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GEMA-freie Musik

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GEMA-freie Musik ist Musik, für deren Nutzung keine Lizenzgebühren an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) anfallen.

Kommerzielle GEMA-freie Musik

Die GEMA geht davon aus, dass jede genutzte Musik von einem Komponisten geschrieben wurde (sog. GEMA-Vermutung), der einen Wahrnehmungsvertrag bzw. Berechtigungsvertrag mit der GEMA geschlossen hat. Deshalb stellen die Anbieter von GEMA-freier Musik sogenannte Freistellungszertifikate aus, in denen der Komponist die GEMA-Freiheit bescheinigt. Allerdings gibt es Probleme, wenn der Komponist eines lizensierten Titels nachträglich in die GEMA eintritt. Eine Freistellung für komponierte Musik, die vor dem Eintritt in die GEMA erstellt wurde bzw. eine Nicht-Wahrnehmung mit der GEMA zu vereinbaren, ist nicht möglich (siehe hierzu den Berechtigungsvertrag der GEMA unter Weblinks).

Freie Musik

Für sogenannte freie Musik, deren Lizenz sich an der GPL orientiert, fallen ebenfalls keine GEMA-Gebühren an und überdies auch keine Buy-out-Pauschalen, da hier eine gänzlich kostenfreie Nutzung vorgesehen ist.

Siehe auch

Berechtigungsvertrag der GEMA