Diskussion:Makler
Kritik am Artikel
Negativer Grundton, Denkanstoß zum Artikel
Man merkt sowohl im Artikel als auch hier in der Diskussion die negative Grundhaltung. Das ist bitter.
Zum Punkt Immobilienmakler beim Verkauf (nicht die Vermietung): -Provision von 6%, "willkürlich verteilt"? Unsinn, hier gehts im Handelsbräuche. In NRW zahlen Käufer und Verkäufer jeweils 3%, in Hessen Käufer 6%, irgendwo im Norden waren es 5% Verkäufer, 1% Käufer usw. usf. Der Ursprung ist mir unbekannt, es läuft aber so.
-Provision: Für eins der wohl wichtigsten Geschäfte im leben einer Familie sollte man sich einen Profi holen. Ein einseitiger Vertrag beim Notar oder gar die Rückabwicklung eines Kaufvertrags kann die Kosten für einen Makler schnell übersteigen.
-Käuferprovision: Niemand würde vor Gericht gerne die Anwalt der Gegenseite zahlen -- Denn für wen würde er arbeiten? Wen würde er bevorzugen? Auch ein Gedanke für die Verkäuferprovision.
Zum Artikel:
-Im Artikel steht ein solcher Unfug wie ich ihn selten hier gelesen habe. Imo sollte man den einfach bis auf das Wichtigste löschen und sperren. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 80.131.229.97 (Diskussion • Beiträge) 2:16, 29. Mar 2007) Spongo ⇄ 11:19, 29. Mär. 2007 (CEST)
- Dann schreibe ihn doch um! WP:SM --Spongo ⇄ 11:19, 29. Mär. 2007 (CEST)
Habe leider gestern in meiner Wiki-Euphorie in den Artikel eingegriffen! Erbitte Hilfe vom ursprünglichen Ersteller. Der Inhalt des Artikels stimmt aber auch so nicht! Es muss zwischen einzelnen Urteilen, dem allgemeinen Richterrecht und dem wirtschaftlichen Prinzip des Zivil- und Handelsmaklers und seiner Elemente unterschieden werden. --Monika Chinwuba 20:53, 7. Mär 2004 (CET)
Die ersten fünf Absätze sind ein echter Graus. Ich frage mich, wie jemand, der sich informieren will, was ein Makler ist, nach diesem Anfang des Artikels den guten Willen und das Durchhaltevermögen aufbringen soll, weiterzulesen! Am Anfang sollte doch in etwa erklärt werden, worum es geht! --wau 04:22, 14. Mär 2004 (CET)
Dann sollten wir das alles wieder ändern. --Monika Chinwuba 23:22, 15. Mär 2004 (CET)
- Ach du heiliger Strohsack... ;-))) was ist denn hier passiert? Der Anfang ist ja nun wirklich grau-gruselig *lächel*. Aber macht mal ruhig mit meinem Artikel so weiter *feix* derzeit habe ich leider nicht die Zeit mit hier zu tummeln. Wer das wieder auseinanderklamüsern kann, dem soll eine goldene Tastatur gegönnt sein! Ich halte mich da erst mal raus, wie gesagt, nur auf dem Druchflug und auf später! Viel Erfolg Bo 01:51, 16. Mär 2004 (CET)
- PS: irgendwie meinte meine lezte Cheffin (Immobilienmaklerin), ob ich nicht wieder zurück kommen wolle... ich glaube sie hat meinen Artikel hier definitiv NICHT gelesen ;-)) *grins* Bo
Wunderbar! Nun muss nur noch der Zivilmakler raus, weil er hier nicht hingehört. Er ist nämlich nicht der Gegenpart des HGB-Maklers. Außerdem muss der Artikel in die Rubrik 'Berufe'. --Monika Chinwuba 21:19, 16. Mär 2004 (CET)
Außerdem muss der Begriff 'Vertrag' überall ganz raus, weil wir von dem Beruf sprechen, sowie der Begriff Auftraggeber. Der Lohnversprechende ist allenfalls ein Jemand. Wenn Sie Ihrem Sprößling sagen: ich geb Dir 1 Euro, wenn Du beim Bäcker für morgen früh Brötchen bestellst, haben wir einen Maklervertrag nach § 652 BGB und keinen Auftrag. --Monika Chinwuba 21:33, 16. Mär 2004 (CET)
- Einspruch euer Ehren ;-) Ein Vertrag ist eine gegenseitige Willenserklärung und kann durchaus auch nach 653 BGB zustande kommen. Deswegen spricht der Gesetztgeber ja auch selbst von "Vertrag" und nicht von "Berufenem Jemand". Die Frage der Vollmachtstellung bei beauftragten Handlunsgehilfen innerhalb eines Maklerbüros sollten wir hier unbedingt raushalten. Ist kein jur. Fachlexikon! Ich würde sogar sagen dass die besondere vertragliche Form den ganzen Berufestand bestimmt und deswegen auch von "Maklerberuf" und nicht vom "Verkäufer" gesprochen wird. Die Semantik hilft uns hier auch nicht weiter. Die Frage ist; was erwartet der durchschnittliche erwachsene Leser under dem Stichwort. Juristen und Berufekundige werden sicher ihre Ausbildung bemühen.
