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Adel

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Adel (ahdtsch. Abstammung, Geschlecht) ehemals privilegierte herrschende Klasse Soziale Klasse (Stand) gegründet auf Geburt, Leistung oder Besitz mit besonderen Lebensformen und einem hochentwickelten Standesethos. Adel ist ein in fast allen Kulturen auftretendes Phänomen.

Der Adel im Altertum

Griechenland

Rom

Adelstitel im deutschen Sprachraum

Im Zuge der Vergrößerung der Staatswesen reduzierte sich die Zahl der herrschenden Häuser, deren Mitglieder Teil einer Rangfolge des erblichen Herrschaftsanspruchs waren. Die mit Privilegien verbundenen Titel wurden ursprünglich aufgrund von Besitz, Herkunft oder treuer Dienste für den Herrscher eines Landes erworben.

Uradel

Zum Uradel zählen Häuser, deren Geschlecht nachweislich vor 1400 dem ritterblütigen Adel angehört haben. Diese Häuser haben in der Regel irgendwann eine Bestätigung des Adels von einem Souverän erhalten und werden im alten Gothaischen Almanach und im neuen Genealogischen Handbuch des deutschen Adels als Adelige (Freiherrliche, Gräfliche) Häuser A geführt.

Nicht immer sind Angehörige des Uradels Freiherren oder Grafen. Einige von diesen Geschlechtern waren so stolz, daß sie Erhebungen in den Freiherrn- oder Grafenstand (die durch den Titelkauf oft desavouiert waren) stets ablehnten. Beispiele: die uralte märkische Familie der Edlen Herren Gans zu Putlitz, die ihren alten Titel noch in der DDR aufrechterhielt, der Kanzler Reichsritter Karl vom und zum Stein oder sogar bekanntlich Otto von Bismarck, der sich gegen die Verleihung des Grafen- und später des Fürsten- und Herzogstitels sträubte.

Briefadel

Zum Briefadel zählen Häuser, die, ursprünglich bürgerlicher Herkunft, von einem Souverän durch Ausfertigung eines Adelsbriefes und Verleihung eines Wappens in den Adelsstand erhoben worden waren. Dieser Prozess begann in Deutschland schon in der Zeit Kaiser Karl IV. durch den Eingang sogenannter Ministerialen (Beamten, vor allem Juristen) in die Adelsklasse. Diese werden in den Adelshandbüchern (siehe oben) als Adelige (Freiherrliche, Gräfliche) Häuser B geführt.

Erhebungen in den Adelsstand waren bis 1806, in der Zeit des Heiligen Römischen Reiches, ausschließlich eine Prärogative des Kaisers, abgesehen von Preußen, das dem Römischen Reich nicht angehörte. Die direkt durch den Kaiser Ernannten erhielten die Vorsilbe "Reichs-" bei ihren Titeln (Reichsritter, -freiherr, -graf). Bis 1806 (in Österreich bis 1918) herrschte auch die Sitte, den Namen des Neu-Geadelten durch einen schön klingenden Zusatz zu verändern: so wurden z.B. die Nachkommen des Oberbürgermeisters von Frankfurt/Oder, des ehrbaren Bürgers Samuel Prätorius († 1605), der zuerst Schulz, dann Scultetus und zuletzt Praetorius hieß, im Jahre 1661 als die " Reichsritter und Edle Prätorius von Richthofen" geadelt. Die unbetitelten Herren von Richthofen nennen sich noch heute Prätorius von Richthofen.

Eine besondere Kategorie des Briefadels waren der Offiziersadel und der Ordensadel. Nach 30 Jahren Dienst in der Reichsarmee (bis 1806) hatte jeder Offizier bürgerlicher Herkunft den rechtlichen Anspruch auf die Erhebung in den Adel, die nach Einreichung des entsprechenden Gesuchs fast immer bewilligt wurde. Die Tradition wurde in der österreichisch-ungarischen Monarchie bis 1918 aufrechterhalten.

Die Verleihung gewisser Orden war mit automatischer Nobilitierung verbunden. So hatte z.B. bis 1918 jeder Ritter des Militär-Maria-Theresien-Orden s den Anspruch auf die direkte Erhebung in den Freiherrnstand (auch wenn er nicht adlig war), dies war auch die Usance im Falle der Großkreuzinhaber des Sachsen-Ernestinischer Hausordens, des Schwarzer Adlerordens und einiger anderer Orden der deutschen Teilstaaten, sowie in Rußland bei der Verleihung gewisser Klassen des St. Wladimirordens und des St. Annenordens.


Persönlicher Adel existierte in Deutschland von 1815 bis 1918 nur in Bayern und Württemberg.

Hochadel

Der Hochadel (dies ist ein sprachlicher, kein rechtlicher Begriff) besteht vor allem aus Häusern, die von uradligen, regierenden oder standesherrlichen Geschlechtern abstammen, von denen die meisten heute einen Fürstentitel führen. Hochadel ist aber nicht dasselbe wie Hoher Adel, denn zum Hochadel werden auch - wegen des Titels- nicht souveräne und nicht ebenbürtige Fürstengeschlechter gerechnet (sog. Troisiéme Partie im alten Almanach de Gotha). Heutzutage erheben auch einige uradlige und briefadlige Grafen- und Freiherrngeschlechter den Anspruch, zum Hochadel zu gehören, Hoher Adel können sie jedoch nie werden.

Der Hochadel war und ist heute noch in manchen Staaten wie Saudi-Arabien (hier nur Mitglieder der weitverzweigten Königsfamilie) an militärischen, politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Führungspositionen beteiligt. In demokratischen Staaten, beispielsweise im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, haben Teile des Hochadels noch Funktionen, die sich aber meist auf repräsentative Aufgaben beschränken.

