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Wappen

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Datei:Coat of arms of Portugal.png
Landeswappen Portugals.

Ein Wappen ist ein Zeichen in Form eines Schildes für eine Person bzw. Personengruppe wie z. B. für

oder eine Gebietskörperschaft (Hoheitszeichen), z. B. für

Die Regeln zur Beschreibung und Gestaltung von Wappen, Ihre Herkunft und Bedeutung werden in der historischen Hilfswissenschaft der Heraldik (Wappenkunde) beschrieben.

Ursprung

Die Wappen sind in ihrer klassischen, mittelalterlichen Form in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts, der Zeit der Kreuzzüge – also u.a. im Zusammenhang mit dem Auftreten großer Ritterheere – entstanden.

In den Ritterheeren, bei großen Heeresversammlungen und vor allem auch bei Turnieren konnte man wegen der Rüstung nicht mehr deutlich zwischen den Kontrahenten bzw. Freund und Feind unterscheiden. So wurde eine farbliche und symbolische Kennzeichnung auf den Schutzschilden oder Fahnen erforderlich. Dabei wurden kontrastierende Farben gegeneinander gesetzt, um die Erkennbarkeit auch aus der Entfernung zu erhöhen. Die Heraldik spricht hier vom Gegensatz von Farben (rot, schwarz, blau, grün) und Metallen (weiß (als silber beschrieben) und gelb (gold)).

Das Wort „Wappen“ (mittelhochdeutsch wâpen) ist in seiner Herkunft identisch mit dem Wort „Waffen“. Der Bedeutungswandel von wâpen=Waffen zu wâpen=Abzeichen auf den Waffen vollzog sich bereits im 12 Jahrhundert. Besonders geeignet zur Anbringung waren Schild und Helm. Sie wurden deshalb die Hauptbestandteile der Wappen.

Grundformen

In der Wappenbeschreibung (Blasonierung) wird das Aussehen des Wappens bestimmt, und kann daraufhin in unterschiedlicher Weise dargestellt werden. Als Hoheitszeichen dienen, davon abweichend, aber i. d. R. bestimmte Darstellungsmuster.

In der Darstellung eines Wappens werden vordringlich die Farben rot, blau, grün und schwarz sowie die Metalle gold (gelb) und silber (weiß) verwendet, auf deren Kontrast die Fernwirkung eines Wappens beruht. Daher sollten in den Wappen Farbe stets an Metall stoßen - nicht Farbe auf Farbe und Metall auf Metall. In begründeten Ausnahmefällen können auch die Farben braun, fleischfarben, purpur, orange und grau verwendet werden. Zur Erkennbarkeit auf Distanz trägt auch die teils erhebliche Stilisierung der Figuren bei. An diesen Darstellungsformen lassen sich historische Wappen zeitlich einordnen.

Meist gibt es zur Entstehung der einzelnen Wappen eine Entstehungsgeschichte, die erklärt, weshalb ein Fabelwesen, ein Wappentier, ein Symbol oder eine bestimmte Farbe gewählt wurde. Häufig handelt es sich dabei um so genannte redende Wappen, deren Inhalt den Namen zu verdeutlichen versucht.

Das Wappen einer Familie dürfen nur Nachfahren eines berechtigten Trägers dieses Wappens tragen, die in direkter, männlicher Linie von diesem abstammen. Als Nachweis der Berechtigung zur Führung eines bestimmten Wappens sollte es in einer Wappenrolle eingetragen sein. Es gibt allerdings keine zentrale Wappenrolle, in der alle Wappen verzeichnet sind.

Das Wappen ist historisch unmittelbar mit dem Namen einer Familie verbunden. Daher findet der § 12 BGB (Namensrecht – Schutz des Namens) wegen der analogen Anwendung der Vorschrift durch die Rechtsprechung auch im Wappenrecht Eingang. Jeder führungsberechtigte Träger eines Familienwappens kann jedem, der nicht führungsberechtigt ist, die Weiterführung untersagen. Führungsberechtigt ist, wer nachweisen kann, dass er von dem Stammvater - den der Wappenstifter benannt hat – abstammt. Zur Rechtssicherheit sollte daher jeder Wappenstifter sein Wappen in eine der Wappenrollen eintragen lassen.

Nachahmung

„Eine heraldische Nachahmung liegt vor, wenn trotz Abwandlung des Wappens, Kennzeichens, Emblems etc., die Marke den Charakter der „Darstellung eines Wappens, Kennzeichens, Emblems etc.“ aufweist und vom Verkehr als ein solches aufgefasst wird“ (siehe Beck'scher Kommentar zum Markenrecht, Dr. Karl-Heinz Fezer, München 1999, Art. 6ter PVÜ, RdNr.: 4) (Quelle: HABM, 18.2.2002)

Das Wappen einer Familie ist durch das BGB geschützt (Teil des Namensrechtes) und darf nur von Mitgliedern der entsprechenden Familie geführt werden. Eine Namensgleichheit berechtigt nicht zur Führung; es muss die Verwandtschaft nachgewiesen werden. Zum Schutz des Wappens ist eine Eintragung in eine Wappenrolle aber nicht nötig.

Literatur

  • Ottfried Neubecker, Großes Wappen-Bilder-Lexikon, Der bürgerlichen Geschlechter Deutschlands, Österreichs und der Schweiz., München: Battenberg Verlag, 1985, ISBN 3-87045-906-9
  • Václav Vok Filip, Einführung in die Heraldik, Stuttgart: Steiner, 2000, ISBN 3-515-07559-3
  • Adolf Matthias Hildebrandt (Begr.), Ludwig Biewer (Bearb.), Wappenfibel: Handbuch der Heraldik, hrsg. vom Herold, Verein für Heraldik, Genealogie und Verwandte Wissenschaften., 19., verb. und erw. Aufl., bearb. im Auftr. des Herolds-Ausschusses der Deutschen Wappenrolle von Ludwig Biewer, Neustadt an der Aisch: Degener, 1998, ISBN 3-7686-7014-7
  • Birgit Laitenberger, Maria Bassier, Wappen und Flaggen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder: allgemeine Einführung in die Staatssymbolik einschließlich Hymnen, Feier- und Gedenktage, Köln (u. a.): Heymann, 2000, ISBN 3-452-24262-5
  • Gert Oswald, Lexikon der Heraldik, Mannheim: Bibliographisches Institut, 1984, ISBN 3-411-02149-7
  • Johann Siebmacher (Begr.), Horst Appuhn (Hrsg.) Johann Siebmachers Wappenbuch von 1605, München: Orbis-Ed., 1999, ISBN 3-572-10050-X

Siehe auch

Portal: Wappen – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Wappen

Zur rechtlichen Seite der Verwendung fremder Wappen siehe auch Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung

Wiktionary: Wappen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen