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Überhangmandat

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In der Bundesrepublik Deutschland kann es bedingt durch das Wahlsystem zu sogenannten Überhangmandaten kommen.

Überhangmandate sind diejenigen Sitze einer Partei im Bundestag, die über den Anteil der Stimmen nach dem Verhältniswahlrecht (Zweitstimmen) hinausgehen. Überhangmandate entstehen, weil die Hälfte der Sitze im deutschen Bundestag durch Direktwahl eines Kandidaten pro Wahlkreis (Erststimme) vergeben werden. Durch die Überhangmandate erhöht sich die Zahl der Abgeordneten im Bundestag.

Ein Beispiel: Bei der Bundestagswahl 1998 gewann die SPD in Brandenburg alle zwölf Wahlkreise und somit zwölf Direktmandate. Nach der Berechnung der Sitzverteilung über die Zweitstimmen standen der SPD in Brandenburg jedoch nur neun Mandate zu: Es entstanden drei Überhangmandate. Insgesamt gab es 1998 13 Überhangmandate (alle für die SPD). Die Gesamtzahl der Sitze im Bundestag erhöhte sich entsprechend auf 669.

Scheidet ein durch Überhangmandat in den Bundestag gekommener Abgeordneter während der Legislaturperiode aus, rückt für ihn kein Kandidat von der Landesliste nach.