Niederer Adel

Zum niederen Adel zählen Adlige, die keinen Titel besitzen. Dazu gehören Familien die ein von, ein von und zu, selten ein am oder ein vom als Adelsprädikat im Namen führen. Allerdings gibt es auch Adelsfamilien, die zwar kein Adelsprädikat im Namen führen, aber trotzdem Adlige sind. In Adelshandbüchern wird das von immer mit v. abgekürzt, um nicht adlige Namen mit von (beispielsweise von der Forst von adligen Namen zu unterscheiden. Diese Sitte folgt dem Gebrauch in den Ranglisten der alten preußischen Armee.

In Deutschland umfaßte der niedere (nicht reichsständische) Adel ursprünglich den reichsfreien und den landsässigen Adel (Personalisten und Posessionaten). Der reichsfreie Adel war unmittelbar dem Kaiser unterstellt (siehe oben, Briefadel), der landsässige Adel war nicht alleine dem Kaiser, sondern auch einem besonderen Landesherr n unterworfen. Allmählich vereinigten sich die Reichsfreien, der landsässige Adel und die Ritter vom Briefadel, die nach und nach Wappen- Turnier- und Hoffähigkeit erlangten, zu einem geschlossenen Reichsstand, der Reichsritterschaft, der sich später auch einige altadlige Herren anschlossen, die die Reichsstandschaft aufgegeben hatten. Bei der Entwicklung der Reichsritterschaft ging es in erster Linie darum, die Interessen des niederen Adels gegen die wachsende Macht der Landesherren zu wahren. Vor der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches erlangte die Reichsritterschaft eine fast unabhängige Stellung, die von der Rheinbundsakte völlig aufgehoben wurde. Erst beim Wiener Kongress erlangte der niedere Adel gewisse besondere Rechte, z.B. die Patrimonialgerichtsbarkeit und die Kirchenpatronat e, die ihm aber bald durch neuere Gesetzgebung genommen wurden.

Betitelter Adel

Zum betitelten Adel gehörten im Heiligen Römischen Reich die Edler, Reichsritter, Freiherren, Grafen und Fürsten, wobei der höhere Adel bei den Freiherren begann. In der späteren Entwicklung nach 1806 bestand der Unterschied zum Niederen Adel, der nur das Prädikat "von" oder die Titel Edler von... oder Ritter von...führte, im Besitz eines höheren Titels.

Entwicklung des Adels in Europa

Die Ursprünge der meisten aristokratischen Famillien Europas liegen im Rittertum des Mittelalters. Die Entwicklung modernen Feuerwaffen wie Kanonen und Musketen machten den gepanzerten Ritter zwar bereits im 16. Jahrhundert obsolet, doch hatten sich die Adelsfamilien als Landbesitzer bereits so etabliert, dass sie sich als Adlige dem höfischen Leben zuwenden konnten. Insbesondere für Preußen und das kaiserliche Rußland gilt jedoch, dass der Adel stets dem Militärdienst verpflichtet fühlte. Das Fundament der preußischen Armee war bis ins späte 19. Jahrhundert ihr Offizierskorps aus Junkern. Dasselbe galt für das Offizierskorps im kaiserlichen Rußland.

Belgischer, niederländischer und luxemburgischer Adel

  • Belgien

Während der spanischen und österreichischen Herrschaft hat der Adel (der größtenteils Uradel aus der Zeit des Heiligen Römischen Reiches war) große politische Bedeutung gehabt. Während der Vereinigung mit den Niederlanden (1814 - 1830) hatte das Land eine ständische Verfassung, nach der der Adel in einer besonderen Kammer des Reichstags sass. Diese wurde nach der Erlangung der Unabhängigkeit abgeschafft und der Adel verlor jede politische Bedeutung, obwohl dem König das Recht verblieb, Adelstitel zu verleihen. Ausländische Adlige, die belgische Untertanen geworden waren, galten nur dann als adlig, wenn sie durch das Conseil Héraldique zum Adel des Königreichs zugelassen wurden. Es gibt in Belgien einen persönlichen und einen erblichen Adel: der erbliche vererbt sich entweder auf alle Nachkommen, oder geht von Mann zu Mann nach dem Recht der Erstgeburt über. Die Rangstufen sind: unbetitelter Adel (Ecuyer), Ritter (Chevalier), Baron, Graf (Comte), Markgraf (Marquis), Fürst (Prince), und Herzog (Duc).

  • Niederlande

Die Herkunft des Adels und die Entwicklung und späterer Verlust seiner Privilegien verliefen in ähnlichen Bahnen wie in Belgien. Ursprünglich war der Adel in den Landadel und das Stadtpatriziat aufgeteilt und hatte anfangs die Macht in den Händen, diese ging jedoch durch die Einführung der Republik im Jahre 1795 verloren. Im Jahre 1807 versuchte der zeitweilige König von Holland Louis Bonaparte den Adel mit seinen Titeln, Prädikaten und Privilegien wieder aufleben zu lassen, welches jedoch auf energischen Widerstand seines Bruders Napoleon I. stiess. Die niederländische Verfassung von 1848 schaffte endgültig alle Adelsprivilegien und das königliche Vorrecht der Nobilitierung ab. Der heutige niederländische Adel besteht vor allem aus Landbesitzern. Traditionsmäßig hat der Adel auch einige Funktionen am Hofe inne. Das Adelsprädikat in Holland ist Jonkheer (nicht van oder de, die nur Präposition bzw. Artikel sind).

  • Luxemburg

Die Situation ist ähnlich wie in Belgien, außer daß man keinen Fürsten- oder Herzogstitel hat. Im Unterschied zu Holland werden noch immer Erhebungen in den Adelsstand vom Großherzog vorgenommen, höhere Titel wie Graf (Comte) werden vor allem ausländischen Fürstlichkeiten vorbehalten (siehe: Austritt aus dem Königshaus).

