Werner IV. (Maden)
Werner IV. „von Grüningen“ (* um 1060, † 22. Februar 1121), war Graf von Maden (bzw. Gudensberg) und im Neckargau und Burggraf von Worms.
Werner IV. war der einzige Sohn des am kaiserlichen Hofe einflußreichen Grafen Werner III. von Maden und im Neckargau, der 1065 in Ingelheim im Alter von noch nicht einmal 25 Jahren in einem Handgemenge erschlagen wurde. Werners Mutter war Willibirg (oder Willebirg) von Achalm, durch die er weiteren wertvollen Besitz in Süddeutschland erwarb, so unter anderem 1089-1092 (im so genannten Bempflinger Vertrag) bei der Gründung des Klosters Zwiefalten durch die Grafen Luitold von Achalm und Kuno von Wülflingen, den Brüdern seiner Mutter Willibirg. Da Werner beim Tode seines Vaters noch minderjährig war, verwaltete seine Mutter sein Erbe für ihn, während ein Vetter seines Großvaters, Eberhard der Selige von Nellenburg, wohl sein Vormund wurde.
Wie sein Vater nannte auch er sich meist Werner von Grüningen, um damit das erbliche Recht seiner Familie auf das mit dem Reichslehen von Burg und Stadt Grüningen (Markgröningen) verbundene Reichsamt des königlichen Bannerträgers zu betonen.
Werner IV. hatte als Gaugraf und Vogt ausgedehnten Besitz im Hessengau, im Neckargau, im Lahngau und zu Worms. Unter seinen Vogteien befanden sich die über das Stift Worms, der Klöster Kaufungen, Hasungen und Breitenau (das er selbst 1113 gründete), und der Stifte Fritzlar und Weilburg.
Werner IV. starb am 22. Februar 1121. Sein einziges Kind, eine Tochter unbekannten Namens, hatte 1116 Adalbert von Kisslau geheiratet, war aber bereits 1121 noch vor ihrem Vater und kinderlos gestorben. Die Grafschaft Maden fiel daraufhin zunächst an Giso IV. aus dem hessischen Grafengeschlecht der Gisonen, kam aber nach dem Tod von dessen Sohn Giso V. im Jahre 1137 über die Erbtochter Gisos IV., Hedwig, an den Landgrafen Ludwig I. von Thüringen.