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Diskussion:Chlormethylisothiazolinon

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Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Dr.cueppers in Abschnitt Sicherheitshinweise

Sicherheitshinweise

Da es nicht in RL 67/548/EWG gelistet ist, fehlt eine Quellenangabe für die Kennzeichnung (SDB eines Herstellers?).--Dr.cueppers - Disk. 18:05, 28. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Leider gibt es keine gute Quelle für die Kennzeichnung (wie beispielsweise BGIA GESTIS). Daher mussten Angaben von MSDS genommen werden. Die Gefahrensymbole und R-Sätze stammen von diesem MSDS (hier ohne das „C“). In einer älteren Quelle werden die gleichen Angaben gemacht, dazu sind auch S-Sätze angegeben. Ist das so richtig oder gibt's eine aktuellere Einstufung? --Leyo 18:31, 28. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
Bessere Infos habe ich auch nicht. Es ist ja erstaunlich, dass offenbar seit Jahren in der EU darüber beraten wird und noch keine offizielle Einstufung zustande gekommen ist. Die beiden Mittelchen sind offenbar immer als Kombinationspräparat im Handel bzw. im Einsatz. Die jetzige Kennzeichnung würde ich erst mal so lassen, ist ja jedenfalls nicht falsch.--Dr.cueppers - Disk. 19:05, 28. Mär. 2007 (CEST)Beantworten