- Bin auch dagegen den Zivilmakler hier rauszunehmen (und wohin dann zu tun?). Seine besondere Stellung wird oftmals übergangen bzw. der Kunde ist im Unklaren über die AGB, die er bei so einem unterschreibt (wenn er die überhaupt richtig liest). Da er unstrittig ein Makler ist, und wir hier allgemein informieren wollen, empfehle ich die Schranken im Kopf etwas zu ignorieren. Verlinkung des Artikels im Berufe-Portal ist ganz sicher sinnvoll. Bo 21:39, 16. Mär 2004 (CET)
kann leider nicht soviel schreiben, weil mein Rechner nicht mit macht (ist seit letzter Woche und heute immer noch krank!). Zivilmakler ist die alleinige übergeordnete Form. Aus ihr sind abgeleitet Nachweismakler (§ 652 Abs. 2 BGB, Geschäftsgelegenheiten), Vermittlungsmakler (§ 652 BGB Auflage 2, Geschäftsabschlussgelegenheiten; zu ihm gehört auch der Handelsmakler) und (neuerdings) Abschlussmakler (die Bezeichnung stimmt nicht ganz), weil die die tatsächlichen Vertragsabschluss-Gelegenheiten nachweisen (bis zum bitteren Ende sozusagen; § 652 Auflage 1 Vertragsabschlussgelegenheiten). Aber: wenn man von Berufen spricht erklärt man Funktionen und keine Vertragsverhältnisse. --Monika Chinwuba 21:58, 16. Mär 2004 (CET)
Die Unterscheidung zwischen Käufer- und Verkäuferprovision hängt wirklich nicht von der Marktlage ab, eher die Höhe der Provision insgesamt. Wie lange würde eine entsprechende Änderung des Textes überleben?
Provision
Wieso wird dieser Abschnitt dauernd zurückgesetzt, wo es doch voller haarsträubender Fehler sowohl inhaltlicher, als auch grammatikalischer Art steckt?
HUHUUU, ich denke, es sollte hier wirklich mal diskutiert werden, was alles im ABschnitt falsch und zu verändern ist, sonst geht der EDITWAR noch jahrelang.
UND DASS SCHON DIE DISKUSSIONEN GELÖSCHT WERDEN, IST SEHR SCHLECHTER STIL! Was wiederum nicht als Pöbelei bezeichnet werden kann, sondern als der wiederholte Versuch, eine Diskussion zu führen. Argumente wären angebracht!
Unter dem Begriff Provision, wird hier in der Hauptsache über den Immobilienmakler geschrieben. Wir sollten diesen Punkt dann auch dahin verschieben und dann komplett überarbeiten. Z.Bsp. hängt die Provision nicht nur von der Marktlage ab, sondern auch von eingefahrenen Verfahrensweisen. So wird in NRW überwiegend 3,48% (inkl.MwSt.) vom Käufer verlangt. Bei kleineren Objekten (ca. 40.000,--EUR Kaufpreis für eine Eigentumswohnung) wird der Makler durchaus 6% von Käufer und Verkäufer verlangen und regelmäßig auch erhalten. --Anton-Josef 19:28, 29. Mär 2005 (CEST)
Bietet ein Verkäufer eine Immobilie über einen Makler an, so verlangt dieser häufig eine Kundenprovision,was von vielen Kunden als ungerecht empfunden wird. Diese Paradoxie, dass ein Verkäufer Käuferprovision verlangt, geht von der Vorstellung aus, dass der Kunde die Maklerprovision sparen könnte, wenn der Makler nicht an dem Geschäft beteiligt wäre.
