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Schülervertretung

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Die Schülervertretung (SV), auch Schülermitverwaltung (SMV), Schülermitverantwortung, Schülerverwaltung, oder Schülermitwirkung, ist ein Gremium von gewählten Vertretern der Schüler einer Schule. Die Schülervertretung verwaltet und organisiert sich autonom und ist dabei nur von den Gesetzen des jeweiligen Bundeslandes abhängig. Die meisten Ämter werden für ein Jahr vergeben.

Häufig wählen dabei die Klassen oder Stufen ihre Klassensprecher oder Stufenvertreter, die dann an der Schülerversammlung teilnehmen und bei dieser den Vorstand der Schülervertretung wählen (z.B. Schülersprecher, Kassenwart, Schriftführer etc.). An manchen Schulen wird der Schülersprecher auch direkt von allen Schülern gewählt.

Schülervertreter haben besondere Rechte, z. B. müssen Schüler, die der Schülervertretung angehören, vom Unterricht befreit werden, wenn sie einer Tätigkeit für die SV nachgehen, und dürfen dafür keine Nachteile erhalten (keine andere Bewertung, keine Fehlstunden).

Die Schülervertretung dient dazu, die Belange der Schüler gegenüber den Schulinstitutionen (z.B. dem Schulleiter oder z.T. auch der Schulkonferenz) zu repräsentieren. Die Rechte und Pflichten der Schülervertretungen unterscheiden sich in den unterschiedlichen Bundesländern stark voneinander.

Obwohl die Mitspracherechte für Schüler an Schulen oft stark eingegrenzt sind, erfüllt die SV mehrere Aufgaben:

  • die Organisation von Veranstaltungen
  • die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern bei Konflikten innerhalb der Schule (Probleme mit Lehrer, Diziplinarmaßnahmen, Schulverweise etc.)
  • In einzelnen Bundesländern entscheiden Schülervertretungen auch über die Anschaffung von Schulbüchern und inhaltliche Schwerpunkte der Schule (z. B. Schulprogramme) mit.

Von jeder Schule werden in der Schülervertretung 2 Stadt- (SSR) oder Kreisschülerratdelegierte (KSR) (mancherorts auch Bezirksschülerrat (BSR) oder Bezirksschülervertretung (BSV)) gewählt, die dann, je nach Umgebung, dem Stadt- oder Kreisschülerrat angehören. Dieser wählt Vertreter für die Landesschülervertretung (LSV), welche wiederum Vertreter an die Bundesschülervertretung (BSV) bzw. Bundesschülerkonferenz (BSK) entsenden. Diese ist jedoch infolge der verschiedenen Bildungsgesetze in den einzelnen Bundesländern nicht überall anerkannt. Als weiteres Germium gibt es noch die europäische Schülervertretung, die OBESSU (Organizing Bureau of European School Student Unions)

Siehe auch: Coetus Honteri.