Februar 2007, Berliner Zeitung: 04. November 2006
  2. Siehe hierzu den Entscheid der Anfechtungsklage vor dem VGH Mannheim: [1]
  3. Z.B. Verfassungsschutzbericht Bayern 2005[2], Seite 240f