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Volkssouveränitätsprinzip

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Das Volkssouveränitätsprinzip bedeutet die Souveränität des Volkes über sich selbst. Nach dem Volkssouveränitätsprinzip gibt es keine dem Volk übergeordnete, staatliche oder staatsähnliche Ebene wie z.B. eine Bundesstaatsebene, und keine EU-Ebene, die gegenüber dem Volk des jeweiligen Staates weisungsbefugt ist. Auch innerhalb des Staates gibt es keine dem Volk übergeordnete, weisungsbefugte Instanzen wie z.B. Parlamente, Verfassungsgerichte, Regierungen, Verwaltung, Aristokraten, Diktatoren etc. Die Staatsgewalt geht im demokratischen Staat vom Volke aus, aufgeteilt in Legislative , Exekutive und Judikative.


Siehe auch: direkte Demokratie, Staatliche Souveränität