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Diskussion:Existenzrecht Israels

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 20. März 2007 um 16:27 Uhr durch Jesusfreund (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Jesusfreund

--Logist 16:59, 27. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Überarbeitung begonnen:

  • Die Definition war bisher etwas missverständlich: Ein Recht ist erstmal ein Recht, auch wenn es umstritten ist, und kein "Schlagwort".
  • Dieses Recht wird nicht nur vom Staat Israel beansprucht.
  • Daher umformuliert:

ALT:

Der Begriff Existenzrecht Israels ist ein politisches Schlagwort aus der öffentlichen Diskussion über den Nahost-Konflikt. Er bezeichnet den Anspruch, dass die Existenz des Staates Israel in der Region Palästina international anerkannt wird und dass Israel von kriegerischen oder terroristischen Angriffen, die auf seine Zerstörung zielen, verschont bleibt.

NEU:

Das Existenzrecht Israels ist ein Hauptstreitpunkt im Nahost-Konflikt und der öffentlichen Diskussion darüber. Der Begriff bezeichnet den Rechtsanspruch des Staates Israel auf internationale Anerkennung seines Daseins in der Region Palästina, seiner Grenzen und seiner Sicherheit vor gewaltsamen Angriffen, die auf seine Zerstörung zielen.
  • "Israelischer Standpunkt" erscheint mir undifferenziert. Gemeint ist das Selbstverständnis des Staates Israel, das nicht von allen Israelis geteilt wird. So haben die Leute von Gush Shalom einen deutlich anderen Standpunkt als den, der dort aufgeführt ist. Diese Pluralität innerhalb der israelischen Gesellschaft fehlt ohnehin noch.
  • Unter "Palästinensischer Standpunkt" würde ich nicht die israelische aktuelle Politik oder Erklärungen dazu aufführen, sondern ausschließlich palästinensische Standpunkte zum Existenrecht Israels (Fatah, Hamas, PLO).
  • Die Standpunkte derer, die das Existenzrecht in Frage stellen oder ablehnen, sind relativ unsortiert und unlogisch angeordnet. Ich würde unter "Muslimische Staaten" mit deren offizieller Begründung beginnen, nicht mit der von westlicher Seite vorgenommenen Einordnung als "Arabischer Antisemitismus".
  • Für die "Vertreibung ins Meer" etc. bedarf es konkreter Einzelbelege.

Soweit erstmal, was mir auf die Schnelle auffiel. Jesusfreund 15:13, 20. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Die Definition war optimal im Vergleich zu deinen Änderungen; es war ja vom Begriff die Rede. Ob Israel ein Existenzrecht hat oder nicht, das ist in der Einleitungn nicht zu thematisieren und liegt nicht in unserer Entscheidungsbefungnis. Vilniusfreund 15:15, 20. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Richtig, deshalb soll die Definition ja auch nicht sprachlich ausschließen, dass es dieses Recht tatsächlich geben könnte. Jesusfreund 15:18, 20. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Die bestehende Version schließt die Möglichkeit weder aus noch vertritt sie sie. Das nenne ich neutral formuliert. Kein Änderungsbedarf daher. Vilniusfreund
Das heißt also, es gibt nur ein politisches Schlagwort, kein Recht, und die UNO-Erklärung vertritt nur einen Anspruch Israels, kein Recht? Jesusfreund 15:24, 20. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Wer Augen hat, zu lesen, der lese, was ich geschrieben habe und konfabuliere nichts hinzu. Vilniusfreund