Dies ist aber falsch. Müsste der Verkäufer die Vermittlungskosten tragen (ganz gleich ob er selbständig Käufer sucht oder mit Hilfe eines Maklers) würde er den Kaufpreis entsprechend höher ansetzen.
Klingt für mich nicht ganz logisch, eher nach der Sichtweise eines Maklers, der seine Existenzberechtigung verteidigen will. (Ich will sie aber nicht generell abstreiten.) Fakt ist doch, dass mit dem Makler noch eine zusätzliche Person im Geschäft ist, die ihre Interessen vertreten muss. Ich sehe das ähnlich wie den Wirkungsgrad bei Energieumwandlungen. Dagegen kann mir ein Vermieter, der im Haus wohnt doch durchaus mal nach Feierabend kurz die Wohnung zeigen, die ich in einem kostengünstigen Inserat im Internet gefunden habe. Ein Makler kann mir da gar nicht so viel Zeit sparen, dass es einen Gegenwert von ein, zwei Monatsmieten darstellen könnte. Außerdem stellt sich auch die Frage, welcher Einkommensklasse der Makler angehört. Wenn sie höher als die des Mieters ist, wird es sich für diesen kaum lohnen. Aber das ist natürlich alles relativ. Trotzdem würde ich mir eine neutralere Sichtweise, vielleicht mit Rechenbeispiel wünschen. --sakari 17:48, 29. Mai 2006 (CEST)
Finde ich auch - die merkwürdigen Beispiel sind Pseudo-Erklärungen aus Maklersicht. Ein Vermieter, der sich selber um die MIeter kümmert, würde noch lange nicht seine "Vermittlungsgebühren" auf die Miete draufschlagen. DIes und vieles anderes macht die Erklärung total haltlos und aus der Luft gegriffen. Unwürdig für eine Enzyklopädie.
- Gemeint ist, unter Umständen, wenn der Vermieter Anzeigen schalten müsste, Besichtigungstermine organisieren müsste, Expose`s erstellen, drucken und vorhalten müsste, würde er garantiert diese Kosten auf den Kaufpreis pflastern. Alles andere ist blauäugig. --Anton-Josef 19:24, 4. Aug 2006 (CEST)
- Nun ja, Blauäugigkeit hin oder, das ist jedenfalls nicht wirklich ein plausibles Argument. Aber die Provision, die verlangt wird, weil ein Dienstleister einem Vermieter Arbeit abnimmt, schön zu reden und so zu tun, als sei dies eine zwangsläufige Gebühr (und dies wird im Artikel suggeriert), das halte ich für nicht haltbar.
- Sorry, aber hier geht es um Angebot und Nachfrage. So lange wie diese Preise akzeptiert werden, sind sie halt an der Tagesordnung. --Anton-Josef 12:49, 7. Aug 2006 (CEST)
- Nun ja, Blauäugigkeit hin oder, das ist jedenfalls nicht wirklich ein plausibles Argument. Aber die Provision, die verlangt wird, weil ein Dienstleister einem Vermieter Arbeit abnimmt, schön zu reden und so zu tun, als sei dies eine zwangsläufige Gebühr (und dies wird im Artikel suggeriert), das halte ich für nicht haltbar.
- ??? Ja, und? Das rechtfertigt doch nicht die meiner Meinung nach vollkommen falsche Darstellung im Artikel. Dass beispielsweise eine gezahlte Provision für Mieter von Vorteil sein könnte ist nun wirklich geradezu lächerlich.
WIESO WERDEN MEHR ALS NÖTIGE ÄNDERUNGEN ALS "VANDALISMUS" BEZEICHNET???
- Ganz einfach, sie sind Vandalismus. --Anton-Josef 09:35, 11. Okt. 2006 (CEST)
- Ich denke, sie sind mehr als notwendig, denn was im Artikel steht und immer wieder zurückgesetzt wird, ist schlicht und einfach falsch und "lobbyistisch".
- Ganz einfach, sie sind Vandalismus. --Anton-Josef 09:35, 11. Okt. 2006 (CEST)
Glückwunsch Anton Josef für die verursachte Sperrung. Ist es vielleicht jetzt möglich, zu diskutieren?
