Geschichte des Kantons Thurgau



Frühmittelalter
Der frühmittelalterliche Thurgau reichte vom Rhein bis zur Schöllenen und vom Bodensee bis an die Aare, deshalb hiess das erste Dorf nach der Grenze Turgi, weil es im Thurgau lag. Im 9. Jahrhundert wurde der Zürichgau inklusive die zentralschweizerischen Gebiete vom Thurgau getrennt. Später sonderte sich das Toggenburg, die alt-sanktgallischen Lande sowie das Appenzell vom Thurgau ab.
Hoch- und Spätmittelalter
Im Hochmittelalter wurde die Landgrafschaft Thurgau von den Herzögen von Zähringen verwaltet, danach von den Grafen von Kyburg. 1264 kam sie an die Grafen von Habsburg. 1460 wurde die Landgrafschaft Thurgau von den eidgenössischen Orten Zürich, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus erobert – das Landgericht Thurgau verblieb aber bis 1499 der Stadt Konstanz.
Reformation
Die Reformation setzte sich im Thurgau 1529 beinahe vollständig durch, aber während der Gegenreformation im 16./17. Jahrhundert wurden zahlreiche thurgauische Ortschaften rekatholisiert.
Frühe Neuzeit
Kantonsgründung
Am 2. März 1798 erlangte der Thurgau die Freiheit, doch bereits im April wurde der Thurgau eine Verwaltungseinheit der Helvetischen Republik, 1803 ein selbständiger und gleichberechtigter Kanton der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
1830 bis heute
Nach der Julirevolution von 1830 machte der Thurgau unter der Führung des Pfarrers Thomas Bornhauser den Anfang mit der Demokratisierung der schweizerischen Kantone durch seine neue, am 26. April 1831 angenommene Verfassung. Seitdem gehörte der Thurgau beständig zu den liberalen Kantonen, nahm teil an den Badener Konferenzbeschlüssen, hob 1848 seine Klöster bis auf eines auf und erklärte sich für Annahme der neuen Bundesverfassung wie auch für die Revisionen derselben 1872 und 1874. Nachdem schon 1837 und 1849 das Grundgesetz revidiert worden war, begann 1868 eine neue Revisionsbewegung, welche die Einführung des Referendums und der Initiative, der direkten Volkswahl der Regierung usw. anstrebte und in der Verfassung vom 28. Februar 1869 ihren Abschluss fand.
1920 wurde der Grosse Rat erstmals nach dem Proporzwahlrecht bestellt, 1988 schaffte eine Verfassungsrevision den typisch thurgauischen Dualismus von Ortsgemeinden und Munizipalgemeinden (siehe Frühere Gemeindeorganisation des Kantons Thurgau) ab zugunsten von einheitlichen politischen Gemeinden, und 1990 trat die neue Kantonsverfassung von 1987 in Kraft.