Britischer Adel

Französischer Adel

Italienischer Adel (mit Vatikan und San Marino)

Österreichischer Adel

Polnischer Adel

Der polnische Adel (etwa 10-15 % der Bevölkerung) war ursprünglich eine reine Kriegerkaste und schuf im Kampfe mit der Königsmacht etwas Einzigartiges in ganz Europa - eine Adelsrepublik mit einem Wahlkönig an der Spitze, der eigentlich nichts mehr war als ein auf Lebenszeit gewählter gekrönter Präsident.

Nach einigen rassistisch riechenden Theorien des 19.Jahrhunderts stammte der polnische Adel von den (germanischen?) Lechiten ab, die die zwischen der Oder und der Weichsel ansässigen Stämme der Polanen unterwarfen und zu Ackerbauern, die keine Waffen tragen durften, machten, während die Lechiten zur Schlachta (polnisch: Szlachta - vom mhd. geslaht d.h. Geschlecht-), also der herrschenden Kaste aufstiegen. Dies ist natürlich völliger Unsinn, denn die Piasten brauchten in ihren vielen Kriegen mit Böhmen, Markgraf Gero, den Kaisern, den Litauern, Pommern, Pruzzen und dem Deutschen Orden eine Ritterkaste, die sich wahrscheinlich aus dem waffenfähigen Bauerntum entwickelt hatte und zur Schlachta wurde.

Die Organisation der Schlachta war rein demokratisch: alle Mitglieder des Standes waren gleichberechtigte Staatsbürger, sie hatten das Recht, immer Waffen zu tragen und alleiniges Stimm- und Wahlrecht, ihre Besitzungen wurden unbeschränktes Eigentum. Um 1200 begann die Schlachta, Wappen zu führen: im Unterschied zum übrigen Europa gab es jedoch keine Familienwappen, sondern etwa 160-170 Wappenstämme (polnisch: Herby, Rody Herbowe), so daß dieselben Wappen von mehreren Familien geführt wurden (so sollte es bis 1815 verbleiben). Es gab vom Mitelalter bis 1569 keine Adelstitel: die obersten Beamten trugen zwar den Titel Comes (Graf) und die Mitglieder des Königlichen Rates den des Baro (Baron), jedoch nur lebenslänglich. Sie versuchten natürlich, die Titel in ihren Familien erblich zu machen, dies wurde jedoch durch den König Wladyslaw I. und den Reichstag vereitelt: ab 1331 sollte es nur einen einzigen Ritterstand geben. Um ihm anzugehören, mußte man seit 1347 die adlige Geburt und seit 1412 auch die Berechtigung zur Führung eines Wappens nachweisen. 1496 verbot man dem Adel, andere Beschäftigung als Ackerbau und Waffendienst zu haben. Um die gesellschaftliche Position des ärmeren und besitzlosen Adels zu sichern, parzellierte man einen Teil der Staatsgüter und wies den kleineren Adligen erbliche Höfe zu. Auf diese Weise entstanden, vor allem in Mittel- und Ostpolen, die Adelsdörfer : nicht selten saßen in einem Dorfe 20-30 adlige Familien zusammen. Noch heute begegnet man diesen Dörfern mit ihren Traditionen in der Gegend von z.B. Siedlce oder Suwalki, aber auch in Masowien. Andere Adelsdörfer waren im Besitz von Tataren - Familien, deren Vorfahren in den vielen Kriegen im Osten auf Polens Seite kämpften. Sie wurden geadelt, durften aber ihre Religion behalten. Noch heute sieht man diese Dörfer mit ihren kleinen Moschee n im Gebiet von Suwalki.

Infolge dieser Entwicklung entstanden innerhalb des "einzigen Ritterstandes" bedeutende Unterschiede: es gab eine Schicht der superreichen Magnaten, die nach der Union mit Litauen erheblich verstärkt wurde, eine Schicht des vermögenden Mitteladels und die große Masse des Kleinadels, der nobiles pauperes, aus der der Hofadel der Magnaten stammte.

Bis zum Anfang des 16.Jahrhunderts hatte der Adel keine Familiennamen, abgesehen von ein paar ganz alten, die noch aus der heidnischen Zeit stammten. Man fügte dem Taufnamen den Namen des Besitzes mit der Präposition "de" oder "z" hinzu (welche dasselbe waren wie das deutsche "von"). Erst nach 1500 verbreitete sich die Sitte, diese in Eigenschaftswörter mit der Endung "ski oder "icz" zu verwandeln, diese neuen Namen hatten aber lange Zeit keinen dauernden Bestand, denn man änderte sie je nach Besitz: z.B. Marcin z Siecina (Martin von Siecin, 16. Jahrhundert) nannte sich zuerst Siecinski, nach der Erheiratung des Gutes Krasiczyn änderte er den Namen zu Krasicki; dies war der Brauch in sehr vielen Familien.

Der Bestand des alten angestammten rein polnischen Adels vergrößerte sich 1342 durch den Erwerb Galiziens, 1434 durch den Anschluss Wolhyniens und Podoliens, 1454 durch die Aufnahme des überwiegend deutschen Adels aus Ost- und Westpreußen (der zwar das Prädikat "von" und seine Adelstitel verlor, aber seine Wappen behalten durfte), und 1569 durch die Union mit Litauen. Bis zur Union mit Litauen waren alle Adelstitel verboten, der litauische, unermeßlich reiche Hochadel (meist ukrainischer und weißrussischer Nationalität und dynastischer Herkunft) erkämpfte sich jedoch in der Lubliner Union vom Jahre 1569 das Recht, seine "Knjas" (Fürst)- Titel weiterhin zu führen, (jedoch mit der Bedingung, daß daraus keine Vorrechte erwachsen dürfen). Es waren folgende Nachkommen von Rurik: Czetwertynski, Drucki-Lubecki, Massalski, Oginski, Puzyna und folgende Nachkommen von Gediminas: Czartoryski, Sanguszko und Woroniecki, außerdem ein paar alte litauische Adelsgeschlechter nichtdynastischer Herkunft, wie Radziwill und Sapieha. Statt der ersehnten Grafentitel mußte sich der Mitteladel mit dem lebenslangen Besitz der Titel der Landesämter (wie Starost, Woiwode, Mundschenk usw. begnügen (z.B. der letzte König Stanislaus II. August war vor seiner Wahl "Mundschenk von Litauen").

