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Krankenschwester

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Die Krankenpflege gehört zu den Fachberufen des Gesundheitswesens.

Die Ausbildung ist durch das Krankenpflegegesetz (Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege, KrPflG 1985) geregelt.


Ausbildungsvoraussetzungen sind hiernach:

  1. Der Realschulabschluß oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung oder
  2. der Hauptschulabschluß oder eine gleichwertige Schulbildung, sofern der Bewerber

a) eine mindestens zweijährige Pflegevorschule erfolgreich besucht hat oder
b) eine Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen hat oder

  1. die Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer.

Ausgebildet wird an sog. Krankenpflegeschulen, die Krankenhäusern direkt angeschlossen sind. Die Ausbildung dauert 3 Jahre, sie besteht aus praktischen (mind. 3000 h) und theroretischen Anteilen. Sie ist nach §4, KrPflG gerichtet auf (kursiv gesetzt: Beispiele für Tätigkeiten aus diesem Bereich):

1. die sach- und fachkundige, umfassende, geplante Pflege des Patienten,
Erstellen eines individuellen Pflegeplans mit Hilfe der Pflegeprozeßmethode, Durchführung von Maßnahmen
2. die gewissenhafte Vorbereitung, Assistenz und Nachbereitung bei Maßnahmen der Diagnostik und Therapie Anlegen von Verbänden, Legen von Magensonden, Katheterisieren
3. die Anregung und Anleitung zu gesundheitsförderndem Verhalten,
Beratungsgespräche und konkrete Hilfen im Hinblick auf gesunde Lebensführung (z. B. Ernährung),
4. die Beobachtung des körperlichen und seelischen Zustandes des Patienten und der Umstände, die seine Gesundheit beeinflussen, sowie die Weitergabe dieser Beobachtungen an die an der Diagnostik, Therapie und Pflege Beteiligten,
Krankenbeobachtung: bspw Temperatur messen, Hautbeobachtung
5. die Einleitung lebensnotwendiger Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes,
Herzdruckmassage, Beatmung, stabile Seitenlage
6. die Erledigung von Verwaltungsaufgaben, soweit sie in unmittelbarem Zusammenhang mit den Pflegemaßnahmen stehen. Dokumentation von durchgeführten Pflegemaßnahmen

Der praktische Unterricht findet auf den Stationen in den Krankehäusern statt. Die theoretische Ausbildung (mind. 1600h) umfasst folgende Fächer:

Ausbildungsvergütung

beträgt monatlich:

  • im ersten Ausbildungsjahr 697,74 EUR
  • im zweiten Ausbildungsjahr 754,91 EUR
  • im dritten Ausbildungsjahr 846,69 EUR

typische Arbeitsbereiche

Verdienst/Einkommen

Bezahlung in Anlehnung an den Bundesangestelltentarif (BAT) Bsp: Eine 30-jährige, ledige Krankenschwester verdient rund 2000 Euro Brutto im Monat, es bleiben ca. 1100 Euro netto übrig.

Geschichte des Berufes --> Geschichte der Krankenpflege

Interessante Links:

http://www.pflegeboard.de Internetportal für Pflegende

http://www.anint.de Portal für Pflegende aus Anästhesie / Intensiv