Leichnam
Unter einer Leiche oder einem Leichnam versteht man in der Regel einen toten Körper, in Verwesung begriffene Leichen nennt man Kadaver.
Recht
Der Leichnahm eines Menschen ist keine Sache im Sinne des Strafgesetzbuches, da die Menschenwürde auch über den Tod hinaus wirkt. Aus diesem Grund ist es nicht möglich eine Leiche zu stehlen. Als Straftat kommt insofern nur die Störung der Totenruhe in Betracht. Eine Ausnahme besteht, wenn eine Leiche zu Forschungs- oder Ausstellungszwecken verwendet wird und daher nicht mehr für eine Bestattung vorgesehen ist.
Druckersprache
In der Druckersprache ist eine Leiche ein fehlender Buchstabe oder fehlendes Wort im gedruckten Text. Das Korrigieren des Fehlers "begräbt die Leiche". Siehe auch weitere Fachbegriffe unter: Buchdruck