Reformatio in peius
Reformatio in peius (von lat. reformatio Veränderung - eigentlich Verbesserung peius schlechter; deutscher Begriff: Verböserung) bedeutet, dass eine Entscheidung einer Verwaltungsbehörde oder eines Gericht zum Schlechteren abgeändert wird.
Da Verwaltungsakte wegen ihrer Bestandskraft und Gerichtsurteile wegen ihrer Rechtskraft grundsätzlich nicht abgeändert werden können, stellt sich die Frage der Verböserung in der Regel bei Einlegung eines Rechtsbehelfs.
Wird gegen einen Verwaltungsakt einer Behörde Widerspruch eingelegt, dann wird dieser von der Widerspruchsbehörde überprüft. Wenn die Widerspruchsbehörde eine Entscheidung fällt, die für den Widerspruchsführer noch schlechter ist als die ursprüngliche Entscheidung, dann ist dies ein Fall von Verböserung bzw. reformatio in peius.
Bei Gerichtsverfahren stellt sich die Frage der Verböserung bei Einlegung von Beschwerde, Berufung oder Revision.