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Galgen

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Hinrichtung von vier Verschwörern am Galgen (1865)

Im Strafvollzug wird mit Galgen die Vorrichtung zur Hinrichtung durch Erhängen bezeichnet.

Dem Hinrichtungsopfer wird eine Schlinge um den Hals gelegt und anschließend der Boden unter den Füßen entzogen, so dass sein Hals sein gesamtes Eigengewicht trägt. Es stirbt infolge des Drucks, den der Strang beim Fall des Körpers bewirkt. Bewusstlosigkeit und Tod des Opfers treten durch Verletzung der Wirbelsäule ein, oder der Gefangene erleidet den Erstickungstod. Das ist insbesondere abhängig vom gewählten Knoten und der Falltiefe des Opfers.

Siehe auch: Todesstrafe, Galgenvogel, Henkersknoten

Weitere Bedeutungen

Im Bau wird eine Hebevorrichtung für schwere Objekte oder Ladebrücke als Galgen bezeichnet. In der Musik wird der ausziehbarer Mikrofon-Arm als Galgen bezeichnet. Beim analogen Filmschnitt wurden die einzelnen Filmstreifen auf sog. Galgen augehängt.