- Du scheinst Ursache und Wirkung zu vertauschen. --Anton-Josef 10:34, 21. Okt. 2006 (CEST)
- Es kann doch wirklich nicht sein, dass jetzt schon auf der Diskussionsseite dummdreist gelöscht wird, deshalb wiederhole ich meine Fragen: Wieso wurde der Text dauernd zurückgesetzt, obwohl er voller Unwahrheiten und inhaltlicher Fehler steckt? Und obendrein auch noch in billigster Art die teilweise sehr merkwürdigen Geschäftspratiken von Maklern in ein positives Licht gerückt werden sollen?? Wieso ist keine Diskussion möglich, von der WIKIPEDIA angeblich lebt! Darauf wären Antworten interessant! (nicht signierter Beitrag von 80.139.89.159 (Diskussion) --He3nry Disk. 11:17, 27. Okt. 2006 (CEST))
Ok meine Lieben, Ton runter, Beleidigungen weg und das Revertieren hört auf, sonst sperre ich Euch beide. --He3nry Disk. 11:17, 27. Okt. 2006 (CEST)
- Huch, ob dieser Drohung bin ich gar sehr erschrocken;-) --Anton-Josef 11:20, 27. Okt. 2006 (CEST)
- Wie wäre es lieber mal mit Argumenten oder gar einer Diskussion? --80.139.64.60 13:17, 27. Okt. 2006 (CEST)
- Wer soll denn mit Dir diskutieren, wo doch Dein Sachverstand zu diesem Thema in der Hauptsache durch unbegründete Löschungen hervorsticht? Da hält sich mein Interesse in außerordentlich engen Grenzen. --Anton-Josef 13:44, 27. Okt. 2006 (CEST)
- Wie wäre es lieber mal mit Argumenten oder gar einer Diskussion? --80.139.64.60 13:17, 27. Okt. 2006 (CEST)
- Falsch, gelöscht wurden Sätze, welche so einfach nicht wahrheitsgemäß sind oder einfach nicht zu verstehen sind. Daneben wurden Passagen abgeändert, um eine größere Neutralität herzustellen. Wenn das nicht erkannt wurde, dass hier zum Wohle eines besseren Artikels geändert wurde, ist es umso erschreckender, dass kurzerhand wieder gelöscht wurde, ohne um sich um die Inhalte zu kümmern. Kurzum: in erster Linie geht es darum, dass eine Provision in keinster Weise einen Vorteil für den Provisionszahler bedeutet und dass es eine logische Folge sei, dass Vermieter ihre Kosten für Vermittlung "versteckt" auf die Miete aufschlagen würden. --80.139.64.60 13:51, 27. Okt. 2006 (CEST)
- Nun ja, wenn es doch in keinster Weise für den Provisionszahler von Vorteil ist die Provision zu zahlen, wie kommt es denn, dass der Markt den Beruf des Makler noch immer kennt?--Anton-Josef 14:35, 27. Okt. 2006 (CEST)
- Falsch, gelöscht wurden Sätze, welche so einfach nicht wahrheitsgemäß sind oder einfach nicht zu verstehen sind. Daneben wurden Passagen abgeändert, um eine größere Neutralität herzustellen. Wenn das nicht erkannt wurde, dass hier zum Wohle eines besseren Artikels geändert wurde, ist es umso erschreckender, dass kurzerhand wieder gelöscht wurde, ohne um sich um die Inhalte zu kümmern. Kurzum: in erster Linie geht es darum, dass eine Provision in keinster Weise einen Vorteil für den Provisionszahler bedeutet und dass es eine logische Folge sei, dass Vermieter ihre Kosten für Vermittlung "versteckt" auf die Miete aufschlagen würden. --80.139.64.60 13:51, 27. Okt. 2006 (CEST)
- ???? Ist das ein logisches Argument? Für Käufer macht es keinen Sinn zusätzlich zur Kaufsumme noch einen Makler zu zahlen. Aber der ist nun in manchen Fällen da und aus mir unerklärlichen Gründen muss eben nun mal der Käufer die Dienstleistung des Maklers zahlen. Es mag ja sein, dass der Markt den Beruf noch kennt, weil es sinnig ist, den Makler die eigene Suche zu überlassen, aber wir reden hier von der käuferseitigen Provision und diese ist paradox und nicht so fadenscheinig zu erklären, wie in dem Artikel. --80.139.64.60 18:22, 27. Okt. 2006 (CEST)
Aus Dir unerklärlichen Gründen muß der Käufer die Dienstleistung des Maklers bezahlen. Damit hat sich wohl jegliche Diskussion erübrigt. Wenn Du eine Dienstleistung beanspruchst und dafür nicht bezahlen willst, nennt man das Kommunismus ;-). Erzähl` das beim nächsten mal Deinem Friseur, Deiner Autowerkstatt, Deinem Zahnarzt oder Deinem Psychater. Und nun lass mich bitte mit diesem Unsinn in Ruhe. --Anton-Josef 10:28, 28. Okt. 2006 (CEST)