Der König verlor ab 1578 sein Recht, Inländer zu nobilitieren. Die Erteilung des Indigenat s war ab nun ein Vorrecht des Sejm. Ausländer wurden weiterhin vom König nobilitiert, sogar gegraft und gefürstet, die Titel waren aber nicht gültig in Polen.

Eine besondere Situation entstand in den 60er Jahren des 18.Jahrhunderts. Eine große Gruppe von jüdischen Familien aus Podolien, Anhänger des Zaddik Jakob Josef Frank, ging 1759 zum katholischen Glauben über, erhielt den Adel und wurde in Wappenstämme aufgenommen. Diese sogenannten Frankisten sind noch heute an ihren Namen Kwiecinski (Taufe im April), Majewski (Taufe im Mai) oder Krzyzanowski (von "Kreuz" abgeleitet) erkennbar.

Mit den Teilungen Polens kam eine große Veränderung der Situation des Adels. Der größte Teil der Kleinadligen verlor die Adelswürde, denn er konnte seine noble Herkunft nicht ausreichend beweisen (er behielt aber die Traditionen und war das Rückgrat der Aufstände von 1830 und 1863). Der Hochadel behielt alle Privilegien und bekam seine Fürstentitel bestätigt, der Mitteladel bekam endlich die ersehnten Grafentitel und die Erlaubnis, Fideikommiss e zu gründen. In Galizien und Lodomerien wurde eine besondere Adelsmatrikel angelegt und viele neue Nobilitierungen mit dem Titel "Ritter von..." durchgeführt. In Preußen 1772 garantierte Friedrich II. dem polnischen Adel seinen Stand und Besitz und seine Nachfolger führten viele Standeserhöhungen durch (vor allem der Grafenstand wurde verliehen, zuerst für alle Nachkommen, nach 1871 nur für den jeweiligen Besitzer eines Fideikommisses, während übrige Nachkommen einfache "Herren von..." blieben). In Rußland bestand eine besondere Matrikel nur für Kongreßpolen, der Rest des polnischen Adels wurde dem russischen Adel einverleibt.

Die Niederlagen der großen Aufstände gegen Rußland von 1830 und 1863 brachten eine wesentliche Verschlechterung der Situation auch des Mitteladels. Die Güter wurden konfisziert, die Inhaber oft für Jahrzehnte nach Sibirien deportiert. Nach der Rückkehr mußten sie bürgerliche oder sogar handwerkliche Berufe ergreifen. Langsam wurde diese enteignete Klasse des Mittel- und Kleinadels zum Rückgrat der sogenannten Intelligenz, die patriotische Traditionen fortleben ließ.

Im neuerstandenen Polen von 1918 wurde der Adel durch die Verfassung von 1921 abgeschafft und der Gebrauch von Titeln verboten, die adligen Gutsherren behielten indessen eine nicht zu unterschätzende Machtposition durch ihren Besitz von etwa 40% des Ackerlandes. Die neue Verfassung vom Jahre 1935 nahm das Verbot von 1921 weg, ohne den Adel ausdrücklich neu zu gründen.Ab 1936 tolerierte man stillschweigend das Wiederaufleben des Titelgebrauchs (auch in amtlichen Dokumenten) - nach dem deutschen Muster, aus "Graf Bogdan von Hutten-Czapski" wurde "Bogdan Graf Hutten-Czapski".

1945 wurde der Adel durch Wiedereinführung der Verfassung von 1921 erneut abgeschafft und die Güter parzelliert. Bis etwa 1947 beließ man dem Adel seine Herrenhäuser (die sie allerdings mit vielen anderen Mietern des Wohnungsamts teilen mußten) und Restgüter (Großpolen: 100 ha, im übrigen Lande 50 ha), dann wurde er auch dieses Besitzes beraubt.

Nach 1990 entstanden wieder Adelsverbände und Bruderschaften der Wappenstämme, auch kamen Titel wieder in (nicht so häufigen) Gebrauch, allerdings nicht in amtlichen Papieren. Viele Adlige legten ihrem Familiennamen die Bezeichnung des Wappenstammes bei, z.B. "Rogala - Krasicki", um sich von nichtadligen Namensträgern unterscheiden zu können. Als Gesellschaftsklasse existiert aber der Adel nicht mehr.

Die Gesamtzahl der noch heute blühenden polnischen Adelsfamilien beträgt (Kleinadel ungerechnet) etwa 23.000 - 25.000 Geschlechter. Ihre Herkunft spiegelt die Vergangenheit des einst riesigen Landes wieder: es sind vor allem ethnische Polen, aber auch herkunfstmäßig Armenier, Deutsche, Engländer, Franzosen, Holländer, Italiener, Juden, Kosaken, Litauer, Slowaken, Schotten, Tataren (bis heute Muslime) und Tschechen.

Heute (2004) führen 16 Geschlechter den Fürstentitel, 1 Geschlecht den Markgrafentitel, 104 Geschlechter sind Reichsgrafen oder österreichische Grafen, 41 Geschlechter sind preußische oder deutsche Grafen, 17 Geschlechter sind päpstliche Grafen, 9 Geschlechter sind russische Grafen, 4 Geschlechter sind sächsische Grafen und 2 sind italienische Grafen. 19 Geschlechter sind österreichische Freiherren, 13 sind napoleonische Freiherren, 3 sind polnische Freiherren, 1 russische Freiherren und 1 Freiherren von Sachsen-Coburg-Gotha. 35 Geschlechter führen den napoleonischen Titel Chevalier de l`Empire.

