Papst
Datei:Tiara MK1888.png Papstkrone (Tiara) aus Meyers Konversationslexikon 1888 |
Papst (v. lateinisch papa, Vater) ist die Bezeichnung für die Oberhäupter der Römisch-Katholischen Kirche und der koptisch-orthodoxen Kirche.
In der katholischen Kirche ist papa als Amtsbezeichnung für den Römischen Bischof seit dem 5./6. Jahrhundert im Gebrauch. Vorher (ab dem 3. Jahrhundert) war es eine Ehrbezeichnung für Bischöfe, Patriarchen und Äbte vor allem im Orient. Seit Leo I. führt der katholische Papst die Bezeichnung "Pontifex Maximus" (mögliche Etymologien u.a.: Oberster Brückenbauer oder Pfadbahner).
Der offizielle Titel des Papstes lautet heute: Bischof von Rom, Stellvertreter Jesu Christi, Nachfolger des Apostelfürsten, Oberhaupt der universalen Kirche, Patriarch des Abendlandes, Primas von Italien, Erzbischof und Metropolit der römischen Kirchenprovinz, Souverän des Staates der Vatikanstadt, Servus Servorum Dei
Der katholische Papst wird in der Konklave, eine Versammlung aller Kardinäle, die jünger als 80 sind, auf Lebenszeit gewählt. Das Konklave wird jeweils in der Sixtinischen Kapelle gehalten. Ein Papst kann auch freiwillig früher abtreten. Dies geschah bisher allerdings erst einmal. Johannes Paul II. lehnt einen Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen kategorisch ab, obwohl er ihm oft angeraten wird, und begründet dies, dass er "sein Kreuz tragen" will und Gott schon wissen werde, wann er ihn abberufen will. 1996 wurde die früher geforderte zweidrittel Mehrheit ab dem 30. erfolglosen Wahlgang durch eine einfach Mehrheit ersetzt. Seit dem Dictatus papae von 1075 gilt der Bischof von Rom als oberster Herr der Kirche und Stellvertreter Gottes auf Erden. In der Alten Kirche gab es allerdings fünf maßgebliche Patriarchen: den Bischof von Jerusalem, den Bischof von Alexandria, den Bischof von Antiochia, den Bischof von Rom und den Bischof von Konstantinopel. Auch damals schon galt der römische Bischofssitz als "primus inter pares", begründet durch die Aposteltätigkeit von Petrus und Paulus in dieser Stadt. Durch die Teilung des Römischen Reiches wurde die Sonderentwicklung des einzigen westlichen (lateinischen) Patriarchensitzes begünstigt.
Laut dem ersten schriftlich überlieferten Kirchenhistoriker Eusebius von Caesarea leitet sich das römische Bischofsamt in direkter Nachfolge vom Apostel Petrus ab. Die historische Korrektheit dieser Aussage des Eusebius ist umstritten.
Seit dem ersten Vatikanischen Konzil (1869-1870) gilt der Papst zudem offiziell, wenn er ex cathedra spricht, als unfehlbar.
Nach (römisch-katholischem) kirchlichem Recht ist der Papst, wie alle Bischöfe, immer ein Mann. Die Päpstin Johanna ist wahrscheinlich Legende.
Im Mittelalter ergab sich des öfteren die Situation, dass es mehrere Päpste gleichzeitig gab, da zu Lebzeiten eines bereits kanonisch gewählten Papstes ein Gegenpapst eingesetzt wurde. Dazu kam es, weil sich zum Beispiel das Kardinalskollegium spaltete, der Kaiser oder römische aristokratische Familien in die Papstwahl eingriffen. Solche Eingriffe sind inzwischen mit der Androhung der Exkommunizierung verboten.
Der Papst ist ferner weltliches Oberhaupt des Staates der Vatikanstadt, des kleinsten Staates der Welt.