- zunächst verbitte ich mir den Ton, denn die Dienstleistung wird meist nicht vom Käufer beansprucht, du Experte. Der Makler ist ein Dienstleister, der sein Honorar in den meisten Fällen nicht von dem bekommt, der die Dienstleistung in Anspruch nimmt. So, und daraus nun dem Käufer, der Geld bezahlen MUSS, einen angeblichen Vorteil zu generieren, das ist albern. --80.139.73.153 12:00, 28. Okt. 2006 (CEST)
- Hallo IP, so wird das nichts. Der Artikel erläutert den korrekten wirtschaftlichen Zusammenhang zurzeit in aller Ausführlichkeit. Auch für meinen Geschmack ist das allerdings zu große Ausführlichkeit, weil (1) eine allgemeine Einführung in das Wirtschaftsleben hier nicht viel zu suchen hat und das (2) deshalb eher zu einer ausführlichen Rechtfertigung des Maklers im Sinne "nehmt mich doch endlich gerecht wahr" führt. Deine Kürzung ist allerdings inakzeptabel, denn sie macht genau das Gegenteil in Form von unsachlichen Unterstellungen. Wie wäre es also mit einem Kompromissvorschlag: Rechtfertigungselaborate raus, ohne unsachliche Unstellungen rein? --He3nry Disk. 13:07, 28. Okt. 2006 (CEST)
- Die Dienstleistung wird nicht vom Käufer beansprucht? Ich bin täglich mit Käufern unterwegs, die sehr wohl meine Dienstleistung beanspruchen und diese dann bei Geschäftsabschluß honorieren. Da es Dir offensichtlich in der Hauptsache darum geht irgendwelche unsinnigen Stammtischmeinungen hier zu vertreten und ich an Deinen bisher getätigten Äußerungen an Deinem Sachverstand und an Deiner Kompetenz zu diesem Thema arge Zweifel hege, beende ich hiermit die unsinnige, zeitaufwändige und überflüssige Diskussion. --Anton-Josef 14:06, 28. Okt. 2006 (CEST)
- Hallo IP, so wird das nichts. Der Artikel erläutert den korrekten wirtschaftlichen Zusammenhang zurzeit in aller Ausführlichkeit. Auch für meinen Geschmack ist das allerdings zu große Ausführlichkeit, weil (1) eine allgemeine Einführung in das Wirtschaftsleben hier nicht viel zu suchen hat und das (2) deshalb eher zu einer ausführlichen Rechtfertigung des Maklers im Sinne "nehmt mich doch endlich gerecht wahr" führt. Deine Kürzung ist allerdings inakzeptabel, denn sie macht genau das Gegenteil in Form von unsachlichen Unterstellungen. Wie wäre es also mit einem Kompromissvorschlag: Rechtfertigungselaborate raus, ohne unsachliche Unstellungen rein? --He3nry Disk. 13:07, 28. Okt. 2006 (CEST)
- Schön, dann schaffen wir das vielleicht mit He3nry. Mir geht es in erster Linie um die Punkte bei "Provision", wo sehr verquer dargestellt wird, dass eine Provision, die Käufer zahlen muss obwohl er selbst nichts davon hat von Vorteil für ihn sein soll. Dem ist aber einfach nicht so. Beispielsweise ist mir unklar, dass es eine "Fehlvorstellung" sein soll, dass ich als Käufer Geld spare, wenn kein Makler beteiligt ist. Natürlich ist dem so. Wenn ein Hausbesitzer mir ein Haus verkaufen will, dann kann er dies natürlich auch ohne Makler tun. Ganz einfach. Diese Sichtweise ist also auch keineswegs (wie im Artikel geschrieben) "unzutreffend". Die weitere Argumentation geht davon aus, dass ein privater Verkäufer definitiv seine Vermittlungskosten auf den Preis/der Miete draufschlagen würde, was einfach nicht zwingend so ist, wie ich aus eigener Erfahrung weiss. Dass ein Vermieter die Vermittlungskosten auf die Miete sogar aufschlagen MUSS ist ebenso Legende. Von daher sind meiner Meinung nach die letzten 4 kompletten Absätze zu streichen. Es stimmt einfach nicht, was da steht und es ist nicht sachdienlich.--80.139.73.153 15:53, 28. Okt. 2006 (CEST)
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. – Mark Twain --Anton-Josef 17:54, 28. Okt. 2006 (CEST)
