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Alkoholfrei

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Als alkoholfrei werden außer Getränken und Speisen, die gar keinen Alkohol enthalten, auch solche bezeichnet, deren Alkoholgehalt lediglich sehr gering ist. Die Kennzeichnung alkoholfrei dürfen nach deutschem und Schweizer Lebensmittelrecht nur Getränke tragen, die bis zu 0,5 Vol% Alkohol enthalten. Über diese Grenze hinaus besteht in beiden Ländern eine Kennzeichnungspflicht in Volumenprozent, in Deutschland seit dem 1.Mai 1989. [1]

Getränke mit minimalem Alkoholgehalt stellen eine Gefahr für die Gesundheit von ehemaligen Alkoholkranken dar. Diese sollten ebenfalls keine Getränke verzehren, die vom Geschmack her alkoholhaltigen Getränken ähnlich sind, wie zum Beispiel alkoholfreien Wein oder alkoholfreies Bier, da Geschmack und Restalkoholmenge einen Rückfall herbeiführen können.

Bei entsprechend großem Genuss von als alkoholfrei gekennzeichneten Getränken, die Alkohol enthalten, können Personen, die Kraftfahrzeuge führen, Probleme bekommen, wenn sie beispielsweise an einem Unfall beteiligt sind und der Blutalkoholgehalt entsprechende Werte aufweist.[1]

Quellen

  1. a b http://www.dhs-intern.de/pdf/Alkohol_im_Strassenverkehr.pdf