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Mitglied des Europäischen Parlaments

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Datei:European parliament with flags.jpg
Europäisches Parlament (Straßburg)

Ein Mitglied des Europäischen Parlaments (kurz MdEP) ist ein Abgeordneter im Europäischen Parlament. Das Kürzel wird dem Namen einer/eines Abgeordneten, durch ein Komma getrennt, hinten angefügt. Deutschsprachige Mitglieder des Europäischen Parlaments bezeichnen sich selbst als Europaabgeordnete. Dies ist zwar nicht der offizielle Begriff, aber die am häufigsten in der deutschen Sprache verwendete Bezeichnung.

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden seit 1979 alle fünf Jahre in allgemeinen, unmittelbaren, freien und geheimen (jedoch nicht gleichen) Europawahlen gewählt. Zuvor wurden die Mitglieder des EU-Parlaments von den Parlamenten der Mitgliedsstaaten bestimmt.

Es gibt sieben Fraktionen sowie eine Reihe von fraktionslosen Abgeordneten. In ihren Heimatländern sind die Abgeordneten Mitglied in über 100 verschiedenen Parteien. Am 20. Juli 2004 hat sich das Europäische Parlament für die sechste Wahlperiode konstituiert, seitdem hat es 785 Abgeordnete.

Um Themen fachkundig behandeln zu können, spezialisieren sich die Abgeordneten. Sie werden in 20 ständige Ausschüsse gewählt, die für bestimmte Sachbereiche zuständig sind und die Arbeit der Plenarsitzungen vorbereiten.

Das Europäische Parlament hat derzeit (nach dem Beitritt von Rumänien und Bulgarien) 785 Mitglieder; sie verteilen sich auf sieben Fraktionen. 29 Mitglieder sind fraktionslos.