Bundeskommunikationssenat
Der Bundeskommunikationssenat (BKS) ist die oberste Rundfunkbehörde der Republik Österreich mit Sitz in Wien.
Dem Bundeskommunikationssenat fungiert einerseits als Rechtsmittelbehörde gegen Entscheidungen der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) sowie als Rechtsaufsichtsbehörde gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ORF.
Grundlage der Tätigkeit des Bundeskommunikationssenates sind einerseits das KommAustria-Gesetz aus dem Jahr 2001, zum anderen die einschlägigen materiellrechtlichen Bestimmungen des ORF-Gesetzes, des Privatfernsehgesetzes, des Privatradiogesetzes und des Fernseh-Exklusivrechtegesetzes.
Der Bundeskommunikationssenat ist eine gemäß Art. 133 Z 4 B-VG eingerichtete weisungsfreie Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag und besteht aus fünf (nebenberuflichen) Mitgliedern und ebensovielen Ersatzmitgliedern. Drei Mitglieder gehören dem Richterstand an. Als Geschäftsstelle fungiert das Bundeskanzleramt.
Dem Bundeskommunikationssenat obliegt in erster und letzter Instanz die Entscheidung über Rechtsverletzungen des ORF aufgrund von Beschwerden und Anträgen bzw. aufgrund von Anzeigen der KommAustria wegen Verletzung der Werbebestimmungen des ORF-Gesetzes. Er ist zudem in Bezug auf das Privatradio- und Privatfernsehgesetz letztinstanzliche Berufungsbehörde gegenüber Entscheidungen der KommAustria. Zudem ist er erste und letzte Instanz in Verfahren nach dem Fernseh-Exklusivrechtegesetz.
Gegen Entscheidungen des Bundeskommunikationssenates steht die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof und den Verwaltungsgerichtshof offen.
Mitglieder
- Senatspräsident Dr. Ekkehard Schalich (Oberster Gerichtshof) - Vorsitzender
- Vizepräsident Dr. Wolfgang Pöschl (Oberlandesgericht Wien) - Vorsitzender-Stellvertreter
- Präsident Dr. Rainer Geißler (Handelsgericht Wien)
- Univ.-Prof. Dr. Michael Holoubek (Wirtschaftsuniversität Wien)
- RA Dr. Georg Karasek
Stand: 1. Mai 2006
Weblinks
- www.bks.gv.at - Offizielle Website des Bundeskommunikationssenates