Diskussion:Ahorn AG
Habe den Redirect zu Ahorn-Grieneisen AG aufgehoben und den überarbeiteten Artikel hier hineingestellt, da nach den Wikipedia:Namenskonventionen dieses Lemma hier das einzig richtige ist. Bitte die andern Lemmas nur noch mit Redirects versehen. Gruß--Mo4jolo 14:25, 24. Aug 2006 (CEST)
Bestätigung liegt vor
Bestätigung, dass Benutzer=Urheber=Rechteinhaber ist, liegt per E-Mail vor, siehe OTRS-Ticketnr. 2006082410005004. --Raymond Disk. 22:54, 24. Aug 2006 (CEST) Weblink korrigiert. grüße, Hoch auf einem Baum 11:48, 25. Aug 2006 (CEST)
Kritik
Zu den Änderungen von 88.70.93.192:
Ich habe die Dokumente, die hier eingestellt wurden, wieder entfernt. Es scheint hier leider nicht um eine konstruktive Wikipedia-Dikussion zu gehen, sondern um eine Verleumdungskampagne gegen Ahorn-Grieneisen. Gegen die Verbreitung der vertraulichen Dokumente liegt bereits eine einstweilige Verfügung vor.
Zu den Änderungen von 84.188.191.234:
1. Gesprächsführung: Du denkst, dass Ahorn-Grieneisen gute Gesprächsführung attestiert bekam, kannst Du es auch beweisen?
Ja, ich kann es beweisen: In der Untersuchung im Jahr 2004 wurden alle getesteten Bestattungsunternehmen schlecht bewertet. Dabei hat Ahorn-Grieneisen in der Branche immer noch gut abgeschnitten. Im angesprochenen Punkt Beratungsqualität erhält Ahorn-Grieneisen auf jeden Fall ein ++ (sehr gut). http://www.stiftung-warentest.de/online/bildung_soziales/test/1214746/1214746/1216553/1216556.html
- Steht in dem Ergebnis von Stiftung Warentest - unter Deinem Link. Dort gibt es ++ in dem Punkt für Ahorn-Grieneisen. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 88.73.134.45 (Diskussion • Beiträge) 21:56, 15. Feb 2007 (CEST)) -- Ra'ike D C V QS 22:05, 15. Feb. 2007 (CET)
2. Zu den Exklusivverträgen mit Pflegeheimen: Kannst Du beweisen, dass sie nicht existieren? Hier hat jemand ein pdf davon gespeichert: http://www.postmortal.de/AGAG-Vertrag.pdf
Im Klartext-Beitrag ist weder von Exklusivverträgen die Rede, noch von der Unterbindung des Wettbewerbs. Die Residenz bestreitet die Verwendung von persönlichen Daten von Heimbewohner bereits bei Klartext. Zitat: „Wir kämen niemals auf die Idee, Namen unserer Bewohner an ein anderes Unternehmen herauszugeben.“ Auch Ahorn-Grieneisen hat dem RBB mitgeteilt, dass keine Daten von Heimbewohner verlangt wurden. Ahorn-Grieneisen bietet auf Wunsch Sprechstunden und Beratungen zu Vorsorgen in Pflegeheimen an. Bei einer Vorsorge geht es jedoch in keiner Weise um finanzielle Regelungen, sondern nur darum, das die eigenen Wünsche zur Bestattung festgehalten werden, ähnlich einer Patientenverfügung. (Zitat bei Klartext: „Die Ahorn-Grieneisen AG (…) bestreitet (…) Bewohnerdaten aus Heimen verlangt oder erhalten zu haben.“)
3. In dem Punkt hast Du Recht, von einer Dienstanweisung steht da wirklich nichts. Mea culpa. Der Begriff, der im Artikel verwandt wird ist "Arbeitsanweisung". -> wurde geändert
4. Deine Aussage, dass der Link irrelevant sei, weil er auf einem Beitrag des rbb aufbaue und deswegen falsch sei, kann ich nicht nachvollziehen. Bitte begründen.
Habe die alte Version wiederhergestellt. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 88.70.81.242 (Diskussion • Beiträge) 1:52, 14. Feb 2007 (CEST)) -- Ra'ike D C V QS 10:02, 14. Feb. 2007 (CET)
Zu meiner letzten Änderung hier ein Link, der den Sachverhalt beweist: http://www.ideale-sterbegeldversicherung.de/fileadmin/pdf/ideale-sterbegeldversicherung/regelung_bestattungsvorsorge.pdf --88.70.76.210 13:31, 15. Feb. 2007 (CET)
Es ist absolut falsch, dass die IDEAL Kunden mit einer IDEAL BestattungsVorsorge nicht darüber aufklärt, von welchem Institut ihre Bestattung im Todesfall durchgeführt wird. Im „Klartext“-Beitrag des RBB wird dazu sogar der betreffende Ausschnitt des Vertrags gezeigt, in dem deutlich „Ahorn-Grieneisen“ zu lesen ist. Der Passus im Vertrag zur Kündigung lautet: „Sie können Ihren Bestattungs-Vorsorgevertrag jederzeit schriftlich kündigen. Kündigen Sie Ihren Bestattungs-Vorsorgevertrag vor Eintritt des Todesfalls, erlöschen die Rechte der Ahorn-Grieneisen AG aus der Bestattungs-Vorsorgeversicherung. Dies gilt auch bei Kündigung der Bestattungs-Vorsorgeversicherung.“
Im Klartext-Beitrag ist nicht die Rede von hochpreisigen Särgen, sondern von hochwertigen. Ahorn-Grieneisen holt Verstorbene grundsätzlich so ab, wie es sich die Angehörigen oder die Pflegeeinrichtung wünschen oder wie es in einer Vorsorge festgelegt wurde. Die Abholung im Sarg gehört zu unserer Vorstellung von einem pietätvollen Transport und wird von den Angehörigen als würdevoll empfunden. Für die Abholung nimmt Ahorn-Grieneisen keinen hochpreisigen Sarg, sondern den am häufigsten von Kunden ausgewählten, das hochwertig bezieht sich dabei auf die Qualität und nicht auf den Preis.
- Dein Link verweist auf keine Sterbegeldversicherung, sondern auf eine Bestattungsvorsorge. Schau Dir mal den betreff an!
- 5. "hochpreisig" steht auch nicht in Dem Beitrag - sondern hochwertig. Das ist nicht das gleiche!
- Bitte genauer recherchieren. Quelle: Dein RBB-Link (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 88.73.134.45 (Diskussion • Beiträge) 21:56, 15. Feb 2007 (CEST)) -- Ra'ike D C V QS 22:05, 15. Feb. 2007 (CET)