Russischer Adel

Der russische Adel (Dworjanstwo) war eine seltsame Mischung: neben dynastischen Geschlechtern, Nachkommen des Rurik, des Gediminas und uralter kaukasischer Fürstengeschlechter standen die Söhne des niedersten Volkes, und neben ethnischen Russen eine internationale Gesellschaft, die aus Angehörigen der unterjochten Völker und Einwanderern verschiedenster Nationalitäten bestand. In alter Zeit galten in Rußland die Bojaren als Adel, deren Titel waren aber nicht erblich und sie hatten auch keinen festen Grundbesitz. Sie durften einen Beirat des Fürsten wählen, die Fürsten - Duma und bildeten eine stehende Leibwache des Souveräns. Bereits im 14. Jahrhundert wurden dem Adel Güter "zur Nutzung", also nicht als fester Besitz- denn alles blieb Besitz des Großfürsten,- überlassen. Im 15. Jahrhundert, nachdem der Großfürst von Moskau den Titel "Selbstherrscher aller Reußen" angenommen hatte, wurden die Bojaren und die entthronten Nachkommen von Rurik aus den kleineren Fürstentümern zu einem Dienstadel, der verpflichtet war, dem Zaren als Beamte oder Offiziere zu dienen. Im Jahre 1649 wurde die Position des Adels durch gesetzliche Verankerung der Leibeigenschaft der Bauern konsolidiert. Nach der Volkszählung von 1678 befanden sich 507 000 Bauernhöfe (85% der Gesamtzahl) in den Händen des Adels. Am Ende dieses Jahhunderts schuf man auch die ersten Adelsmatrikeln (Barchamnaja kniga). Der damalige Adel wurde in Kategorien eingeteilt: die höchste war die des Moskauer Adels, die niedrigste die des Stadtadels.

Die Stellung des Adels wurde durch den Ukas des Kaisers Peter I. vom 24.Januar 1722 geregelt, der eine Rangtafel der Staatsdienerklassen schuf. Peter I. führte auch die bisher in Rußland unbekannten Grafen- und Baronenwürden ein (es existierte bis dahin nur der Fürstenrang - Knjaz). Es gab ab nun (ähnlich wie in Großbritannien) den persönlichen und den erblichen Adel (Litschnoje Dworjanstwo/Potomstwjennoje Dworjanstwo). Schon der erste Offiziersrang im Heer und der Marine gab den persönlichen Adel, der Rang eines Obersten oder Kapitäns den erblichen Adel. Auch der Besitz gewisser Orden gab den erblichen Adel: des Großkreuzes aller Orden und des Sankt-Wladimir-Ordens samt des Sankt-Georg-Ordens aller Klassen. Nach 25 Jahren unbescholtenen Dienstes erhielten die Beamten den Wladimirorden 4. Klasse mit der Inschrift "25 ljet" und damit den erblichen Adel. Im Laufe des 18. Jahrhunderts wurden die Rechte und Privilegien des Adels erheblich erweitert: im Jahre 1726 begrenzte man die obligatorische Dienstpflicht des Adels im Beamtentum oder der Armee auf 25 Jahre, 1762 wurde er von dieser Dienstpflicht völlig entbunden und von blossen Nutznießern zu Besitzern der Güter erklärt. Gleichzeitig erhielt der Adel 1785 unter Katharina II. totales und schon entartetes Verfügungsrecht über die ihm untertanen Bauern: sie durften verkauft, nach Sibirien deportiert oder zwangsweise zu Soldaten gemacht werden. Dieses wurde erst unter Zar Alexander II. durch das Gesetz vom 19. Februar 1861 über die Abschaffung der Leibeigenschaft geändert.

In der russischen Armee gehörten etwa 50% der Offiziere dem erblichen Adel an, während die übrigen den persönlichen Adel hatten, der, wie oben gesagt, schon durch das Offizierspatent erworben wurde. In den drei elitären Leibgarde - Regimentern (Preobraschenski, Semjonowski, Ismailowski] dienten nur Abkömmlinge des alten betitelten Adels.

Die Adelstitel in Rußland gestalteten sich seit Peter I. ähnlich wie im übrigen Europa: Fürst, Graf, Baron und unbetitelter Adel. Die fürstlichen Familien waren entweder dynastischen Ursprungs oder stammten von den höchsten Staatsmännern und Heerführern ab. Gräfliche Häuser waren entweder Nachkommen von Bojaren oder auch deutsche Adlige aus den eroberten Ländern des Baltikum, deren Anzahl unter den Grafen sehr hoch war. Der Barontitel war unter dem älteren Adel nicht besonders geschätzt, da er vor allem an Bankiers und Kaufleute zum Lohne für geleistete Geldhilfe verliehen wurde. Der erste Baron der russischen Geschichte war der von Peter I. in diesen Stand erhobene jüdische Bankier Schaffirow.

Das Ende des 19. und der Anfang des 20. Jahrhunderts waren durch den allmählichen Verlust der Landgüter durch den Adel gekennzeichnet, welches natürlich im Zusammenhang mit der Aufhebung der Leibeigenschaft bleibt und dem Unvermögen des Adels, die Güter unter neuen Bedingungen zu bewirtschaften. 1877 besaß der Adel noch 80% der Landgüter, 1905 nur noch 62%.

Die russische Revolution vom Oktober des Jahres 1917 schaftte den Adel ab (Dekret vom 10./23. November 1917), welcher noch in der Februarrevolution eine aktive Rolle spielte und viele Positionen in der Politik und Staatsverwaltung besetzte (z.B.Fürst Lwow und Kerenski), viele Adlige hatten jedoch einen wesentlichen Anteil am Aufbau des neuen Staates - wie Lenin selbst, Geheimdienstchef Felix Dserschinski oder Marschall Tuchatschewski und andere. Andere emigrierten, vor allem nach Frankreich und Polen.

Nach 1991 wurden die Adelsverbände und Organisationen der adeligen Traditionspflege wieder erlaubt, als soziale Schicht exisitiert aber der russische Adel nicht mehr.

