Erblastentilgungsfonds
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Der Erblastentilgungsfonds führt, als Sondervermögen des Bundes, die Schulden der Treuhandanstalt und des Kreditabwicklungsfonds sowie Teile der alten Schulden der kommunalen Wohnungswirtschaft zusammen. Er wurde zum 1. Januar 1995 mit einem Anfangsschuldenstand von 336 Mrd. DM errichtet. Dieser wird allein durch den Bund verzinst und getilgt. Die Einrichtung erfolgte im Rahmen des Solidarpakt. Überschüsse der Bundesbank, die oberhalb von 3,5 Mrd. Euro liegen, fließen direkt in die Fonds. Die Tilgung soll nach derzeitigen Planungen, auch durch Verwendung der UMTS-Erlöse, im Jahre 2011 abgeschlossen sein.
Weblinks
- amtlicher Gesetzestext
- Gesetzestext vom kommerziellen Anbieter
- Auflistung des Bundesministeriums der Finanzen zum Erblastentilgungsfonds
- „Schulden ohne Sühne“ - Artikel im Tagesspiegel über die Tilgung von DDR-Krediten aus dem Erblastentilgungsfonds