- @IP: Wenn Du recht hättest, gäbe es keine Makler. Deren Existenz ist nun mal Fakt. Stellt sich also die Frage warum es sowohl Käufer, wie auch Verkäufer gibt, die sich eines Maklers bedienen. Der Verkäufer hat keine Lust, das Haus/die Wohnung selbst zu verkaufen und beauftragt einen Makler. Das kostet ihn entweder direkt (er zahlt Makler) oder indirekt (der Käufer zahlt den Makler), da er dann nicht für sich so viel aus dem Käufer herausholt wie er könnte, wenn er selbst kassieren würde. Der Käufer hat keine Lust sich selbst einen Verkäufer zu suchen und zahlt entweder direkt an den Makler oder indirekt (der Verkäufer muss den Makler bezahlen), weil er mehr bezahlt als der Käufer am Ende will. Das Ganze ist einfache Marktwirtschaft (und müsste deswegen nirgendwo expliziert werden).
- @Anton-Josef: Du musst IMHO nicht mit der IP diskutieren, wenn Du es aber tust, könntest Du eigentlich ein wenig freundlicher sein. Ich vermute mal, die willst es nicht, aber de facto bist Du am pöbeln. --He3nry Disk. 18:59, 28. Okt. 2006 (CEST)
Mein Lieblingsadmin ;-) Ich benötige Deine Belehrungen nicht und am pöbeln bin ich auch nicht. Wenn mir ein ............(schreibe ich wegen der Zeitstrafen nicht aus) auf den Senkel geht, kann ich, bei aller Geduld, nicht anders reagieren. --Anton-Josef 19:06, 28. Okt. 2006 (CEST)
@He3nry WIe gesagt geht es mir in erster Linie um die letzten 4 Absätze - und da geht es ja um die Variante, dass ein Käufer die Provision übernimmt, weil ein Verkäufer einen Makler einschaltet. In der Tat eine Paradoxie, denn mir ist kein anderer Fall bekannt, in dem die Honorierung einer Dienstleistung NICHT von dem übernommen wird, der Nutznießer dieser Dienstleistung ist. De facto ist es ja so, dass den potentiellen Käufer nichts anderes übrig bleibt, als die Maklercoutage zu zahlen, sofern er an dem Objekt interessiert ist. Oder wie mir ein Makler mal hinter vorgehaltener sagte "den Schwächsten beissen halt die Hunde". Nun kann man darstellen, dass es so ist, mich aber stört sehr, dass hier suggeriert wird, die Zahlung der Provision durch den Käufer sei für diesen von Vorteil bzw. etwas Positives. Diese Wertung bzw. die Argumentation in diese Richtung ist falsch. Es gibt keinen Vorteil für den Kunden und die Argumentation, dass ohne Makler vermeintliche Kosten insgeheim auf Kaufpreis oder Miete aufgeschlagen würden, ist hochgradig spekulativ. Ich kenne mehrere Leute, die Mehrfamilienhäuser vermieten, Anzeigen schalten, sich mit Mietern treffen und nichts davon irgendwo drauf rechnen. Es kann sein ,aber es MUSS nicht. Das von dir beschriebene Szenario nun, dass der Käufer die Provision zwar zahlt, diese aber von der gezahlten Kaufsumme abzieht, ist ebenso spekulativ, denn viele private Verkäufer gehen fest davon aus, dass der Käufer ja den Makler zahlt und sie gar nichts dafür geben müssen (was im Übrigen auch von Maklerseite den Verkäufern so suggeriert wird, um an die Vermittlung zu kommen). Daher bleiben sie also fest an ihrem vorgestellten Verkaufspreis und sehen natürlich nicht ein, weniger zu nehmen, weil der Käufer ja an den Makler schon Geld los wird, welches eigentlich der Verkäufer zu zahlen ätte. Puh, so, .. kurzum, ich habe nichts dagegen, dass die hier verhandelte Sachlage neutral dargestellt wird, aber sämtliche Wertungen, bzw. Versuche, die Provisionszahlung auch noch in ein positives LIcht zu rücken, sollten unterlassen werden. am Rande - die Unsachlichkeiten, Provokationen und Beleidigungen von Anton Josef gehen mir noch ganz woanders hin, dennoch vermag ich es, Argumente anzuführen. Hätte Anton Josef das zu einem früheren Zeitpunkt vermocht, wäre das Thema womöglich nicht bis hierhin gekommen. Sein zitiertes Recht auf Dummheit lasse ich ihm aber. --80.139.73.153 19:32, 28. Okt. 2006 (CEST)
- Mir hat ein Makler hinter vorgehaltener Hand.... mich überkommt ein unabwendbarerer Brechreitz. Soweit zu der Sachkenntnis.--Anton-Josef 20:02, 29. Okt. 2006 (CET) Ach mir haben auch schon Freunde und Bekannte berichtet, die Dachkel fliegen immer dann tief, wenn die Kachelöfen auf Fahrrädern unterwegs sind.