Skandinavischer Adel

  • Dänemark

Die Anfänge des dänischstämmigen Adels im Lande gehen auf die Bildung der Königsgarde, der Hauskerle zurück, die ein Adel kriegerischen Gepräges war. Die ersten Privilegien des Adels wurden ihm von König Knut VI. im 12. Jahrhundert verliehen, der den Adel und die Geistlichkeit zu privilegierten Ständen gegenüber dem Bürger und dem Bauern erhob, wodurch die nordische Freiheit und Gleichheit zurückgedrängt wurde. Die Vorrechte des Adels vermehrten sich noch, nachdem nach der Thronbesteigung der Oldenburg er der schleswig-holsteinische Adel, der bedeutende Privilegien genoß, zahlreich in Dänemark eingewandert war. Diese Vorrherrschaft des Adels im Staate dauerte bis 1660. In diesem Jahre wurde König Friedrich III. (Frederik III.) von den Ständen Geistlichkeit und Bürgerschaft zum absoluten Herrscher im Lande erklärt: der alte Adel behielt nur seine soziale Bevorzugung, mußte sie aber seit 1671 mit dem neugeschaffenen Hofadel teilen. König Christian V. führte seit diesem Jahre sehr zahlreiche Nobilitierungen und Standeserhöhungen von Bürgerlichen und naturalisierten Fremden durch, welche den königstreuen Hofadel bildeten. Die neue Verfassung von 1849 hob dann die letzten dem Adel noch verbliebenen Vorrechte auf.

Heute blühen in Dänemark noch etwa 225 Geschlechter, von denen der dritte Teil naturalisierter, ausländischer Herkunft ist. Es gibt nur drei Rangstufen: unbetitelter Adel, Freiherren und Grafen. Das Staatsoberhaupt führt keine mehr Nobilitierungen oder Standeserhöhungen durch.


  • Finnland

Der finnische (richtiger finnländische) Adel ist zum größten Teil schwedischen Ursprungs und behielt bis zum Jahre 1906 seine Stellung als einer der vier Stände des finnländischen Landtag es und die Befugnis, an der Gesetzgebung und Steuerbewilligung teilzunehmen. Für den alten und neuen Adel besteht (wie in Schweden) ein Ritterhaus, einst eine besondere Kammer des Parlaments, heute mehr eine traditionspflegende Vereinigung.

Nur wenige Adlige sind Grundbesitzer. Die meisten Söhne des finnländischen Adels dienten während der Personalunion mit Rußland (1809 - 1917) in der russischen Armee und machten sich durch Tapferkeit und Begabung einen Namen (vgl. Gustaf Mannerheim). Die Anzahl der Geschlechter beträgt heute etwa 200. Es gibt drei Rangstufen: unbetitelter Adel, Freiherren und Grafen.


  • Norwegen

In Norwegen hat sich ein eigentlicher Adel niemals entwickelt: der freie, wehrhafte Bauernstand blieb immer das vorherrschende und entscheidende Element im Staate. Im Mittelalter standen die vom König nominierten Jarle an der Spitze einzelner Landschaften, sie hatten aber nur den persönlichen Amtsadel. Einige wenige dänische Adelsgeschlechter wanderten während der Personalunion mit Dänemark (1397 - 1814) nach Norwegen ein, sie gewannen aber keine Bedeutung. Größerer adeliger Landbesitz ist in Norwegen nur durch zwei Güter repräsentiert, die Grafschaft Wedel-Jarlsberg und die Baronie Rosendal.

Im Jahre 1815 wurde der Adel durch das Parlament Storting abgeschafft.


  • Schweden

Der schwedische Adel entstand im Zeitraum von der Mitte des 11. bis zur Mitte des 13.Jahrhunderts während ständiger Fehde n zwischen verschiedenen Königsgeschlechtern und entwickelte sich aus dem freien Bauerntum. Es gab damals noch keine Unterscheidung des Adels in hohen und niederen. Erst Erich XIV. machte bei seiner Krönung im Jahre 1561 die mächtigsten und begütertsten Edelleute zu Grafen und Freiherren, so daß ein hoher und ein niederer Adel enstanden. Seine Nachfolgerin zwei Generationen später, Christina I. vermehrte den niederen Adel um etwa 400 Familien, die meisten von schottischem oder deutschem Ursprung. Als öffentliche Körperschaft nahm der Adel Gestalt im Jahre 1626, als König Gustav II. Adolf durch seine Ritterhausordnung den Adel in einem Ritterhaus vereinigte. Dessen Nachfolger zwei Generationen später, der Wittelsbacher Karl XI. versetzte der Stellung des Hochadels einen schweren Stoß, indem er die von seinen Vorgängern reichlich verliehenen Staatsgüter im Jahre 1682 wieder einzog und die Einbürgerung vieler eingewanderter, vor allem deutscher Familien begünstigte. Schon nach dem Tode seines Nachfolgers Karl XII. gelang es indessen dem Adel, die Krone zu entmachten und die Gewalt im Staate an sich zu reißen. Dieses Adelsregime überlebte bis 1772, dem Staatstreich Gustav III., der die Macht des Adels brach. Bis zur Verfassungsänderung der Jahre 1865 - 1866 war der Adel im Ständereichstag reichlich vertreten, denn jedes Oberhaupt der etwa 1000 adligen Familien hatte das Recht, nach Vollendung des 24.Lebensjahres im Reichstag zu erscheinen und abzustimmen. Der Adel war damals in drei Klassen geteilt: 1.Herrenstand (herrar) - Grafen und Freiherren; 2. Ritterstand (riddare), unbetitelter Adel, der nachweisen konnte, daß seine Vorfahren im Reichsrat saßen; 3. Kleinadel (svenner). Der Adel versammelte sich im schönen barocken Palais Riddarhuset (erbaut 1641 - 1675) im Zentrum von Stockholm, noch heute Sitz des schwedischen Adelsverbandes, mit Wappenschildern sämtlicher erloschener und blühender Geschlechter verziert. 1865 wurde der neue Reichstag mit zwei Kammern geschaffen und der Adel gab seine politische Stellung freiwillig auf.

