Forstwirtschaft
Als Forstwirtschaft (auch Waldbau) wird in erster Linie die Bewirtschaftung von Forsten zur Produktion von Holz bezeichnet.
In Mitteleuropa hat sich nach jahrhundertelanger Übernutzung vor dem Beginn des 19. Jahrhunderts die nachhaltige Form der Holznutzung durchgesetzt.
Aufgaben
Alle Aspekte einer Forstwirtschaft zu berücksichtigen ist eine große Herausforderung für die Wissenschaft und Praxis des Waldbaus. Den Wald zu bewirtschaften und nachhaltig seine Funktionen als Rohstoffquelle, zum Arten-, Boden-, Klima- und Wasserschutz sowie für Freizeit und Erholung der Bevölkerung aufrecht zu erhalten, sollte die Aufgabe der Waldbewirtschaftung sein.
Der Waldbau erfordert ein ständiges Abwägen zwischen ökonomischen und ökologischen Interessen, um die unterschiedlichen Ansprüche an den Wald berücksichtigen zu können. Das Zusammenführen und Vernetzen von sozio-ökonomischen, ökologischen und technischen Erkenntnissen ist demnach eine wichtige Aufgabe des Waldbaus.
Zielsetzung
Im Zuge von internationalen Prozessen wurde nachhaltige Waldbewirtschaftung definiert als „die Behandlung und Nutzung von Wäldern auf eine Weise und in einem Ausmaß, dass deren biologische Vielfalt, Produktivität, Verjüngungsfähigkeit, Vitalität sowie deren Fähigkeit, die relevanten ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Funktionen gegenwärtig und in der Zukunft gewährleistet, auf lokaler, nationaler und globaler Ebene erhalten bleiben, ohne anderen Ökosystemen Schaden zuzufügen.“
In dieser in Europa anerkannten Definition kommen die vielen Funktionen des Waldes und das Streben nach nachhaltiger Entwicklung von Natur und Wirtschaft zum Ausdruck. Die waldbauliche Tätigkeit umfasst dabei die zielorientierte Planung, Entscheidung und Umsetzung im Bereich der Erneuerung, Pflege und Sanierung von Waldökosystemen bei gleichzeitiger Betrachtung ökologischer, sozioökonomischer und technischer Erkenntnisse. Die Forstwirtschaft kann dabei die nachhaltige Behandlung und Nutzung der Wälder sicherstellen.
Struktur
Die Forstwirtschaft in Deutschland unterscheidet drei Eigentumgsarten von Wald
- Staatswald
- Körperschaftswald
- Privatwald
Um die Funktionen des Waldes zu sicheren ist es wichtig das funktionierende Strukturen geschaffen werden. Dies obliegt hierbei den einzelnen Bundesländern mit einzelnen Landeswaldgesetzen. Die Bundesgesetzgebung gibt hierbei nur den Rahmen mit dem Bundeswaldgesetz vor.
Der Staatswald ist in den meisten Ländern in einzelne Forstämter unterteilt. Diese wiederum bestehen aus einzelen Revieren die ein Größe von ca 1500 bis 3000 ha haben. Die Bewirtschaftung der Reviere wird von den Förstern (Dipl. Forstingenieur) durchgeführt.
Nachhaltigkeit, Massennachhaltigkeit
Nach katastrophalen Waldzerstörungen in Mitteleuropa im Mittelalter durch Übernutzung der Wälder entwickelte sich der Grundsatz der forstlichen Massennachhaltigkeit: Man entnehme dem Wald nicht mehr Holzmasse, als gleichzeitig nachwächst (s. a.: Geschichte des Waldes in Mitteleuropa). Nachfolgenden Generationen sollen mindestens vergleichbare, wenn nicht bessere Nutzungsmöglichkeiten überlassen werden. Die Forderung auf nachhaltiges Wirtschaften wurde im Zuge steigenden Umweltbewusstseins und der Entwicklung zertifizierter Forstwirtschaft auf ökologische und soziale Nachhaltigkeit ausgedehnt (Siehe auch: FSC, PEFC).
Persönlichkeiten
- Hans Carl von Carlowitz
- Georg Ludwig Hartig
- Johann Heinrich Cotta
- Friedrich Wilhelm Leopold Pfeil
- Johann Christian Hundeshagen
- Carl Justus Heyer
- Gottlob König
- Heinrich Christian Burckhardt
- Johann Christian Carl Gayer
- Alfred Möller
- Aldo Leopold
- Horst Stern
Weblinks
- http://www.forstwirtschaft.com - Das Infoportal über Umwelt, Wald, Holz, Jagd, Wasser, ...
- www.forstfrauen.de
Siehe auch: Portal Land- und Forstwirtschaft, Forstwissenschaft, Massennachhaltigkeit, Waldarbeit