- Herrje, halt dich doch dann bitte endlich raus, wie versprochen. Wenn du ausserstande biste, Argumente zu liefern, dann hör doch wenigstens auch mit dem albernen Rumplappern auf. --80.139.98.26 13:59, 30. Okt. 2006 (CET)
- IP: Du verwechselst IMHO Gefühltes beim Umgang mit Maklern mit der marktwirtschaftlichen Logik eines Preises für eine Dienstleistung. Und wenn Du wahrscheinlich eine Mehrheit findest für das Gefühl bzgl. Maklern ... in einer Enzyklopädie hat das nichts zu suchen. --He3nry Disk. 10:02, 31. Okt. 2006 (CET)
- Nein, seh ich nicht so. Aber der Preis einer Dienstleistung, der von mir aus einer marktwirtschaftlichen Logik folgt, sollte in einer Enzyklopädie doch auch nicht - aus Maklersicht - schöngeredet werden. Mir geht es um die Passagen, in denen ein vermeintlicher Vorteil suggeriert wird, wenn man Maklerprovision zahlt. Und dieser Vorteil ist einfach nicht gegeben. --80.139.121.72 15:17, 2. Nov. 2006 (CET)
Der Immobilienmakler, der geldgierige Zeitgenosse?
Der Immobilienmakler wird hier als geldgieriger und vor allem überflüssiger Zeitgenosse dargestellt. Da muß doch die Frage erlaubt sein, wieso dann der Immobilienmarkt fast täglich die „Niederlassung“ neuer Maklerunternehmen zuläßt und vor allem auch zu verkraften scheint?
Ist es denn nicht vielmehr so, dass eine Vielzahl von Verkäufern gern die ungeliebten Verhandlungen mit potentiellen Käufern oder Mietern dem Makler überläßt.
Sorgt nicht der Makler mit der Bewerbung der Immobilie in Tageszeitungen, Anzeigeblättern oder dem Internet erst für ein Interesse an der Immobilie und bindet sich damit nicht unerhebliche Kosten an`s Bein? Zumal diese Kosten erst bei einem eventuellen Verkauf gedeckt sind.
Hat nicht der Verkäufer oder Vermieter erst durch die Tätigkeit des Maklers die Sicherheit (Schufa, Selbstauskünfte, Bankauskünfte u.s.w.) einen zahlungsfähigen Käufer oder Mieter zu bekommen?
Erstaunlicherweise scheint sich die Abneigung gegen Makler nur auf Deutschland zu beziehen (Geiz ist geil?), in anderen Ländern würde ein Verkäufer nicht auf die Idee kommen, er hätte von diesem Geschäft auch nur ansatzweise eine Ahnung.--Anton-Josef 12:02, 1. Aug 2006 (CEST)
Änderungsvorschlag
Bildunterschrift: Abgrenzung des Handels-maklers von [...] Den Bindestrich entfernen
- done, --He3nry Disk. 20:20, 15. Dez. 2006 (CET)
Weiß jemand, ob es in Österreich und der Schweiz eine vergleichbare Gesetzeslage gibt? --zeno 09:44, 30. Jul 2003 (CEST)