Heute (2004) blühen noch etwa 619 schwedische Adelsgeschlechter (die zusammen etwa 28 000 Personen umfassen). Wie früher sind sie in Grafen, Freiherren und den unbetitelten Adel eingeteilt (46 Grafenhäuser, 124 Freiherrenhäuser und 449 adlige Häuser haben überlebt). Als Uradel im deutschen Sinne können nur aber höchstens 30 Geschlechter gelten, deren Ahnen schon in der Zeit der ersten Wasa - Könige groß und mächtig waren. Der Rest gehört dem Briefadel, der oft ausländischer Herkunft ist (etwa 45%). Der Prinz- und Herzogstitel steht ausschließlich den erbberechtigten Mitgliedern des Königshauses zu.

Standeserhöhungen wurden bis 1809 in unbegrenzt erblicher Form des Titelbesitzes durchgeführt, nach diesem Jahre trug nur das Oberhaupt des Geschlechtes den Freiherrn- oder Grafentitel. Da die Verfassungen von 1809 und 1865 mit gewissen Modifizierungen bis 1975 galten, hatte der Monarch das Recht, auch Erhebungen in den Adelsstand und Einbürgerungen des ausländischen Adels vorzunehmen: die letzte Nobilitierung, die des Forschungsreisenden Sven Hedin, fand 1902 statt. 1904- 1975 wurden keine mehr Nobilitierungen vorgenommen. Ausländische Adlige, die die schwedische Staatsbürgerschaft erworben haben, werden nicht zum schwedischen Adel gerechnet und sind in einer besonderen Körperschaft organisiert. Darunter gibt es auch Mitglieder der Familie Bernadotte (vgl. Austritt aus dem Königshaus).

Bezüglich des Adelsprädikates gab es keine ständige Praxis bei den Nobilitierungen. Die ältesten Familien des Uradels (z.B. Bildt, Bjelke, Bonde, Natt och Dag, Oxenstjerna, Thott) tragen kein Adelsprädikat. Unter Königin Christina I. wurde der Adel oft, aber nicht immer, mit dem deutschen Prädikat "von" verliehen, bei schottischen Geschlechtern (wie Hamilton, Spence) in der Regel ohne "von". Der Name des Geadelten wurde oft zur Unkenntlichkeit verändert. "Von" war besonders beliebt während der Regierung der beiden deutschstämmigen Könige Friedrich I. von Hessen-Homburg und Adolf Friedrich von Holstein-Gottorp. Unter deren Nachfolgern bis 1809 verlieh man den Adel meinst ohne von. Nach 1809 verwendete man ausschließlich das schwedische "af" (Entsprechung des "von"), oder verlieh den Adel ohne Prädikat.


Schweizerischer Adel

In der Schweiz hatte sich seit dem 14.Jahrhundert ein Bauernadel entwickelt, der eine gewisse Ähnlichkeit mit der englischen Gentry besaß. Viele seiner Mitglieder erlangten später eine dynastische Stellung und übten eigene Gerichtsbarkeit aus.

Im Kanton Bern verschmolzen viele adlige Grundherren aus der Umgebung der Stadt mit dem dortigen Patriziat zu einer Aristokratie, die die Macht an sich riss und bis zum Jahre 1798, der französischen Invasion, ausübte.

Gegenwärtig haben Adel und Patriziat in der Schweiz keine statsrechtliche Stellung mehr, erfreuen sich aber in sozialer Hinsicht noch immer eines bedeutungsvollen Einflusses. Die Führung der Prädikate und Titel ist ganz dem persönlichen Ermessen überlassen, es ist aber im allgemeinen nicht Sitte, von ihnen Gebrauch zu machen. Traten Angehörige von Schweizer Adelsfamilien in fremde Militärdienste (z.B. in die des Vatikan s oder Frankreich) s, so führten sie dort in der Regel ihre Titel. Die 1792 bei der Erstürmung der Tuilerien durch den Pariser Pöbel gefallenen Angehörigen der Garde waren zu 90% schweizerische Adlige.

Spanischer und portugiesischer Adel

Niedergang des Adels

Der Niedergang des Adels als herrschende Klasse begann in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts mit der Aufklärung, hatte ihren Höhepunkt jedoch im 19. Jahrhundert, als sich die Gesellschaft als zunehmend zu kompliziert erwies, als dass sie weiterhin von Aristrokraten verwaltet werden konnte. Das Können und die Geschicklichkeit speziell ausgebildeter Generalstabsoffiziere war notwendig, um die modernen Massenheere zu lenken. Dominic Lieven schrieb in seinem Buch über den europäischen Adel des 19. Jahrhunderts: Wenn die Modernisierung traditionelle aristokratische Werte sogar in der Armee überflüssig zu machen drohte, so galt dies erst recht für die Gesellschaft als Ganzes...Regierung und Politik selbst wurden mehr und mehr zu Arbeitsbereichen für Verwaltungsfachleute, seit die staatlichen Bürokratien, besonders in Kontinentaleuropa, zusehends größer und spezialisierter wurden...Der Adel war nicht groß genug an Zahl, um alle Positionen von Macht und Einfluß zu besetzen, die eine industrielle Gesellschaft schuf. Überdies sträubten sich aristokratische Tradition, Ausbildung und Kultur gegen das Besetzen dieser Positionen, besonders wenn in offenem Wettstreit mit Angehörigen der gebildeten bürgerlichen Mittelschicht darum gerungen werden mußte.

In Österreich wurde der Adel 1919 nach dem Ersten Weltkrieg komplett abgeschafft und das Führen von Adelstiteln unter Strafe gestellt. Siehe auch Adelsaufhebungsgesetz

Japan

Bis in 5. Jahrhundert. n. Chr. war der Adel in Japan nur ein lockerer Verband von bodenbeherrschenden Sippen. Im 6. Jahrhundert erteilte die kaiserliche Zentralmacht erbliche Standestitel an einige der Sippenoberhäupter. Die tatsächliche Befehlsgewalt der Sippenoberhäupter wurde damit staatlich delegiert und legitimiert.

Im 7. Jahrhundert wurde das Adelskriterium der Geburt durch die Verwaltungsfähigkeit ersetzt. Durch Landesgesetz aus dem Jahre 701 wurde der Geburtsadel durch einen Verdienstadel von Zivilbeamten ersetzt. Unter der Leitung dieses Verdienstadels verdrängten Verbände von bodenständigen Kriegern den Zivil-Adel von der Macht. Es regierte dann der sog. Schwert-Adel Samurai in Japan bis 1868. Dem Kaiser (Tenno) blieben lediglich oberpriesterliche, kuturwahrende und legitimierende Aufgaben. 1884 in der Meiji-Restauration durch die Kaisermacht wurden Zivil-Adel und Schwert-Adel zu einem Einheitsadel zusammengefaßt. Durch das Gesetz vom 7. Juli 1884 wurde der Adel nach dem chinesischen Muster in fünf Klassen abgestuft, jedoch im Gegensatz zu der in China geltenden Regel war er unbegrenzt erblich nach dem Grundsatz der Erstgeburt, so daß die jüngeren Söhne eines betitelten Adligen zeitlebens und der Erbsohn bei Lebzeiten des Vaters ohne Adelsprädikat waren. Nach dem 2. Weltkrieg wurde der Adel als Institution durch die Verfassung von 1946 beseitigt.

China

Bis zur Abschaffung des Kaisertums im Jahre 1912 gab es in China einen Hochadel, der erstens aus den Mitgliedern der herrschenden Mandschu - Dynastie bestand (in Europa nannte man sie "Prinzen"), und zweitens aus dem engen Kreis von zehn Häusern, die den erblichen Adel von früheren Kaisern erhalten hatten, u.a. dem Oberhaupt der Nachkommen von Konfuzius, der Familie Kong, und dem der Sprößlinge des Warlords von Formosa im 17. Jahrhundert, des Koxinga.

Bei den übrigen Adelsverleihungen erbte jede nachfolgende Generation nur den um eine Stufe niedrigeren Adel (es gab fünf Stufen), so daß die adlige Würde nach fünf Generationen wieder verschwand.

Die Zugehörigkeit zum Adel gab nur Vorrechte bei der Besetzung der Hofämter. Im Zivildienst und in der Armee gaben die literarischen und militärischen Prüfungen ohne Rücksicht auf die soziale Herkunft den Ausschlag.

In der bürgerlichen und der kommunistischen Republik verschwand der Adel spurlos. Viele auswanderten, nach Hong Kong, Taiwan oder in die USA. Sogar die ehemalige kaiserliche Sippe (bis 1924 noch vom Staat mit Apanage versehen), muß heute sehr bescheidene Berufe ausüben.

Die neueste Entwicklung seit etwa 2003 scheint eine Erneuerung der alten Traditionen zu bringen. Die Oberhäupte der Nachfahren des Konfuzius (1937: 650.000 Personen (Frauen ungerechnet) haben wieder das Wohnrecht im alten Familienpalais in Qufu. Vielleicht kommt auch ein Aufschwung für die Kaisersippe, dies ist aber weniger glaubhaft, denn die Qing -Dynastie wurde als fremde, nicht-chinesische Eindringlinge betrachtet.

Die Glanzzeit des Adels

In Europa hatte der Adel im Mittelalter seine Glanzzeit. Bis in das 20. Jahrhundert hinein bestimmte er weite Teile des öffentlichen Lebens. Seine Privilegien gingen ihm durch den Absolutismus und durch die Folgen der Französische Revolution verloren.

In Deutschland wurde der Adel 1918 zwar politisch abgeschafft, allerdings wurde die Beibehaltung des Adelstitels als Bestandteil des Familiennamens gestattet (z.B. "Otto Graf Lambsdorff" statt "Graf Otto Lambsdorff"). Die Rechtsprechung erlaubt eine geschlechtsspezifische Anpassung des Namens.

Rangkronen

Die Krone auf der Helmzier bei Adelswappen symbolisiert ebenfalls den Rang.

  • normale Krone oder fünf Zacken (Perlen) = Niederadel = v.
  • Krone mit sieben Zacken (Perlen) = Freiherren
  • Krone mit neun Zacken (Perlen) = Grafen

Siehe auch: Anrede, Deutsche Adelshäuser, Genealogisches Handbuch des Adels , Standesherrlichkeit, Peer (Adel)

Literatur

  • Dominic Lieven: Abschied von Macht und Würden - Der Europäische Adel 1815 - 1914, Frankfurt 1995, ISBN 3-10-044804-9
  • Arno J. Mayer: Adelsmacht und Bürgertum. Die Krise in der europäischen Gesellschaft 1848-1814, dtv : München 1988, 342 S., ISBN 3-406-09749-9

Dänemark:

  • Danmarks Adels Aarbog, Kopenhagen 1932

Japan:

  • H.A. Dettmer, Die Urkunden Japans von 8. bis ins 10. Jhd. Bd. 1: Die Ränge (1972)
  • U. Goch, Janpan-Handbuch, hrsg. von H. Hammitzsch(1981)
  • C. Kiley in Kodansha Encyclopedia of Japan (Tokio 1983)

Russland:

  • Andoljenko, S.: Nagrudnyje znaki russkoj armii, Paris 1966;
  • Bolschaja Sowjetskaja Enciklopedija, Band VII, Moskau 1972

Schweden:

  • Sveriges Ridderskaps och Adels Kalender, Stockholm 1933
  • Ch. von Warnstedt (Hrsgb.), Ointroducerad Adels Kalender, Uppsala 1975